Werkstudent - Fehler bei Abgabe und Daten (irrtümlich?) aus Vorjahr übernommen

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei meiner Steuererklärung für 2020 zwei Fragen.

    Zunächst als Einleitung: Ich war im Januar 2020 als Werkstudent angestellt, habe in diesem Monat aber nicht gearbeitet. Ab Februar 2020 war ich dann in Vollzeit angestellt.

    1. Die Lohnsteuerbescheinigungen wurden automatisch vom Finanzamt übernommen. Für Januar 2020 steht dort in jedem Feld 0, so sieht auch die Lohnsteuerbescheinigung in Papierform aus. Beim Abgeben wird mir ein Fehler angezeigt: "Werkstudenten sind rentenversicherungspflichtig." - Ich nehme an, dass ich diesen einfach ignorieren kann, oder?
    2. Im Januar 2020 war ich als Werkstudent noch selbst in der studentischen Krankenversicherung versichert. Diese Daten wurden auch vom Finanzamt übernommen, allerdings sind die Beträge bei "Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen" und "Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen" zu hoch. In den abgerufenen Bescheinigungen habe ich gesehen, dass nicht nur Daten für Januar 2020 abgerufen und übernommen worden sind, sondern auch für Dezember 2019. Muss ich die Daten für Dezember 2019 entfernen?

    Danke für die Hilfe!

  • 1. Hier würde ich annehmen, dass dies ein Hinweis ist, den durch "wegklicken" kannst

    2. Wenn die Versicherung dies so gemeldet hat, könnte es ja sein, dass die Beträge für Dezember 2019 erst 2020 gezahlt wurden. Dann wäre es ja richtig, da § 11 EStG vorschreibt, dass das Datum der Zahlung maßgebend ist.