Guten Tag,
nach mehreren Tagen suchen und nachlesen hoffe ich, dass vielleicht hier schon jemand einen solchen Fall hatte und mir womöglich helfen kann.
Die Situation ist wie folgt:
Ich bin freiberuflich und falle dieses Jahr auch noch in die Kleinunternehmer Regelung. Generell schreibe ich Rechnungen und weiß wie ich diese Buche.
Ein (öffentlich rechtlicher) Auftraggeber lässt allerdings keine Rechnungen zu. Dort bekomme ich Honorarabrechnungen. Laut den Buchhaltern des Auftraggebers müssen sie es so machen.
Obwohl ich auch freiwillig Krankenversichert bin und dem Auftraggeber eine bestätigung des Finanzamts vorliegt, dass ich freiberuflich arbeite, werden Rentenversicherung und Arbeitslosengeld bereits abgezogen bevor das Geld auf meinem Girokonto landet. Lohnsteuer und Krankenversicherung wurden nicht einbehalten.
Grundsätzlich würde ich jetzt davon ausgehen, dass ich den vollen Bruttobetrag als Einnahme buche und dann in der EÜR zusätzlich die gezahlten Sozialabgaben eintrage. Allerdings habe ich keinen eindeutigen Beleg. Ich habe die Honorarabrechnung auf welcher die gezahlten Abgaben drauf stehen, auf meinem Girokonto sind aber insgesamt vier unterschiedliche Buchungen da der Auftraggeber es aus unbekannten Gründen in vier Teile gestückelt hat. Dies ist in der Honorarabrechnung aber nicht ersichtlich.
Würde ich die vier Buchungen auf meinem Girokonto auch so in Wiso als Einnahmen Buchen würde ich nicht auf den vollen Bruttobetrag kommen.
Würde ich den gesammten Bruttobetrag als Einnahme in Wiso Buchen hätte ich zwar einen erkenntlichen Beleg durch die Honorarabrechnung aber keine dazugehörige Buchung auf meinem Girokonto. Meines Wissens nach muss ich mich immer an das Datum des Geldflusses auf meinem Girokonto halten.
Beide Möglichkeiten wirken auf mich nicht optimal.
Ich würde mich sehr über jeden Schubbs in die richtige Richtung freuen, vielleicht hat jemand ein solches Problem sogar schon gehabt. Falls ich die Situation nicht ausreichend erklärt habe liefere ich gerne noch Informationen nach.
Vielen Dank!