Rentenversicherung einbehalten trotz freiberuflicher Arbeit. Wie buchen?

  • Guten Tag,


    nach mehreren Tagen suchen und nachlesen hoffe ich, dass vielleicht hier schon jemand einen solchen Fall hatte und mir womöglich helfen kann.

    Die Situation ist wie folgt:


    Ich bin freiberuflich und falle dieses Jahr auch noch in die Kleinunternehmer Regelung. Generell schreibe ich Rechnungen und weiß wie ich diese Buche.

    Ein (öffentlich rechtlicher) Auftraggeber lässt allerdings keine Rechnungen zu. Dort bekomme ich Honorarabrechnungen. Laut den Buchhaltern des Auftraggebers müssen sie es so machen.

    Obwohl ich auch freiwillig Krankenversichert bin und dem Auftraggeber eine bestätigung des Finanzamts vorliegt, dass ich freiberuflich arbeite, werden Rentenversicherung und Arbeitslosengeld bereits abgezogen bevor das Geld auf meinem Girokonto landet. Lohnsteuer und Krankenversicherung wurden nicht einbehalten.


    Grundsätzlich würde ich jetzt davon ausgehen, dass ich den vollen Bruttobetrag als Einnahme buche und dann in der EÜR zusätzlich die gezahlten Sozialabgaben eintrage. Allerdings habe ich keinen eindeutigen Beleg. Ich habe die Honorarabrechnung auf welcher die gezahlten Abgaben drauf stehen, auf meinem Girokonto sind aber insgesamt vier unterschiedliche Buchungen da der Auftraggeber es aus unbekannten Gründen in vier Teile gestückelt hat. Dies ist in der Honorarabrechnung aber nicht ersichtlich.


    Würde ich die vier Buchungen auf meinem Girokonto auch so in Wiso als Einnahmen Buchen würde ich nicht auf den vollen Bruttobetrag kommen.

    Würde ich den gesammten Bruttobetrag als Einnahme in Wiso Buchen hätte ich zwar einen erkenntlichen Beleg durch die Honorarabrechnung aber keine dazugehörige Buchung auf meinem Girokonto. Meines Wissens nach muss ich mich immer an das Datum des Geldflusses auf meinem Girokonto halten.


    Beide Möglichkeiten wirken auf mich nicht optimal.

    Ich würde mich sehr über jeden Schubbs in die richtige Richtung freuen, vielleicht hat jemand ein solches Problem sogar schon gehabt. Falls ich die Situation nicht ausreichend erklärt habe liefere ich gerne noch Informationen nach.


    Vielen Dank! ^^

  • Mit welcher Begründung werden hier die Beiträge einbehalten? Weiß der Auftraggeber, dass du noch andere Auftraggeber hast (also höchstwahrscheinlich keine Scheinselbständigkeit vorliegt)? Sind das möglicherweise Künstlersozialabgaben?

    Bevor das nicht klar ist, kann man keine Antwort geben außer der, dass die Sozialabgaben in der EÜR nichts zu suchen haben, da diese auf den Privatkonten zu buchen sind.

  • Nur um meine Frage selber zu beantworten, falls jemand einen ähnlichen Fall hat:


    Ich habe noch mal lange und mehrmals mit den Finanzamt telefoniert und alle Infos/Papiere über Elster geschickt.

    Tatsächlich ist es so, dass die Öffentlich Rechtlichen Sender angewiesen sind diese Beiträge einzubehalten, es sei denn man ist in der KSK. Ich bin allerdings erst nach diesem Auftrag in die KSK aufgenommen wurden.

    Das Finanzamt hat mir nun bescheinigt wie ich damit in der Steuer umgehen soll. Der Bruttobetrag soll als Betriebseinnahme verbucht werden und die Sozialabgaben werden dann als Sonderausgabe in der Einkommenssteuererklärung vermerkt.

  • Der Bruttobetrag soll als Betriebseinnahme verbucht werden ....

    Ist aber doch eigentlich klar: § 8 Absatz 1 EStG


    .... die Sozialabgaben werden dann als Sonderausgabe in der Einkommenssteuererklärung vermerkt.

    Und in der EÜR als Privatentnahmen gebucht.