Eichkosten bzw. Austauschkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung

  • Wie lege ich die Kosten für die Eichung bzw. den Austausch der WMZ Heizung / Warmwasser an so das diese nur in der Nebenkostenabrechnung der Mieter auftauchen aber nicht in der Eigentümerabrechung ?

    Ich habe für die Eichkosten ein Umlagekonto 4152 erstellt, Kategorie "Nebenkosten (umlagefähig)" und als Umlageschlüssel "Einheit (Einh)" gewählt.

    Die Kosten habe ich als Ausgabe für den Gültigkeitszeitraum 1.9.2021 bis 31.12.2028 mit 1600 Euro eingetragen.

    Nun wird zwar in der Nebenkostenabrechnung der Betrag anteilmäßig ( ~66,- €) auf die Mieter verteilt, jedoch in der Hausgeldabrechnung der volle Betrag von 1600 € auf die Eigentümer verteilt.

    Wie und wo muss ich was einstellen, das die Kosten nur auf die Mieter umgelegt werden?

    Ich hoffe mir kann diesbezüglich einer weiterhelfen.

    Gruß Stefan

  • Wenn Du also WEG- und Mietverwaltung machst, ist ggf. der zweite Fall spannend.

    Genau das macht Stefan. Nun ich habe die Woche mit ihm per TV die Einrichtung eines Falles abgeklärt und eingerichtet. Da ich aber keine WEG mache UND keine Ahnung davon habe, ist er hier aktiv geworden.

    Um das Problem zu schildern, folgender Vorgang:

    In einem Objekt müssen die Wasserzähler und WMZ getauscht werden, da die Eichfrist abläuft. Dafür wird eine Rechnung erstellt. Bei meiner Nebenkostenabrechnung setze ich die Kosten ein, verteile diese auf die Mieter und nehme als "Abschreibungszeit" z.B. 1.1.21-31.12.25 für Warm und ein Jahr länger für Kalt.

    Das heißt, der Eigentümer legt diese Erneuerung vor und bekommt es jedes Jahr anteilig zurück.


    Und genau das haben wir so auch bei ihm angelegt, die Mieter / Eigentümer in dem Objekt bezahlen jetzt ihren Anteil.


    Und jetzt kommt das, was nur die WEG Verwalter wissen müssen / können, wie wird die Gesamtsumme der Umrüstkosten jetzt WEG gerecht verbucht, denn die € 1600,- sind zu buchen, den Gegenwert wird dann auf 5 Jahre verteilt wieder eingenommen.


    Ja das ist das Problem, wie wird das WEG-gerecht verbucht?

  • Verstehe!

    Da kann ich nur folgendes sagen, nämlich, dass ich mich mich mit dem Problem schon vor Jahren mal beschäftigt habe, aber datu gekommen bin, dass es sehr kompliziert wird. Es gibt dazu mit Sicherheit noch mindestens einen alten Betrag von mir.

    Das Problem ist, wie beschrieben, ja nicht die Verteilung, sondern dass Kosten in der WEG immer nach Abflussprinzip abgerechnet werden. Die Zöhler wurden in irgendeinem Jahr gekauft. In diesem Abrechnungsjahr fallen einfach die Gesamtkosten an. So einfach ist das!

    Nun kann man natürlich überlegen, ob man jährlich einen gewissen Betrag in eine spezielle Instandhaltungsrücklage einzahlt, den man nach den fünf Jahren wieder für den Kauf von neuen Wärmemengenzähler verwendet. Das Problem ist hier, dass die Kosten aus der Instandhaltungsrücklage immer nach festem Schlüssel aufgeteilt werden. Die Kosten für die Zähler Eichung bzw. Austausch sind jedoch abhängig vom Verbrauch zu verteilen.

    Ehrlich gesagt bin ich dann irgendwann ausgestiegen. Ich hatte noch überlegt, ob man eine kleine Firma gründet, die nichts anderes tutn, als die Zähler zu kaufen und die Miete von der WEG zu vereinnahmen. Da hätte man aber wieder ein wirtschaftliches Risiko, und eigentlich (jedenfalls in unserem Fall) wollte man das mit einem null Gewinn machen, da ja niemand daran verdienen soll. Hier ging es nur um die Verteilung.

    Zusammenfassend: ich habe beschlossen, die Finger davon sein zu lassen, und zu akzeptieren, dass die Mieter alle fünf Jahre eben Pech haben und deutlich mehr an Heizkosten zahlen müssen. Das ist meiner Ansicht nach rechtlich in Ordnung und im Einklang mit der Heizkostenverordnung. Schön ist anders. Vielleicht weiß ja jemand anders eine bessere Lösung. Ich hänge mich mal mit dran!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Eichkosten bzw. Austauchkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung“ zu „Eichkosten bzw. Austauschkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung“ geändert.
  • miwe4 :

    Hat den Titel des Themas von „Eichkosten bzw. Austauchkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung“ zu „Eichkosten bzw. Austauschkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung“ geändert.


    Das ist nicht richtig, denn es geht um die korrekte Verbuchung der Eichkosten für Kalt- und Warmwasserzähler sowie Wärmemengenzähler der Heizung in Verbindung mit den WEG Vorgaben.

    Diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter zu verteilen, ist nicht das Thema, das geht ganz einfach und bedarf keiner weiteren Information.


    Wollte das nur korrigiert sehen, obwohl in der Korrekturzeile steht 2 x der gleiche Text. Kann aber nicht mehr sehen, was Stefan vorher geschrieben hat ;)

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 :

    Hat den Titel des Themas von „Eichkosten bzw. Austauchkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung“ zu „Eichkosten bzw. Austauschkosten für WMZ nur in Nebenkostenabrechnung“ geändert.

    Wollte das nur korrigiert sehen, obwohl in der Korrekturzeile steht 2 x der gleiche Text. Kann aber nicht mehr sehen, was Stefan vorher geschrieben hat ;)

    Es steht eben nicht derselbe Text in der geänderten Überschrift. Du zitierst es doch. Inhaltlich wurde in der Tat rein gar nichts an dem Text geändert. Es wurde lediglich ein kleiner Tippfehler beseitigt und das Wort "Austauchkosten" in das Wort "Austauschkosten" geändert, um das Lesen der Überschrift in der Übersicht angenehmer zu machen.

  • Wenn ich richtig verstehe, so sind die Zähler alle gekauft, und nicht gemietet ?


    Dann kann man die Kosten für den Neukauf nur über kreative Umwege auf die Mieter umlegen, aber legal ist es nur schwer. Ich löse das über einen Mietvertrag der WEG mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer, dieser kann die Kosten dann dem Mieter jährlich in die NK Abrechnung packen.


    Aber die Kosten bleiben erstmal bei der WEG, und zwar 100% im Anschaffungsjahr.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Ich löse das über einen Mietvertrag der WEG mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer, dieser kann die Kosten dann dem Mieter jährlich in die NK Abrechnung packen

    Da sehe ich eine Möglichkeit, das zu berechnen. Nur wie das verbucht wird, na da kenne ich mich nicht aus. Vielleicht spricht dich Stefan mal an.

  • Zitat

    Dann kann man die Kosten für den Neukauf nur über kreative Umwege auf die Mieter umlegen,

    Und da muss man dann entweder sagen: "ja, ich hab' echt Lust drauf und schaffe mir da zusätzliche Komplexität, die irgendwer wieder verstehen/prüfen muss. Oder man sagt halt: "sorry, meine Abrechnung ist korrekt, und wenn Du meinst, dass ich Dich unfair behandle, dann bin ich nicht der richtige für Dich". Ich bin bei der zweiten Lösung gelandet, allerdings auch erst, nachdem ich mich um eine einfache Lösung bemüht habe.

  • nur zur Info: Die Zähler wurden im Rahmen der Erneuerung der Heizungsanlage 2020 neu eingebaut und auch zusammen mit der neuen Heizung bezahlt (aus der Instandhaltungsrücklage). Nun müssen diese ja alle x Jahre neu geeicht bzw. weil es billiger und einfacher ist ausgetauscht werden.

    Hierzu habe ich mit errjot den in #1 beschriebenen Umlageschlüssel angelegt.

    Kann ich nicht auch ein Umlagenkonto anlegen, dass nur für die Mieter gilt?

  • Stefan, wenn die 2020 eingebaut wurden und aus der IHR bezahlt sind, ists doch eh schon erledigt. 2026 kauft ihr dann neue Zähler.


    Diese Kosten kannst Du rückwirkend nicht auf die Mieter umlegen. Jedenfalls nicht rechtskonform.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P