Fehlzeit - unbezahlter Urlaub

  • Hallo,


    ein Mitarbeiter von uns benötigt 1 Monat unbezahlten Urlaub wegen Führerscheinentzug, aufgeteilt auf 14 Tage im Oktober und 14 Tage im November, also erhält er jeweils nur 1/2 Gehalt im Oktober und November.


    Wie muss ich jedoch den unbezahlten Urlaub bei "Fehlzeit" unter Mitarbeiterdaten hinterlegen? Welche Nummer bei "Art der Fehlzeit" (10.5 (Freistellung) oder 2.1 (unbezahlter Urlaub mit An- und Abmeldung) oder eine andere Position) sollte da am besten verwendet werden? Muss ich das Gehalt manuell in der Abrechnung anpassen?


    Schon mal Danke für Eure Antworten.


    Gruß

    Gisela

  • Moin Gisela,


    die Freistellung kommt hier m. W. nicht in Frage, da dabei eben das Gehalt fortgezahlt wird; also eher zweiteres. Die KV-pflicht endet aber erst ab einem solchen > 1 Monat, insofern müssten keine Meldungen erfolgen. Gibt es dazu eine passende Lohnart ( kann ich gerade nicht prüfen) ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hat keinerlei Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, auch das Gehalt wurde nicht automatisch angepasst. Lohnabrechnung sieht aus wie immer. Nur 1 Hinweis habe ich erhalten, nachdem ich den Brutto-Lohn manuell halbiert habe: ⦁ Info - Der Mitarbeiter liegt anhand des vorgegebenen Entgelts innerhalb des Übergangbereichs. Das Aktivieren des Kennzeichens für den Übergangbereich sollte geprüft werden.


    Muss ich das Kennzeichen aktivieren?

  • Nein, m. E. nicht - das betrifft nur Abrechnungen, die generell in diesem €-Bereich liegen (bei voller Arbeitszeit). Bei Teilmonaten, z. B. Beginn der Beschäftigung im laufenden Monat, wird diese Regelung ja auch nicht angewendet...