Wie Entrümpelungskosten buchen

  • Hallo,


    ich verwalte ein Objekt mit 5 Einheiten als reine Mieterverwaltung.

    Nun hatte ich leider einen Mieter, der die Wohnung in miserablen Zustand verlassen hat und auch einige Möbel stehen gelassen hat. Der Mieter ist einfach verschwunden, ohne Adresse etc. Glücklicherweise hat er die Schlüssel dagelassen.


    Ich habe eine Entrümpelungsfirma beauftragt, die Wohnung leerzuräumen. Diese habe ich logischerweise bezahlt.


    Auf welches Konto buche ich diese Ausgabe am besten?

    Außerdem würde ich einen offenen Posten erstellen, um die Verbindlichkeiten des Mieters darzustellen.


    Ich habe auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auf welches Konto buche ich das?


    Vielen Dank für die Unterstützung!

  • Auf welches Konto buche ich diese Ausgabe am besten?

    Da es sich um keine Betriebskostenart handelt, musst du diese Kosten einklagen. In einer Nebenkostenabrechnung hat das nichts zu suchen.


    Außerdem würde ich einen offenen Posten erstellen, um die Verbindlichkeiten des Mieters darzustellen

    Wenn der Mieter "über Nacht" ausgezogen ist, dann ist das ebenfalls ein Fall für den Anwalt. Du kannst eine Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungsjahres erstellen, dort sind dann alle Betriebskostenarten aufgeführt, je nachdem ist eine Gutschrift für den "Flüchtenden" oder eine Nachzahlung. Bei Gutschrift einbehalten, bei Nachzahlung versuchen die Kosten zu bekommen.


    Generell werden aber, das war deine Frage, diese Kosten nicht im Programm erfasst.

  • Ok, ja ist einleuchtend. Sind keine Betriebskosten und gehören nicht in die NK Abrechnung. Stimmt.


    Ich wollte es mir einfacher machen, da ich alle steuerlich relevanten Kosten auch über den HV buche, aber dafür ist er eben nicht gemacht. Da werde ich diese Posten wohl separat in die Steuer eintragen müssen.


    Vielen Dank!

  • da ich alle steuerlich relevanten Kosten auch über den HV buche

    Du meinst sicherlich die "EÜR", die kann man steuerlich verwenden. Natürlich nur für die Einnahmen aus Miete sowie Nebenkosten, die dann für z. B. den Steuerberater hilfreich sind. Alles andere hat da bei einer Mietverwaltung auch nichts zu suchen.

  • Hmh - diese Kosten sind steuerrechtlich relevant und somit sollte man sie buchen können (auch wenn man sie nicht in EÜR sehen muss will (nutzen ich z.B. nicht), sondern "nur" in den Kontenbewegungslisten als Bestandteil von Salden, die der Steuerberater für mich saldiert und bearbeitet. Solche Entrümplungskosten und sind auch eine Forderung ggü dem Mieter ! Das muss ich in einem Gerichtsverfahren zum Eintreiben der Miete etc. auch mit ausweisen können. Insofern sehe ich das Thema leider anders und nicht so einfach.


    Ich würde die Ausgabe auf ein selbsterstelltes Kostenkonto im Bereich Großreparaturen angelegt buchen. Dann hat man es als Ausgabe im Programm.


    Eine Forderung an einen Mieter zu erstellen, die keine Miete ist, scheint in diesem Programm irgendwie nicht möglich.

    Technisch habe ich das bereits gemacht, mit einem Konto sonstige Einnahmen dahinter. Ich habe den Posten manuell (menü OP und dort neu klicken) erstellt und diesen auch nach Zahlung durch den Mieter ausgleichen können. Soweit so gut. Allerdings ist dann die Auswertung Mietforderungen nicht korrekt. Der OP wird nicht angezeigt. Die Buchung der Zahlung "gegen" den Mieter hingegen schon und verfälscht damit leider den "Kontenstand" des Mieters.

    Der Hausverwalter ist eine Hausverwaltungsprogramm und Forderungen ggü Mietern, die nicht reine Miet- oder Nebenkosten sind, sind nicht unüblich und sollten von so einem Programm abgewickelt werden können.


    Und ich buchen auch andere Kosten, die mit dem Haus im Zusammenhang stehen, aber keine Nebenkosten sind oder wegen des Vertrages nicht abgerechnet werden können mit diesem Programm. Ich fange doch nicht noch eine Extra Excelliste an, mit anderen Kosten für den Steuerberater.


    Ich buche auch Entnahmen des Hauseigentümers vom Mietkonto. Hierzu habe ich mir ein eigenes Konto angelegt, welches ich Entnahmen genannt habe und auf nicht abrechnungsrelevant gesetzt habe. Auf das Konto buche ich auch als Auszahlungsgutschrift Einlagen, die der Eigentümer tätigt (z.B. um Großreparaturen zahlen zu können, für die die "normale" Liquidität nicht ausreicht).

    Ich möchte alle Posten meines Kontoauszuges in dem Programm sehen - sonst komme müsste ich auch noch x listen abstimmen, ob ich nicht irgendwas relevantes vergessen habe.

  • Man sollte sich immer vor Augen halten, dass die Hausverwaltung keine Buchhaltung ist, sondern wie der Name sagt, die Verwaltung der anfallenden Kosten für Eigentümer und Mieter. Zunächst muss der Eigentümer die Kosten tragen und dieser muss dann im Zweifel einklagen - der Hausverwalter als Beauftragter hat kein Klagerecht.

  • Ob der Eigentümer die Kosten einklagt oder der Hausverwalter dies organisiert, ist doch für die Buchung derartiger Kosten in diesem Programm egal. Was hat die Software mit den rechtlichen Gegebenheiten zu tun ?


    Im übrigen führt der Hausverwalter, mit dem ich zusammenarbeite alle Klagen für die Eigentümer der verwalteten Objekte durch. Das bekommt der Eigentümer nur begrenzt mit. Er hat nämlich entsprechende Vollmachten, hier mit Anwälten zu agieren. Richtig ist, dass am Ende in der eigentlichen Klage der Name des Eigentümers auftaucht. Aber ansonsten bekommt der Eigentümer davon nichts weiter mit. Das ist eine Sache der Vollmachten, die man als Eigentümer der Hausverwaltung übergibt. Aber mit der Software, mit der die Verwaltung durchgeführt wird, hat das nun nichts zu tun.


    Wie oben schon gesagt möchte ich nicht mit X software programmen herumhühnern um an Ende die Mietangelegenheiten zu verwalten und andererseits die Unterlagen für den Steuerberater zusammenzusammeln, die mit die Kosten die mit der vermietung und Verpachtung im Zusammenhang stehen enthalten.

    Wie auch schon aufgeführt, ist die Software leider inkonsequent im Reporting, wenn einerseits offene Posten nciht mit in die reports gezogen werden, die getätigte Ausgleichszahlung dafür hingegen schon.


    (Ich arebite im Softwaresupport für die Verwendung einer international bekannte Buchhaltungssoftware in einem Unternehmen ...)

  • Vielen Dank für eure Beiträge! Ich war jetzt ca. 2 Wochen offline und konnte nicht direkt antworten.


    Also ich sehe es ähnlich, wie Alexandra..

    Da ich meine Steuer selber mache und den Import von der Wiso Steuer-Software benutze (was sehr praktisch ist) möchte ich natürlich nicht nur die reine Mieterverwaltung im HV machen, sondern auch alle steuerlich relevanten Sachen dort buchen. Das ist im Grunde auch recht gut vorbereitet, da man für jedes Konto auch die steuerliche Relevanz mit angeben kann. Also kann man Konten erstellen, die nicht in den NK berücksichtigt werden, aber für meine Steuer wichtig sind. Z.B. die Kreditzinsen.


    Leider ist der HV aber nicht konsequent genug. Viele gute Ansätze, aber nicht immer bis zu Ende durchgezogen. Das mit den OP habe ich z.B. auch probiert und ähnliches herausgefunden, wie Alexendra


    Ähnlich versuche ich es auch mit meinen Entnahmen / Zuschüssen. Allerdings kann man das nicht als Einnahme bzw. Gutschriften buchen, da dies in die EÜR Auswertung vom HV einfließt. Hier benutze ich reine Umbuchungen, dadurch buche ich die Kontobewegung damit die Konten ausgeglichen sind.

    Ich benutze die im Programm erstellte EÜR, um noch mal eine Überprüfung machen zu können.


    Das geht bei mir, da ich mein eigenes Objekt komplett selbst verwalte.

  • Ach ist da echt der Mieter geflüchtet? So etwas sieht man sonst auch nur im Fernsehen. Was ist denn genau vorgefallen, dass dies die einzige Auswegsmöglichkeit für den Mieter war? Es muss ja auch irgendeinen Grund haben, so etwas macht man nicht freiwillig. Wenn dort noch Sachen in der Wohnung verblieben sind, und man das Gebäude schnellstmöglich vermieten möchte, dann kann man auch eine

    Rümpelmannschaft einstellen. Die erledigen solche Arbeiten im Handumdrehen. Verlässlich sind die Jungs auch noch! Wir haben erst letztens eine Wohnung von dem Entrümplungsteam ausräumen lassen und waren vom Service ganz begeistert.

  • um das gesetzlich zu regeln und zu einer gewissen Regel zu bringen.

    gesetzlich ist doch alles geregelt, du meinst wahrscheinlich gerichtlich zu regeln.

    Was meinst du mit "zu einer gewissen Regel zu bringen"? Meinst du"zu einem Ergebnis zu bringen"? Da wäre der Anwalt dann ja die richtige Stelle.