Schweiz Umsatzsteuer bei Endkunde/Verbraucher

  • Hallo,

    habe bisher nur Themen gefunden in denen die Handhabung erklärt wird mit Unternehmern.


    Habe nun mit verschiedenen Steuerberatern gesprochen und dem Finanzamt.


    Wenn ein Kunde (also Endverbraucher, kein Unternehmer) aus der Schweiz Ware einkauft liefern wir nur gegen Vorkasse.

    Lt. Finanzamt und Steuerberater muss ich dann die Rechnung erst mal inkl. MwSt. schreiben.

    Der Kunde bezahlt. Erhält die Ware (Selbstabholer oder per Spedition) und schickt mir dann die Zollpapiere.

    Erst danach kann/darf/soll ich die bereits bezahlte MwSt. zurück erstatten.


    Es ist mir frei gestellt ob ich die Rechnung inkl. MwSt. storniere oder eine Rechnungskorrektur mache.

    Nur wie mache ich es bei "Mein Büro" richtig, damit meine Buchhaltung stimmt.


    Bzw. mein Steuerberater übernimmt die Daten anhand des Buchungsjournals, welches ich ihm sende.

    September ist abgeschlossen und die Zollpapiere habe ich erst jetzt im Oktober erhalten.


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Judith

  • Ich versetehe nicht warum Du dem Schweizer nicht die Sendung nach Hause sendest?

    Als Drittland ist die Rechnung dann immer netto... und einfach zu versenden unter 1000 Euro.

    Wir versenden täglich in die Schweiz und das sind die besten Kunden. Aber die Sachen an der Grenze abholen würde ich nicht...

  • Hallo,

    vielleicht erst mal zur Erklärung. Es handelt sich um einen Holzbackofen. Palette Gewicht 500 kg

    Der Betrag liegt immer über 3.000€.

    Manche Schweizer holen mit Hänger bei uns ab. Also Vorkasse. Rechnung mit MwSt.


    Wir liefern auch per Spedition bis an die Haustüre in der Schweiz. Also auch Vorkasse.


    Ich brauche grundsätzlich lt. Steuerberater die Zollpapiere, dass der Zoll in der Schweiz beglichen bzw. die Ware eingeführt wurde.

    Erst dann darf ich unsere MwSt. zurück zahlen.

    So das Finanzamt und Steuerberater.

    Gruß

    Judith

  • Ich versetehe nicht warum Du dem Schweizer nicht die Sendung nach Hause sendest?

    Als Drittland ist die Rechnung dann immer netto... und einfach zu versenden unter 1000 Euro.

    Wir versenden täglich in die Schweiz und das sind die besten Kunden. Aber die Sachen an der Grenze abholen würde ich nicht...

    Hoffentlich bleibt ihr auch unter der Schweizer Grenze für die Meldung von Schweizer Umsatzsteuer, die ja auch nicht gerade hoch ist.

    Damit ist neu ab 1.1.2018 für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens, dass nicht mehr nur der Umsatz im Inland maßgebend ist, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 CHF erzielen, werden ab dem ersten CHF Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig

  • Ich versetehe nicht warum Du dem Schweizer nicht die Sendung nach Hause sendest?

    Als Drittland ist die Rechnung dann immer netto... und einfach zu versenden unter 1000 Euro.

    Wir versenden täglich in die Schweiz und das sind die besten Kunden. Aber die Sachen an der Grenze abholen würde ich nicht...

    Hoffentlich bleibt ihr auch unter der Schweizer Grenze für die Meldung von Schweizer Umsatzsteuer, die ja auch nicht gerade hoch ist.

    Damit ist neu ab 1.1.2018 für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens, dass nicht mehr nur der Umsatz im Inland maßgebend ist, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 CHF erzielen, werden ab dem ersten CHF Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig

    Vielen Dank für den Hinweis :thumbup: :thumbsup: Dies wusste ich noch nicht

  • Ich versetehe nicht warum Du dem Schweizer nicht die Sendung nach Hause sendest?

    Als Drittland ist die Rechnung dann immer netto... und einfach zu versenden unter 1000 Euro.

    Wir versenden täglich in die Schweiz und das sind die besten Kunden. Aber die Sachen an der Grenze abholen würde ich nicht...

    Hoffentlich bleibt ihr auch unter der Schweizer Grenze für die Meldung von Schweizer Umsatzsteuer, die ja auch nicht gerade hoch ist.

    Damit ist neu ab 1.1.2018 für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens, dass nicht mehr nur der Umsatz im Inland maßgebend ist, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 CHF erzielen, werden ab dem ersten CHF Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig

    Natürlich. Brave Meldung samt Fiskalvetreter bei den Eidgenossen. Natürlich bedeutet es einen Aufwand die Meldung zu machen (1/4Std) und zu überweisen. Die Steuerfirma verlangt auch 25CHF monatlich fürs Nixtun.

    Aber unterm Strich lohnt es sich nach CH/LI zu senden. Keine Rücksendungen, Geld schneller da als die Tinte trocknet. Eigentlich Easy.

  • Vielen Dank für den Hinweis

    Der Hinweis ist übrigens falsch.

    Für reine Onlinehändler änderte sich nämlich über 5,-€ Warenwert garnix. Nur die Kleinsendungen die Mwst frei waren wurden ab 100000,- CHF steuerbelastet.


    Bei Export von deutscher Ware in die Schweiz wird sowieso die Mwst dem Schweizer Empfänger in Rechnung gestellt und ist immer Mwst-Pflichtig für den Empfänger.


    Da wir auch auch Dienstleistungen in der Schweiz ausführen, sind wir schon seit langem dort gemeldet.

    Aber für reine Online-Händler ist ein Export in die Schweiz nicht steuerrelevant und somit Netto, weil Drittland. Der Empfänger zahlt dann die Steuer an die Post oder bekommt ne Rechnung vom FA, ähnlich hier bei uns wenn man Alibaba-Ware bestellt.


    Also nicht verrückt machen lassen.

  • Die Schweiz ist doch nicht an das deutsche bzw. EU-Recht gebunden. Die Schweizer Vorschriften schreiben nichts von Onlinehändlern - also auch einmal "über den Tellerrand" schauen. Und für Umsatzsteuer gibt es meines Wissens nach kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Finanzamt schickt auch keine Rechnung an einen Kunden - gleichgültig ob im In- oder Ausland.

  • Natürlich bekommen Schweizer Kunden eine Rechnung über deren Steuer. Ob vom FA oder vom Zoll ist auch egal. Zumindest zahlen diese ihre Mwst/Eust genauso wie ich meine zahle wenn ich Ware aus dem Ausland bekomme. Entweder an den Transportdienstleister oder ans Zollamt. Da gibt es keinen Unterschied zu uns.

  • Wenn du meinst .. - woher soll denn bitte der Schweizer Zoll von diesem Onlinegeschäft wissen, wenn du direkt an die Hausadresse lieferst? Du konstruierst hier etwas zusammen, ohne die Schweizer Gesetze wirklich zu kennen. Hier muss - falls Zweifel bestehen - ein Experte für ausländisches Steuergesetz her. Ich habe nur auf die Gesetzeslage, die im Internet der Schweizer Behörden zu finden ist, verwiesen.

  • Ich glaube du hast keine Ahnung.

    Wenn ich Ware in die Schweiz versende, dann gibt es eine Zollanmeldung CN22/23, auch bei Wert unter 1000€. Diese wird auf die Sendung gepappt und kommt automatisch mit dem DHL-Label raus.

    Der Zusteller in der Schweiz kassiert dann die Steuer an der Haustür. Bei Kunden die nicht zahlen können, zahlen dann den Betrag bei der Abholung.


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    Bei Angabe der Schweizer Steuernummer auf der Rechnung und auf der Zollerklärung, bekommt der Kunde einen Abgabenbescheid der Behörde über den Abgabenbetrag und zahlt diesen.


    Bei Sendungen über 1000,- macht man eine Exportanmeldung per Atlas und wenn dann die Ware dort ankommt, läuft es genauso. Der Schweizer Zoll berechnet die Steuer anhand der Zollpapiere und der Empfänger zahlt diese.


    Lies die das hier durch.


    Empfangen von Briefen und Paketen


    Übrigens zieht der deutsche Zoll bei uns die Eust über unser Aufschubkonto ein. Da müssen wir nicht mal überweisen. Das gleiche gibts auch in der Schweiz.

  • stornieren oder Korrektur

    Stornieren, damit machst Du den dann steuerlich falschen Vorgang platt und erstellst eine neue Rechnung. Die Vorkassezahlung buchst du und die Steuererstattung auch.


    Storno deshalb, da eine Versendete Rechnung nicht mehr angefasst und geändert wird.

    Hallo,

    genau auf diese Antwort habe ich gewartet :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Wie verbuche ich dann die Erstattung der MwSt.?


    Für alle anderen:

    Wenn der Kunde direkt bei mir holt, muss ich mit MwSt. ausstellen und der Kunde hat vor der Abholung schon den kompletten Betrag überwiesen. Kunde schickt mir dann nach Einfuhr in die Schweiz die Zollpapiere. Ich erstatte die MwSt.


    Wenn ich mit Spedition liefere, überweist der Kunde den kompletten Betrag inkl. MwSt bevor die Ware an die Spedition übergeben wird.

    Die Spedition übernimmt die Einfuhr. Ich gehe davon aus, dass diese eine Exportanmeldung macht. Dann erhalte ich die Zollpapiere und kann die MwSt. erstatten.

    Es ging mir nur darum, wie ich dies mit der Software Mein Büro korrekt mache in meiner Buchhaltung.

    Den Ablauf haben mir wie oben beschrieben Steuerberater und Finanzamt so vorgegeben.


    Vielen Dank an

  • Wenn ich mit Spedition liefere, überweist der Kunde den kompletten Betrag inkl. MwSt bevor die Ware an die Spedition übergeben wird.

    Die Spedition übernimmt die Einfuhr. Ich gehe davon aus, dass diese eine Exportanmeldung macht. Dann erhalte ich die Zollpapiere und kann die MwSt. erstatten

    Wenn Du mit Spedition verschickst dann braucht der Kunde nur netto bezahlen, denn die Lieferung geht ja mit deinem Dienstleister ins Ausland.

    Was die für die Exportanmeldung verlangt musst du klären. Da brauchst du nichts erstatten.