WISO Steuer-Sparbuch 2021 - Ersatz für Einkommen - Arbeitslosengeld 1

  • Im Jahr 2020 war ich zeitweilig arbeitslos und erhielt Arbeitslosengeld 1. Die Eingabemaske in der WISO- Steuer-Software bietet, wenn man bei "Art der Ersatzleistung" den Wert "Arbeitslosengeld I" ausgewählt hat, für die unterstützte Eingabe nur die Felder für Bezeichnung und Betrag. In dem Hilfe-Text, der im Programm rechts automatisch angezeigt wird (siehe folgender Screenshot) ist vom Brutto-Betrag die Rede, welcher "in der Entgeltbescheinigung bescheinigt wurde". Der Satz "Hier tragen Sie bitte die 2020 erhaltenen oder zurückgezahlten Beträge ein, die sich aus der Entgeltbescheinigung ergeben." ist für mich nicht hilfreich, auch mit dem Hinweis auf den "Bruttobetrag" nicht. Es sollte besser auf den Text verlinkt werden, den man zu sehen bekommt, wenn man Taste F1 drückt, wenn der Fokus in das Feld "Gesamtbetrag" gesetzt wurde.






    Damit ist immer noch nicht unbedingt deutlich, ob man z.B. das "Entgelt für die Rentenversicherung" mit in der Eingabemaske des Steuerprogramms aufzuführen hat. Dies wird aber beantwortet, wenn man den Satz aus der Entgeltbescheinigung der Bundesanstalt für Arbeit versteht und berücksichtigt: "Das angegebene Entgelt für die Rentenversicherung ist ein anderer Wert als derjenige, der für den steuerlichen Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird".


    Entscheidend hilfreich ist der Satz in der F1-Hilfe unter der Zwischenüberschrift "Lohnersatzleistungen": "Um das zu kontrollieren, müssen seit 2011 alle Träger von Sozialleistungen ihre gewährten Ersatzleistungen bis zum 28.02. des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.". Dafür habe ich von der Bundesanstalt für Arbeit ein Schreiben bekommen mit der Überschrift "Leistungsnachweis über die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden gewährten Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für das Kalenderjahr 2020". Laut diesem Schreiben wird aus den an mich gezahlten und von mir eventuell zurückgezahlten Leistungsbeträgen ein "Leistungssaldo" gebildet.

    Ich gehe nun davon aus, dass ich diesen Betrag, der als Leistungssaldo mit der Leistungsart "Arbeitslosengeld" bezeichnet wird, im WISO Steuer-Sparbuch-Programm in oben genannter Eingabemaske eintragen kann.

    Ich wünsche mir, dass sich hierzu vor allem auch ein Mitarbeiter der Firma Buhl Data äußert.



  • Ein Tipp: den Abruf aktivieren, dann bekommst du die Daten über den Datenabruf über Elster und musst nicht "rätseln", welche Werte du wo eintippen musst. Alle Werte liegen nämlich dem Finanzamt vor.

  • Ich wünsche mir, dass sich hierzu vor allem auch ein Mitarbeiter der Firma Buhl Data äußert.

    Das bist Du hier im Anwender-helfen-Anwender-Forum falsch. Reiche ein Ticket beim Support ein.

    Das habe ich gemacht, aber bis zum Zeitpunkt des Schreibens meines Forum-Beitrags vom Buhl-Data-Support leider keine Antwort erhalten.

    Diese Antwort erhielt ich nun heute, am 14.10.2021, leider mit einer Aussage, die inhaltlich nach meinem jetzigen Verständnis falsch zu sein scheint.

    Die freundliche Mitarbeiterin vom Support riet mir, den Gesamtbetrag einzutragen, der im entsprechenden Zeitraum an mich ausgezahlt wurde. Diese Formulierung klingt für mich danach, als sei dies die Summe der positiven Netto-Beträge, die auf meinem Bankkonto gebucht wurden. Jedoch ist in dem Schreiben von der Bundesanstalt für Arbeit, welches die Überschrift "Leistungsnachweis über die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden gewährten Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für das Kalenderjahr 2020" trägt, von einem "Leistungssaldo" die Rede. Laut diesem Schreiben wird aus den an mich gezahlten und von mir eventuell zurückgezahlten Leistungsbeträgen ein "Leistungssaldo" gebildet. Letztlich ist die Sache für mich inhaltlich inzwischen klar und ich persönlich bin es inzwischen vermutlich auch nicht mehr, der hier Hilfe braucht um zu verstehen was ein Saldo ist.

    Mit diesem Leistungsnachweis, den man von der Bundesanstalt für Arbeit bekommt, bekommt man den Betrag genannt, den man im WISO Steuer-Sparbuch unter "Ersatz für Einkommen -- erhaltene Leistungen" eintragen kann, wenn man darauf vertraut, dass die lieben Mitbürger bei der Agentur für Arbeit alles richtig addiert haben. Wenn man diesen Betrag allerdings selbst ausrechnen möchte, fangen die Verständnisprobleme vermutlich für so manchen Mitmenschen an, wenn man dabei auf einen anderen Betrag kommt (was in meinem Fall zutrifft).


  • Ein Tipp: den Abruf aktivieren, dann bekommst du die Daten über den Datenabruf über Elster und musst nicht "rätseln", welche Werte du wo eintippen musst. Alle Werte liegen nämlich dem Finanzamt vor.

    Besten Dank für diesen Tipp. Den Abruf von Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, hatte ich schon aktiviert. Aber dieser Betrag eines Leistungssaldos wurde nicht automatisch in das Eingabefeld übertragen und die Zeile "Bescheinigungen vom Finanzamt" hatte ich eine ganze Weile entweder übersehen oder sie wurde noch nicht angezeigt.

    • Offizieller Beitrag

    Das habe ich gemacht, aber bis zum Zeitpunkt des Schreibens meines Forum-Beitrags vom Buhl-Data-Support leider keine Antwort erhalten.

    Diese Antwort erhielt ich nun heute, am 14.10.2021, leider mit einer Aussage, die inhaltlich nach meinem jetzigen Verständnis falsch zu sein scheint.

    Dann mußt Du das im Ticket entsprechend anmerken. Das ist hier wie gesagt ein Anwender-helfen-Anwender-Forum, der Hersteller liest hier eher zufällig mit.