Eintragung vorweggenommene Werbungs- und Sanierungskosten bei Vermietungsabsicht für Immo mit ehem. Nießbrauch

  • Hallo,

    hoffe hier auf Hilfe, wie Wieso Steuer Mac in folgendem - sicher nicht einzigartigen - Fall korrekt zu füttern ist:


    - bin seit fast 20 Jahren Besitzer einer Immo aus den 60ern, die mit Nießbrauch belegt war (und deren Kosten ich bereits so lange trage)

    - der Nießbrauch wurde Mitte 2020 gelöscht

    - die Immo ist altersgemäß massiv sanierungsbedürftig und soll danach vermietet werden

    - bereits ab Mitte 2020 sind natürlich Kosten für die Immo angefallen (Fahrtkosten, Versicherungen, Entsorgung, etc) um überhaupt eine Vermietung vorzubereiten

    - Sanierung ist geplant 2021bis Q1 22

    - heißt die 2020 entstandenen Kosten sollen als Werbungskosten vorweggenommen werden

    - Sanierungskosten dann ab 2021angesetzt werden

    - Vermietungsabsicht liegt klar vor, Mieteinnahmen aufgrund Dauer und Aufwand aber erst ab Q2 2022 realistisch


    Wie ist die Maske hier korrekt zu füllen? Alleine die Auswahl "selbst gebaut / gekauft" stimmt ja schon nicht

    Bezieht sich "Wurde das Objekt 2020 fertiggestellt" auf den Altbestand (=also 1960+x)?

    Bauantrag / Baubeginn ebenso?

    Wo könnte man dann die Sanierung eintragen (mit Bauantrag?)

    Warnhinweis "Mieteinnahme 0€" ist wahrscheinlich zu ignorieren und mit gesondertem Schreiben zu erläutern?


    Freue mich über jeden wertvollen Hinweis, vielen Dank!

  • Ich würde hier auch prüfen, ob sofort abziehbarer Aufwand vorliegt oder möglicherweise Anschaffungskosten? Das zu prüfen, ist nicht ganz einfach. Wende dich am besten an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe - bei Vermietung und Verpachtung dürfen Lohnsteuerhilfevereine nicht beraten.