Welchen Grundstückswert muss ich im 2. Jahr eintragen im Formular "Gesonderte und Einheitl. Feststellung"

  • Guten Tag,


    ich besitze mit meiner Exfrau eine Eigentumswohnung. Auf diese hatte meine Mutter den Niesbrauch. nach dem Tod meiner Mutter haben wir die Wohnung seit 2019 vermietet. Für 2019 haben wir, nach Aufforderung des Finanzamtes, eine Feststellungserklärung abgegeben. Allerdings Handschriftlich auf Formularen, die mir das Finanzamt geschickt hat. Die Daten konnte ich leider nicht digital übernehmen. Nun möchte ich wissen, wie ich den Gebäudewert ich für 2020 eingeben muss. Das Programm fragt nach dem Neuwert. Ist dass der Betrag, den ich gegenüber dem Finanzamt 2019 angegeben habe abzüglich der Abschreibung von 2019?

    Vielen Dank schon mal

    Ulrich Flick

  • Die Anschaffungsdaten ändern sich doch nicht! Vom Gebäudewert werden die jährlichen Abschreibungen ermittelt, der Grundstückswert bleibt immer gleich.