Ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer - Wo buchen?

  • Hallo.

    Ich habe 2020 im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Steuerjahr 2019, entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt. Seit Anfang 2020 stammen meine Einkünfte ausschließlich aus einer GBR, die ich zusammen mit meinem Geschäftspartner betreibe, davor war ich solo freiberuflich tätig und musste einmal im Jahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung machen.

    Meine Frage: Buche die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer weiterhin wie in Zeiten meiner Soloselbstständigkeit im Wiso-Steuersparbuch unter "Freiberufliche-Selbstständige Tätigkeit xy - Ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" oder ist das nun eine besondere Ausgabe im Rahmen der Feststellungserklärung und wird in der entsprechenden EÜR für die GBR erklärt?

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    ... oder ist das nun eine besondere Ausgabe im Rahmen der Feststellungserklärung und wird in der entsprechenden EÜR für die GBR erklärt?

    Alles was die GbR betrifft gehört auch in die EÜR und in die Betriebsteuererklärungen der GbR. Die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls greift grundsätzlich nur für Einzelpersonen/-Unternehmer. Sollte so eigentlich auch aus der Software ersichtlich sein.


    Und etwaige "nachträgliche" Betriebsausgaben/-einnahmen eines Einzelunternehmers haben natürlich nichts in der EÜR einer GbR zu suchen.

  • Und etwaige "nachträgliche" Betriebsausgaben/-einnahmen eines Einzelunternehmers haben natürlich nichts in der EÜR einer GbR zu suchen.

    Danke für die Antwort. Meine Frage jedoch ist, wo genau ich diese ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer im Programm eintrage. Da ich 2020 nur noch im Rahmen der GBR selbstständig tätig war, war ich ja nicht mehr die gleiche selbstständige Person wie 2019, oder spielt das keine Rolle? Kann ich die gezahlte Umsatzsteuer dann trotzdem im gleichen Modul wie 2019 eintragen, weil es ja damit unmittelbar zusammenhängt? Oder gibt es dafür noch ein anderes Modul?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage jedoch ist, wo genau ich diese ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer im Programm eintrage.

    Das hätte eigentlich mit "Aufgabe" des Einzelunternehmens abgewickelt werden müssen. So musst Du wohl für das Einzelunternehmen noch einmal eine EÜR mit nachträglichen Betriebsausgaben erstellen und übermitteln. Das solltest Du aber vorab mit Deinem zuständigen Bearbeiter klären.


    In der EÜR der GbR haben die (nachträglichen) Einnahmen/Ausgaben eines Einzelunternehmers aber auf keinen Fall etwas zu suchen.

  • So musst Du wohl für das Einzelunternehmen noch einmal eine EÜR mit nachträglichen Betriebsausgaben erstellen und übermitteln. Das solltest Du aber vorab mit Deinem zuständigen Bearbeiter klären.

    Weiterhin danke für Deine Antworten, ich weiß sowas zu schätzen. Ich werde wohl die Solo-Freiberuflichkeit (kein Gewerbe) nebenher ruhen lassen, also Null Einkünfte, Null Ausgaben (bis auf die letzte Umsatzsteuer) und mit der GBR weiter machen, auch weil ich nicht weiß, was die Zukunft bringt, und ich dann immer noch zurück in meine Freiberuflichkeit kann. Aktuell sieht es gut aus, aber man weiß nicht, was noch alles passiert. Laut Finanzamt bin ich in dieser Zeit quasi von der Umsatzsteuervoranmeldung für diese Solo-Freiberuflichkeit befreit. Mir wurde das von meinem Geschäftspartner erklärt. Ich bin was Finanzen angeht, quasi Finanzamt-Hypochonder; habe den höchsten Respekt vor alledem, aber immer gewaltig Angst etwas falsch zu machen, daher meine Fragen. :)

  • Dann musst du aber auch jedes Jahr eine eigene EÜR und UStE für deine nicht vorhandene selbständige Tätigkeit abgeben. Du kannst diese doch problemlos wieder aufleben lassen (sofern nicht an Genehmigungen gebunden).

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde wohl die Solo-Freiberuflichkeit (kein Gewerbe) nebenher ruhen lassen, also Null Einkünfte, Null Ausgaben (bis auf die letzte Umsatzsteuer) und mit der GBR weiter machen, auch weil ich nicht weiß, was die Zukunft bringt, und ich dann immer noch zurück in meine Freiberuflichkeit kann.

    Und was hast Du dem FA bezüglich Deiner Einzelunternehmertätigkeit mitgeteilt? Was passiert mit etwaigem Anlagevermögen etc.? Es gibt da schon Regeln und da sollte man sich vorher und zeitnah informieren und äußern.

  • Und was hast Du dem FA bezüglich Deiner Einzelunternehmertätigkeit mitgeteilt? Was passiert mit etwaigem Anlagevermögen etc.? Es gibt da schon Regeln und da sollte man sich vorher und zeitnah informieren und äußern.

    Was soll damit passieren? Ich gebe diese Tätigkeit ja nicht auf. Es gibt meines Wissens kein Gesetz, welches mich zwingt damit Geld zu verdienen. Ich darf gleichzeitig Einzelunternehmer sein und Bestandteil einer GbR.

  • Was soll damit passieren? Ich gebe diese Tätigkeit ja nicht auf.

    Nach deinen Worten "legst du die Tätigkeit auf Eis". Das musst du dem Finanzamt mitteilen und dann kommt die Frage nach dem Betriebsvermögen etc., zumal eine GbR keine rechtlich selbständige Gesellschaft ist, sondern die Einzelgesellschafter weiterhin dahinterstehen.

    Natürlich darfst du gleichzeitig Einzelunternehmer und GbR-Gesellschafter sein, keine Frage - aber die Konstruktion, alle Einkünfte nur noch aus der GbR ziehen zu wollen, ist Indiz für die Aufgabe der selbständigen freiberuflichen Tätigkeit. Dazu kommt noch, dass das Finanzamt Nachweise haben will für eine Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Tätigkeit für die GbR (Sonderbetriebseinnahmen? Sonderbetriebsausgaben?).


    Ich würde hier nicht nur dem Partner vertrauen, sondern eine zweite Meinung einholen.