Hallo,
ich habe im Steuersparbuch unter Renten aus privaten Rentenversicherung den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente eingetragen. In dieser Gesamtsumme sind auch Nachzahlungen aus 2018 und 2019 enthalten. Diese habe ich im Feld Nachzahlungen für mehrere Jahre ausgewiesen.
Das Finanzamt hat mir tel. mitgeteilt, dass auf diese Nachzahlungen die Anwendung der "Fünftelregelung" nicht möglich ist, da diese laut §34 nicht auf Renten anzuwenden ist.
Ist diese Aussage richtig?
Wenn nein, gibt es einen Gesetzestext bzw. Urteil etc., dass §34 auch auf Leibrenten anzuwenden ist? Im Wiso-Steuersparbuch habe ich nichts gefunden