Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlag werden ignoriert bei Kapitalerträge ohne inländischer Steuerabzug

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen sehr kleine Zinszahlung < 10 € für ein im Ausland genutztes Darlehen, welches über eine deutsche GmbH vermittelt/verwaltet wird. Von diesen Zinsen ist noch keine Kapitalertragssteuer abgezogen worden, weswegen ich sie in KAP Zeile 18 miteintrage (Steuersparbuch: Sparer und Vermieter/Zinsen und andere Kapitalerträge/Übrige Kapitalerträge/Art der Eingabe: Über die Angabe von Formularzeilen und dort alles andere mit 0 € oder ggf. Nein belassen).


    Wechsel ich nun aber in die "Formulare" Ansicht, steht der Zinsbetrag zwar wie erwartet in der Zeile 18, die Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hingegeben wurden aber vom Programm nicht angepasst und ich sehe auch keinerlei Möglichkeit das automatisiert oder gar manuell anzupassen (Doppelklicks auf die entsprechenden, gelben Formulare-Eingabemaske bringen mich leider auch nicht dorthin)


    Wie kann ich das nun korrigieren, bzw. wo habe ich mich verklickt?


    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wechsel ich nun aber in die "Formulare" Ansicht, steht der Zinsbetrag zwar wie erwartet in der Zeile 18, die Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hingegeben wurden aber vom Programm nicht angepasst ...

    Wobei? Bei der Steuerfestsetzung?


    ... und ich sehe auch keinerlei Möglichkeit das automatisiert oder gar manuell anzupassen (Doppelklicks auf die entsprechenden, gelben Formulare-Eingabemaske bringen mich leider auch nicht dorthin).

    Was soll warum "angepasst" werden?


    Wie kann ich das nun korrigieren, bzw. wo habe ich mich verklickt?

    Alle, wirklich alle Daten zu jedweden Kapitalerträgen, Freistellungen etc. eingeben und zur Überprüfung oben die richtigen Klicks setzen.

  • Danke für die schnelle Antwort!



    Zitat

    Was soll warum "angepasst" werden?

    KAP Zeile 38 / 39 entsprechend. Hinweis direkt darüber geschrieben in fett "Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 - 25 und zu Investementerträgen lt. Anlage KAP-INV" (dort wird der selbst-errechnete Steuerbetrag eingetragen, auf die Gewinne die bisher noch nicht versteuert wurden)

    Zitat


    Was soll warum "angepasst" werden?

    Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Soli s.o. - diese Beträge wurden noch nicht besteuert

    Zitat

    Alle, wirklich alle Daten zu jedweden Kapitalerträgen, Freistellungen etc. eingeben und zur Überprüfung oben die richtigen Klicks setzen.

    Den einzigen Workaround den ich mittlerweile sehe ist, die entsprechenden Beträge bei meinen Depotangaben (hat mit dem Investment oben gar nichts zu tun) draufzuaddieren, denn letztendlich wird dies in diesen Zeilen fürs Finanzamt nur als Gesamtsumme eingetragen. Aber das kann nie und nimmer der Weg sein, wie sich buhl das vorstellte und deshalb würde ich gern den Fehler verstehen, der ggf. ja im Programm übersehen wurde oder ich es nun eben falsch bediene.

  • Hast du denn auch die inländischen Kapitalerträge eingetragen? So wie du schilderst, hast du dich auf die geringen ausländischen Einkünfte beschränkt. Da wirken sich die Einkünfte wegen des Sparerfreibetrages natürlich nicht aus! Da keine Steuern einbehalten wurden, wird auch nichts von der Steuerlast abgezogen.

    • Offizieller Beitrag

    Alle, wirklich alle Daten zu jedweden Kapitalerträgen, Freistellungen etc. eingeben und zur Überprüfung oben die richtigen Klicks setzen.

    ;)

  • Hast du denn auch die inländischen Kapitalerträge eingetragen? So wie du schilderst, hast du dich auf die geringen ausländischen Einkünfte beschränkt. Da wirken sich die Einkünfte wegen des Sparerfreibetrages natürlich nicht aus! Da keine Steuern einbehalten wurden, wird auch nichts von der Steuerlast abgezogen.

    Korrekt bei den inländischen Kapitalerträge.


    Der Sparerpauschbetrag scheint in die richtige Richtung zu gehen, zunächst wirft er aber mehr Fragen im Programm auf:

    - Wird der vom Steuersparbuch automatisch angewendet, wenn nicht wo wird er gesetzt ?

    - Wieso fallen dann nicht automatisch auch die Erträge aus dem (oben erwähnten) Depot in diese Kategorie? Zusammengerechenet bin ich weit unter meiner Sparerpauschbetragsgrenze und doch setzt er bei mir Kapitalertrags-, Kirchensteuer und Soli an - Hier hat das Programm praktisch und überraschenderweise die Angaben aus dem Auskunftsformular der Bank übernommen.


    Nochmal einmal kurz für die Übersicht:

    - ich habe von meiner Depotbank eine Steuerbescheinigung bekommen, darauf aufgelistet die Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

    - ich habe von meinem Investment (um das es mir hier geht) eine Erträgnisbescheinigung bekommen, auf dem meine unbesteuerten Zinsen gelistet sind.

    --> Nach meinem Wissensstand müssen diese nun über die Steuererklärung besteuert werden - denn sie wurden ja zu keiner Zeit automatisch einbehalten - dies könnte aber entfallen da die Grenze des Sparerpauschbetrags durch die summierten Erträgen aus jeglichen Investments nicht erreicht wurde.


    Ist das so richtig? Wenn ja wie reguliere ich dann die Verrechnung des Sparerpauschbetrags im Programm

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ja wie reguliere ich dann die Verrechnung des Sparerpauschbetrags im Programm

    Zum wiederholten Mal:

    Alle, wirklich alle Daten zu jedweden Kapitalerträgen, Freistellungen etc. eingeben und zur Überprüfung oben die richtigen Klicks setzen.

    ;)

  • Lösche alle Eingaben unter Kapitalvermögen und gib noch einmal ein.

    1) für die Bescheinigung der deutschen Bank unter "neue Bescheinigung" klicken und alle Daten dort Zeile für Zeile eingeben. Auch bitte prüfen, ob in der Bescheinigung etwas zum Sparerfreibetrag steht, der Wert dort muss unbedingt eingetragen werden

    2) "neue Bescheinigung" wählen, die ausländische Bank angeben und nicht die Frage zur Bescheinigung über alle Kapitalerträge anhaken. Dann die Erträge angeben, alles übrige muss leer bleiben.


    In der Steuerberechnung wird dir dann aufgezeigt, wie die Steuerberechnung erfolgt. Unter anderem wirst du dann sehen, dass deine eingetragenen Steuern aus der deutschen Bescheinigung von der zu zahlenden Einkommensteuer korrekt abgezogen wird. Da bei den ausländischen Erträgen keine Steuer gezahlt wurde, kann auch nichts abgezogen werden. Und wenn du unter dem Sparerfreibetrag liegst, werden die Kapitalerträge wahrscheinlich nicht mit gemeldet und an der Steuer ändert sich dann nichts. Das kannst du nur über die Berechnung sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann die richtigen Klicks nicht nachprüfen

    Alle, wirklich alle Daten zu jedweden Kapitalerträgen, Freistellungen etc. eingeben und zur Überprüfung oben die richtigen Klicks setzen.

    Will heißen, alle Kapitalerträge des Veranlagungszeitraums erfassen. Inländische, ausländische, Mit und ohne ZASt, freigestellte Beträge, etc. . Eben alle eingeben, so wie es das Programm (und wir) grundsätzlich auch immer raten.

  • Ich kann die richtigen Klicks nicht nachprüfen

    Alle, wirklich alle Daten zu jedweden Kapitalerträgen, Freistellungen etc. eingeben und zur Überprüfung oben die richtigen Klicks setzen.

    Will heißen, alle Kapitalerträge des Veranlagungszeitraums erfassen. Inländische, ausländische, Mit und ohne ZASt, freigestellte Beträge, etc. . Eben alle eingeben, so wie es das Programm (und wir) grundsätzlich auch immer raten.

    Lösche alle Eingaben unter Kapitalvermögen und gib noch einmal ein.

    1) für die Bescheinigung der deutschen Bank unter "neue Bescheinigung" klicken und alle Daten dort Zeile für Zeile eingeben. Auch bitte prüfen, ob in der Bescheinigung etwas zum Sparerfreibetrag steht, der Wert dort muss unbedingt eingetragen werden

    2) "neue Bescheinigung" wählen, die ausländische Bank angeben und nicht die Frage zur Bescheinigung über alle Kapitalerträge anhaken. Dann die Erträge angeben, alles übrige muss leer bleiben.


    In der Steuerberechnung wird dir dann aufgezeigt, wie die Steuerberechnung erfolgt. Unter anderem wirst du dann sehen, dass deine eingetragenen Steuern aus der deutschen Bescheinigung von der zu zahlenden Einkommensteuer korrekt abgezogen wird. Da bei den ausländischen Erträgen keine Steuer gezahlt wurde, kann auch nichts abgezogen werden. Und wenn du unter dem Sparerfreibetrag liegst, werden die Kapitalerträge wahrscheinlich nicht mit gemeldet und an der Steuer ändert sich dann nichts. Das kannst du nur über die Berechnung sehen.

    Vielen Dank. Ok ich hatte nochmal das ganze Kapitel Zinsen und andere Kapitalerträge gelöscht. Die Befüllung bzgl. der Depotbank hab ich anhand deren Steuerbescheinigung durchgeführt. Bei dem ausländischen Investment bin ich diesmal anders vorgegangen:

    • Zinsen und andere Kapitalerträge | Übrige in- und ausländische Kapitalerträge| Neuen Eintrag erzeugen
    • Die Unterstütze Eingabe hatte ich damals übersprungen, da die Kategorien mMn. durch das Auge des Betrachters verschiedenartig interpretiert werden können - diesmal aber habe ich sie genutzt: Erträge aus ausländischen Guthaben und Einlagen ich finde das trifft für ein Zinsgeschäft eines Darlehens am ehesten zu. Unter Ausländischer Kapitalertrag habe ich den entsprechenden Betrag eingegeben und das übrige verneint
    • Nun habe ich mir die Berechnung angeschaut
      • Dort werden mir die Steuerbeträge der Depotbank (wie durch den Sparerpauschbetrag erwartet) "gutgeschrieben" ...
      • ... allerdings auch meine unbesteuerten Zinsen (nicht die Steuer sondern tatsächlich der Ertrag), aber das kann doch nicht stimmen ? Berechnet werden die Zeilen der Tabelle ja:

      demnach zuviel entrichtet = ab Steuerabzug vom Arbeitslohn - Festgesetzt werden + ab Steuerabzug vom Kapitalertrag (dort findet sich der gesamte Zinsertrag wieder)

    • Testweise probierte ich andere Kategorieren ebenfalls aus, dort kam es zur selben Berechnung

    --> ggf. irre ich mich aber bei der Interpretation der ab Steuerabzug vom Kapitalertrag ich finde allerdings keine Erklärung zu diesem Posten und klicke ich auf die Zahl springt das Programm leider nur auf die Übersichtsseite Zinsen und andere Kapitalerträge daher denke ich dass dies zusammengehört.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne bereinigte Screenshots mit Beispielen wird Dir wohl kaum jemand folgen können. Ich zumindest kann es nicht. Wenn man alle Kapitalerträge und die freigestellten Beträge sowie ZASt etc. einträgt, dann macht das Programm was es eben mit den eingegebenen Zahlen machen kann. Bis zu einer Gesamthöhe des maximalen Sparerfreibetrags sollte dann unbesteuert bleiben. Ist der Sparerfreibetrag insgesamt überschritten, dann greift eben die Günstigerprüfung mit Einbeziehung oder § 32d EStG.

  • So sieht die 1. Seite der Berechnung aus auf die ich mich oben bezogen hatte.

    auf der Unterseite Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §32d Abs. 6 EStG werden allein die Posten aus dem Depot gelistet. Eine mögliche andere Stelle wo diese Werte hätten einbezogen werden können, habe ich jetzt in meiner Durchsicht leider nicht finden können

  • Nun habe ich mir die Berechnung angeschaut


    Dort werden mir die Steuerbeträge der Depotbank (wie durch den Sparerpauschbetrag erwartet) "gutgeschrieben" ...
    ... allerdings auch meine unbesteuerten Zinsen (nicht die Steuer sondern tatsächlich der Ertrag), aber das kann doch nicht stimmen ? Berechnet werden die Zeilen der Tabelle ja:

    demnach zuviel entrichtet = ab Steuerabzug vom Arbeitslohn - Festgesetzt werden + ab Steuerabzug vom Kapitalertrag (dort findet sich der gesamte Zinsertrag wieder)

    Das ist doch auch richtig - auf der einen Seite werden die Kapitalerträge als ein Teil der Einkünfte addiert, auf der anderen Seite werden die gezahlten Steuern abgezogen - so ist es doch auch bei Arbeitnehmern. Da es auch hier zu unversteuerten Bezügen kommen kann (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.) werden diese hinzugerechnet, damit dann der "richtige" Steuersatz ermittelt werden kann. Und da auf deine Auslandseinkünfte keine Steuern gezahlt wurden, können diese auch nicht abgezogen werden analog zu Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.