ursprüngliches Ausgabekonto mit 19 % "stornieren" (=Rückzahlung Ausgabe) und dann neu mit 16% buchen ..
und eine berichtigte USt-Va machen??
Würde ich nicht machen. Die Differenz klärt sich doch mit der Umsatzssteuererklärung am Jahresende auf.
ursprüngliches Ausgabekonto mit 19 % "stornieren" (=Rückzahlung Ausgabe) und dann neu mit 16% buchen ..
und eine berichtigte USt-Va machen??
Würde ich nicht machen. Die Differenz klärt sich doch mit der Umsatzssteuererklärung am Jahresende auf.
ursprüngliches Ausgabekonto mit 19 % "stornieren" (=Rückzahlung Ausgabe) und dann neu mit 16% buchen ..
und eine berichtigte USt-Va machen??
Würde ich nicht machen. Die Differenz klärt sich doch mit der Umsatzssteuererklärung am Jahresende auf.
Es gibt eine Pflicht zur Korrektur einer UStVA! Abhängig vom Betrag - sollte die Differenz größer als 10 Euro zu Gunsten des Steuerpflichtigen sein, ist eine Korrekturmeldung zu machen (oder 20 Euro zu Lasten des Steuerpflichtigen).
Moin,
laut TE ist doch die USt VA noch gar nicht gemeldet ?