Arbeitszimmer, Fehler WISO oder EIngabefehler?

  • Ich bin Arbeitnehmer und übe zusätzlich in geringerem Umfang eine freiberufliche Tätigkeit aus.

    Als Arbeitnehmer habe ich einen Arbeitsplatz (auch 2020 ganzjährig), wo ich meine freiberufliche Tätigkeit aber nicht ausüben kann. Dies geschieht im häuslichen Arbeitszimmer.


    Nach meinem Verständnis sind damit die Kosten für das Arbeitszimmer bis 1.250 EUR als Betriebsausgabe abzugsfähig.

    Das bekomme ich aber in Wiso bei korrekten Angaben nicht hin!



    Mit diesen, ja zutreffenden Angaben wird das Arbeitszimmer in voller Höhe angesetzt.


    Eine Ansetzung mit 1.250 EUR erfolgt nur, wenn ich die Frage in der Mitte "Bildete das Arbeitszimmer irgendwann in2020 den Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit?"

    mit "Nein" beantworte. Das wäre aber falsch - das Zimmer war immer Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit, allerdings nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen.


    Entweder habe ich hier einen Denkfehler oder die Frage ist bei Wiso schlicht falsch formuliert?

  • Da liegst du falsch. Du musst zwingend die Frage zum Mittelpunkt der Tätigkeiten verneinen, denn es werden alle Tätigkeiten zusammen gerechnet und dann der Anteil ermittelt, zu dem das Arbeitszimmer für alle Tätigkeiten genutzt werden kann. Und bei einer geringfügigen Nebentätigkeit ist das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt aller Tätigkeiten. Lies einmal in den Einkommensteuerrichtlinien oder Lohnsteuerrichtlinien hierzu nach - auch im Internet gibt es zahlreiche Erläuterungen hierzu.


    Und die 1.250 Euro sind ein Höchstbetrag, keine Pauschale. Es sind die anteiligen Kosten zu ermitteln und diese werden - wenn mehr als 1.250 Euro - auf diesen Betrag gedeckelt.

  • Schön dass ich nicht der einzige bin, der mit dieser Maske Probleme hat :pinch: Die Formulierung in der Oberfläche finde ich in deinem Fall zumindest sehr missverständlich - hier wird ja explizit nach dem "Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit" gefragt.

  • Da liegst du falsch.

    Wo?

    Wie in meinem ersten Post bereits steht, fragt die Maske nach dem Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit.

    Und die 1.250 Euro sind ein Höchstbetrag, keine Pauschale.

    Habe ich irgendwo geschrieben, dass es eine Pauschale wäre?


    Schön, dass Du wenigstens meine Sicht der Dinge (in diesem Fall nur bis 1.250 EUR abzugsfähig) bestätigst, auch wenn Du mir Anderes in den Mund legst.

    Die Formulierung in der Oberfläche finde ich in deinem Fall zumindest sehr missverständlich

    Ich lege mich mal auf schlicht falsch und sogar irreführend fest. Denn bei korrekter Antwort mit "Ja" werden die vollen Kosten abgesetzt, was zwangsläufig zu Enttäuschungen nach Erhalt des Bescheides oder vielleicht sogar manch fruchtlosem Einspruch führen wird.

    Eine Steuersoftware ist nicht dazu da, mir neue Probleme zu bereiten, sondern welche zu vermeiden oder wenigstens abzumildern.

    Es wundert mich bloß, dass ich offenbar der erste mit dieser Frage bin.

  • @nesciens spricht vom zweiten Block und hier muss nun einmal bei ganzjährigem Mittelpunkt ein Nein angehakt werden. Die Erläuterungen warum findest du in der steuerlichen Hilfe oder im Internet.