Ich bin Arbeitnehmer und übe zusätzlich in geringerem Umfang eine freiberufliche Tätigkeit aus.
Als Arbeitnehmer habe ich einen Arbeitsplatz (auch 2020 ganzjährig), wo ich meine freiberufliche Tätigkeit aber nicht ausüben kann. Dies geschieht im häuslichen Arbeitszimmer.
Nach meinem Verständnis sind damit die Kosten für das Arbeitszimmer bis 1.250 EUR als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Das bekomme ich aber in Wiso bei korrekten Angaben nicht hin!
Mit diesen, ja zutreffenden Angaben wird das Arbeitszimmer in voller Höhe angesetzt.
Eine Ansetzung mit 1.250 EUR erfolgt nur, wenn ich die Frage in der Mitte "Bildete das Arbeitszimmer irgendwann in2020 den Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit?"
mit "Nein" beantworte. Das wäre aber falsch - das Zimmer war immer Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit, allerdings nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen.
Entweder habe ich hier einen Denkfehler oder die Frage ist bei Wiso schlicht falsch formuliert?