Können Eltern Ausgaben für Zahnarzt, Brille usw. für volljähriges behindertes Kind geltend machen?

  • Hallo,

    Es geht um ein volljähriges Kind mit GdB 80. Behinderten-Pauschbetrag ist einschlägig (3.700,00). Kind hat nur Werkstattlohn (WfbM). Können die Eltern Ausgaben für Arztbehandlung, Medikamente und Brillen des Kindes bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag geltend machen? Oder muss das Kind die Ausgaben selber tragen und sich ggfls. an die Krankenkassen wenden wg. Überschreitung des zumutbaren Betrages für Gesundheitsaufwendungen?

    Bin für einen Tip dankbar!

    Gruß Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um ein volljähriges Kind mit GdB 80. Behinderten-Pauschbetrag ist einschlägig (3.700,00). Kind hat nur Werkstattlohn (WfbM).

    Sofern das Kind noch im Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag) berücksichtigt wird, sollte das kein Problem sein.


    Oder muss das Kind die Ausgaben selber tragen und sich ggfls. an die Krankenkassen wenden wg. Überschreitung des zumutbaren Betrages für Gesundheitsaufwendungen?

    Das wäre die Alternative. Zumal dann, wenn das Kind ggf. eine eigene ESt-Erklärung abzugeben hat.

  • miwe4

    Herzlichen Dank!

    Eigene Steuererklärung des Kindes fällt wg. der geringen Einkünfte weg. Kindergeld hingegen wird weiterhin bezogen. Dann werde ich die Ausgaben steuerlich geltend machen.

    Gruß
    Stephan