Häusliches Arbeitszimmer für Freiberufler absetzen, wenn kein Kinderzimmer vorhanden ist?

  • Wir haben im Moment eine Drei-Zimmer-Wohnung, von der ich ein Zimmer als Freiberufler als Arbeitszimmer absetze.

    Wie wäre es, wenn einmal Nachwuchs ansteht?

    Müsste ich dann sofort ein Zimmer als Kinderzimmer deklarieren und das Büro kann nicht mehr abgesetzt werden?

    Oder wäre das erst ab einem bestimmten Alter des Kindes der Fall?

    Im ersten Jahr haben viele ja nicht unbedingt ein eigenes Zimmer fürs Kind und größere Wohnungen sind hier leider rar..

  • ich glaube spannender ist die Frage vom Betriebsvermögen.

    Nämlich die berühmte 20.500€ und 1/5 der Wohnungsfläche Regel. Ist man an einem von diesen Parametern drüber, sind noch Steuern auf Differenz zwischen Buchwert und jeweiligen Verkehrswert fällig. Das passiert bei Verkauf oder Entzug des Arbeitszimmer aus dem Betriebsvermögen.

    • Offizieller Beitrag

    ich glaube spannender ist die Frage vom Betriebsvermögen.

    Warum? Das hat mit der Fragestellung rein gar nichts zu tun. Also Antworten bitte daran orientieren und nicht Eigeninteresse an anderen Dingen mit einbringen.


    Entweder man benötigt ein Arbeitszimmer oder man benötigt keines. Entweder man nutzt einen Raum nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken oder man tut dies nicht.