Steuererklärung rückwirkend, sinnvoll und wie anfangen?

  • Hallo,


    ich habe mich in den letzten Monaten immer wieder mit meiner Steuererklärung beschäftigt, aber dann schnell wieder aufgegeben, weil ich an irgend einer Stelle nicht weitergekommen bin. Jetzt würde ich gerne step by step alle Fragen klären, um überhaupt mal einen Einstieg zuhaben, vielleicht hat ja der ein oder andere einen Tipp für mich.


    Ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben und würde dies nun gerne so weit wie möglich rückwirkend machen, insofern das Sinn ergibt. Dazu würde ich Wiso Web Steuer, angefangen mit der Einkommenssteuer 2017, verwenden. Hier erst mal ein Paar Eckdaten zu meinem chaotischen Lebenslauf in dieser Zeit:


    10/2016 - 03/2017: Ein Semester Studium + Nebenjob (ca. 210 Euro + Ausbildungsförderung 537.- Euro (davon die Hälte Darlehen))

    04/2017 - 09/2017: Nebenjob 210 Euro + ALGII ~450.- Euro

    10/2017 - 03/2018: Ein Semester Studium + Nebenjob (ca. 360 Euro + Ausbildungsförderung 537.- Euro (davon die Hälte Darlehen))

    04/2018 - 08/2018: Nebenjob ca. 360 Euro + ALGII ~430.- Euro

    09/2018 - 07/2020: Weiterbildung zum staatlich gepr. Techniker (424 Euro Schüler-BAfög + Nebenjob ca. 260 Euro)

    08/2020 - heute: Berufstätig


    Die erste Frage ist nun, ob es überhaupt sinnvoll ist, eine Steuererklärung ab 2017 zu machen? Ist es richtig, dass ich in den Jahren 2017 bis 2020 im Grunde nur einen Verlustvortrag mache? So wäre eine Steuerrückerstattung ja erst für das Steuerjahr 2021 sinvoll, oder? Wie gehe ich am besten vor und wie fange ich da überhaupt mal an?


    Vielen Dank vorab für Ratschläge und Tipps!

    • Offizieller Beitrag

    So wäre eine Steuerrückerstattung ja erst für das Steuerjahr 2021 sinvoll, oder?

    Eine Steuererstattung ist immer sinnvoll. :whistling: Man kann auch Steuern nur erstattet bekommen, wenn man welche gezahlt hat.

    Ob ein Verlustvortrag hier in Frage kommt, kann man an Hand der Angaben nicht beurteilen.

    Wenn Du steuer:Web hast, dann fange einfach mit 2017 an. Gebe alles ein und schaue, was dabei heraus kommt. Und dann übernehme die Daten ins Folgejahr usw.

  • Vielen Dank für die rasche Antwort! Sehe ich das richtig, dass ich keine Werbungskosten (z.B. Fahrt zur Arbeit, Fortbildungskosten aufgrund der Weiterbildung, etc.) geltend machen kann, da ich ja im Nebenjob keine Steuern bezahlt habe und im Endeffekt auch keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe?

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich noch einmal intensiver mit der Thematik § 10d EStG oder "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" beschäftigen. ;)


    und im Endeffekt auch keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe?

    Was bedeutet "im Endeffekt"? Man bekommt immer eine Lohnsteuerbescheinigung, wenn man steuerpflictigenm Arbeitslohn erzielt hat. Ob da Lohnsteuer einbehalten wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle.


    Davon zu unterscheiden sind eben pauschalbesteuerte Jobs bzw. Mini-Jobs, die i.d.R. in der ESt-Erklärung nichts zu suchen haben und Ausgaben in dem Zusammenhang natürlich auch nicht.


    Ist aber alles über die erweiterte Forumssuche auffindbar und sollte mit geeigneten Stichworten kein Problem sein.