Eichfrist bei Hauptzählern

  • Liebe Community,


    als Anfänger bei dieser Anwendersoftware und erstmaliger Anwender des Forums bitte ich zuerst einmal um eure Geduld.

    Ich bin für jeden Verbesserungsvorschlag, Info etc. zu was auch immer, sehr dankbar.


    Augenblicklich bin ich dabei, die Stammdaten meines 4 Parteienhaus einzugeben. Bei den Hauptzählern jedoch fordert das Programm die Angabe der Eichfristen der Zähler, ohne die ich nicht fortfahren kann.

    Die Hauptzähler des Hauses (Gas, Wasser, Elektro) sind von den Stadtwerken, somit habe ich darauf keinen Einfluss, noch sind die Eichfristen auf den Zählern angegeben und brauchen mich vertraglich auch nicht zu interessieren. Und irgendwelche Zeiten eingeben, nur damit ich fortfahren kann, ist auch nicht mein Ding, ohne zu verstehen warum.


    Vielen Dank

  • (Gas, Wasser, Elektro)

    Nun, bei dem Wasserzähler ist auf jeden Fall ein Datum vermerkt (regulär!) doch kannst du dir da weiterhelfen indem du im Moment z.B. erst einmal den 31.12.25 eingibst. Damit legst du den Wasserzähler erst einmal an. Wenn der dann nach 6 Jahren ausgetauscht wird, musst du das ja auch dokumentieren. Bedeutet aber auch, dass in dem Jahr des Wechsels du weißt, dass dann 6 Jahre später der neue wieder reif ist zu wechseln. Also entspannt das angehen. Es wird keinen Einfluss auf deine Abrechnung haben, welches Enddatum du nimmst.


    Gaszähler haben keinen Einfluss auf die Heizkostenabrechnung, denn du bekommst vom Versorger die Jahreskosten (sollten stimmig mit deinem Abrechnungszeitraum sein..WICHTIG) sowie den Verbrauch entweder in m³oder kWh. Nur diese Kosten buchst du unter Konto 4500, mehr nicht.


    Stromzähler ist ebenfalls so, denn der Wohnungsstrom gehört nicht zu den Betriebskostenarten, die du abrechnen darfst. Solltest du einen Hausstromzähler für die Beleuchtung und evtl. für die Heizung haben, dann werden auch hier die reinen Stromkosten weiterberechnet.


    Bei Fragen einfach melden.

  • Vielen Dank erst einmal für die superschnelle Antwortzeit.

    Aber, sie stellt mich nicht zufrieden.


    Du hast natürlich recht, dass ich durch Angabe eines Phantasiedatums weiterarbeiten kann. Aber, das ist aus meiner Sicht nicht das, was erreicht werden sollte. Natürlich auch, dass die 3 Zähler keinen direkten Einfluss auf die Abrechnung haben, aber ich frage mich, warum hier eine "Krücke" aufgebaut wird, d.h. warum irgend ein Datum erfunden werden muss?


    Ich verstehe die Eichvorschriften so, dass bei deren Nichteinhaltung zivilrechtliche Forderungen gestellt werden können. Im Fall der Hauptzähler, wie Gas, Wasser und Elektro jedoch interessieren mich deren Eichzeiten überhaupt nicht, weil dies der Job des Versorgers ist, der genau mit mir abrechnen muss. Wenn der Versorger hier den Vorschriften nicht nachkommt, dann hat er riesiges ein Problem.

    Wenn ich allerdings in meiner Wohnung Zwischenzähler einbauen lasse, die Grundlage für eine Abrechnung im Haus sind, dann bin ich auch dafür verantwortlich, dass hier die Eichvorschriften genau eingehalten werden.

    Mit dem Wohnungsstromzähler habe ich nichts zu tun, aber doch mit dem Hausstromzähler


    Was nun das Programm anbetrifft, mache ich deshalb den Vorschlag, genau diese beiden Fälle zu unterscheiden. Könnte deshalb so aussehen, dass rechtliche Hinweise zu den Hauptzählern gemacht werden und Obligationen bei der Verwendung/Programmeingabe von eigen gestellten Zählern.

    Ich denke, so wie bei den Energieversorgern ist die rechtliche Grundlage auch bei den angemieteten Messgeräten durch externe Dienstleister, wo dort die Kosten ja sowieso an die Mieter weiterverrechnet werden können.



    Was hältst du davon? Oder funktioniert das Programm doch anders?

  • warum hier eine "Krücke" aufgebaut wird, d.h. warum irgend ein Datum erfunden werden muss?

    Nun, man unterscheidet im Prinzip 2 Eichfristen.

    Das eine ist das Herstellungsjahr und dazu ein Beispiel, würde heute ein Zähler hergestellt, ist in der Regel ein M21 bei den Wohnungswasserzähler aufgedruckt. Das besagt aber, dass die Eichfrist nicht in 2021 beginnt sondern erst ab dem Folgejahr.

    Dann die reguläre Eichfrist, die bei einem Kaltwasserzähler der alle 6 Jahre geeicht werden muss, diese beginnt ab dem 1.1.22 und würde zum 31.12.27 enden.

    Die Eichfrist endet IMMER zum 31.12. und nicht z. B. mit Einbaudatum. Solche Einstellungen bei meinen Hilfen habe ich schon zu oft gesehen.


    Dein Hinweis mit den Versorgerzähler kann ich verstehen, doch gibt es evtl. doch Situationen, wo die Eichfrist auch bei den Zählern quasi beachtet werden sollen. Daher hat man sicherlich die Eichdaten auch dort eingebunden.

    Und ich kenne es aus eigener Erfahrung, jeder der drei Zähler hat irgendwo eine Eichfrist aufgeführt. Daher ist es eigentlich kein Problem, diese vom Gerät abzulesen. Ich gestehe, bei einem Wohnungswasserzähler ist das einfach, bei den anderen teilweise mit anderen Kennzeichnungen dargestellt. Es gibt auch eine Liste, wo alle Zähler aufgeführt sind, welche Eichzeiten sie haben.


    Damit du das nachsehen kannst, füge ich eine PDF bei, dort sind Hinweise für die Eichfristen und Eicharten enthalten.