Partner in gemeinschaftlicher Wohnung mit 2 Kindern

  • Schönen guten Abend,

    bin gerade etwas ratlos - alleine den Punkt wo man den Partner eintragen kann, finde ich schon mehr als fraglich (hätte man gleich am Anfang abfragen können und nicht erst bei den Daten der Kinder)


    Man kann den Partner unter "Daten erfassen > Persönliches > Kinder > Kindername > Entlastung für Alleinerziehende > Weitere im Haushalt lebende Personen > erfassen" finden.


    Dort kann man im Haushalt lebende Personen erfassen - klickt man hierbei auf das + Zeichen, kann man die Person mit Namen eintragen. Dabei muß man gleich zu Beginn das "Verwandtschaftsverhältnis zur Person" definieren. Hierbei hat man die Möglichkeit über eine Auswahl - Voreingestelltes auszuwählen.


    Und nun die alles entscheidende Frage - was ist das Verwandtschaftsverhältnis zur weiteren im Haushalt lebenden Person - kann mir jetzt nicht vorstellen, dass wir so ein ungewöhnlicher Haushalt sind. Meine Partnerin wohnt mit den beiden gemeinsamen Kindern und meiner Person in einem Haushalt. Wir sind weder verheiratet, noch haben wir eine eingetragen Partnerschaft.


    Für folgende Auswahl habe ich mich mal durchgerungen "eheähnlicher Lebenspartner" und schon drängt sich mir die Frage auf (> was bedeutet überhaupt eheähnlich??)


    UND nun die Entscheidende Frage: Ist meine Auswahl korrekt oder bin ich da komplett aufm Holzweg?


    Anbei habe ich noch einen Ausschnitt der zu wählenden Eintragungen gemacht ... Zwecks der Vollständigkeit


    Benutzte App für iOS, Wiso Steuer 21 (weiße Linien und Schrift auf orangenen Hintergrund)


  • UND nun die Entscheidende Frage: Ist meine Auswahl korrekt oder bin ich da komplett aufm Holzweg?

    das ist richtig. Ihr lebt zusammen und damit in einem eheähnlichen Verhältnis.


    Man kann den Partner unter "Daten erfassen > Persönliches > Kinder > Kindername > Entlastung für Alleinerziehende > Weitere im Haushalt lebende Personen > erfassen" finden.

    Und dort gehört es auch hin, da nur im Zusammenhang mit Kindern der (unverheiratete(unverpartnerte) Partner eine steuerliche Rolle spielt.

    (hätte man gleich am Anfang abfragen können und nicht erst bei den Daten der Kinder)

    eben nicht, denn dort wird über Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung entschieden und da ihr nicht verheiratet seid, kann hier keine Entscheidung getroffen werden.