Häusliches Arbeitszimmer Nebenbeschäftigung

  • Wenn ich das richtig sehe kann ich die Renovierung eines Arbeitszimmers absetzen.

    Wir haben eine leerstehende Wohnung in der ich mein Arbeitszimmer einrichten würde. Tatsächlich müsste aber vorher renoviert werden.

    Könnte ich nun, im nächsten Jahr z.B., mein Büro in das nächste Zimmer verlegen weil mir die Aussicht nicht zusagt und eine weitere Renovierung geltend machen?

  • ein Frage dazu, bin gerade mit dieser Falle konfrontiert.


    1. Man arbeitet in der Vollzeit 100% in Home-Office für Arbeitgeber, 08:00-17:00, es gibt keinen anderen Arbeitsplatz.

    2. Nebenbei noch freiberuflich höchstens 30..40 Stunden pro Jahr. Also ca.1 Stunde pro Woche. Einkünfte Brutto pro Jahr unter 4.000€ momentan.


    Die Zeitrelation angestellt 97.5% und freiberuflich 2.5% .


    Die Wohnung hat einen Wert von etwa 400.000€

    Das Zimmer 10 m2. = 40.000€ (um besser zu rechnen)


    Für 1. boxe ich gerade ein häusliches Arbeitszimmer durch. Habe vom FA nun Formular erhalten.

    Wird das Zimmer durch Punkt 2. ein Betriebsvermögen damit dann automatisch???


    Ich lese über Falle "Freiberuflich" + Arbeitszimmer, wird wegen Tätigkeit 2. die ganze Nutzen potenziell in die Hosen gehen?

    Und viel mehr, dann richtig fett ins minus laufen, falls die Marktpreise sich weiter in die Höhe schießen und man freiberufliche Tätigkeit aufgibt?

    • Offizieller Beitrag

    ein Frage dazu, bin gerade mit dieser Falle konfrontiert.

    Das hat rein gar nichts mit der Fragestellung zu tun. Bitte die Nutzungsbestimmungen des Forums beachten.


    Ansonsten wäre es auch eher ein Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.