Wenn ich das richtig sehe kann ich die Renovierung eines Arbeitszimmers absetzen.
Wir haben eine leerstehende Wohnung in der ich mein Arbeitszimmer einrichten würde. Tatsächlich müsste aber vorher renoviert werden.
Könnte ich nun, im nächsten Jahr z.B., mein Büro in das nächste Zimmer verlegen weil mir die Aussicht nicht zusagt und eine weitere Renovierung geltend machen?