Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Programm Steuer 2020, welches von Buhl stammt.
Ich nutze als Kleinunternehmer die Kleinunternehmerregelung und bin von UST/MWST befreit. Ich habe im Steuerjahr 2020 einen Bürostuhl für 280,50 € gekauft. Nun fällt er in die GWG Grenze zwischen 250-1000 € als Sofortabschreibung.
Beim "Gewerbebetrieb" möchte ich den Stuhl bei den Betriebsausgaben bei "Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter" angeben. In der Beschreibung steht dazu steht: "Bitte beachten Sie, dass alle GWG, deren Anschaffungskosten 250,00 € überschreiten, in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen sind. Bitte erfassen Sie die GWG für die Erstellung des Anlageverzeichnisses im Bereich Betriebsvermögen und dort im Anlagevermögen".
In dem besagten Verzeichnis habe ich bisher alle anderen Wirtschaftsgüter angegeben und diese über die AfA mit Restbuchwert abgeschrieben. Füge ich in diesem Verzeichnis den Bürostuhl hinzu, so wird die "Summe der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" mit diesem Wert addiert. Schreibe ich bei "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" die Gesamtsumme außer den Wert des Bürostuhls rein, so sagt er mir, dass die Werte nicht mit der Summe des Anlage-Verzeichnisses passen. Schreibe ich dort den Gesamtwert rein, so wäre es dann eine Doppelt-Erfassung, wenn ich den Bürostuhl bei "Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter" angebe.
Wie gebe ich den Bürostuhl korrekterweise an?
Anbei sind zwei Screenshots, einmal der Auszug aus der Hilfe und einmal die Maske, welches das Beispiel besser darstellt.
VG kreos1