Kleinunternehmer, Angabe GWG in Anlageverzeichnis

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Programm Steuer 2020, welches von Buhl stammt.


    Ich nutze als Kleinunternehmer die Kleinunternehmerregelung und bin von UST/MWST befreit. Ich habe im Steuerjahr 2020 einen Bürostuhl für 280,50 € gekauft. Nun fällt er in die GWG Grenze zwischen 250-1000 € als Sofortabschreibung.


    Beim "Gewerbebetrieb" möchte ich den Stuhl bei den Betriebsausgaben bei "Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter" angeben. In der Beschreibung steht dazu steht: "Bitte beachten Sie, dass alle GWG, deren Anschaffungskosten 250,00 € überschreiten, in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen sind. Bitte erfassen Sie die GWG für die Erstellung des Anlageverzeichnisses im Bereich Betriebsvermögen und dort im Anlagevermögen".

    In dem besagten Verzeichnis habe ich bisher alle anderen Wirtschaftsgüter angegeben und diese über die AfA mit Restbuchwert abgeschrieben. Füge ich in diesem Verzeichnis den Bürostuhl hinzu, so wird die "Summe der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" mit diesem Wert addiert. Schreibe ich bei "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" die Gesamtsumme außer den Wert des Bürostuhls rein, so sagt er mir, dass die Werte nicht mit der Summe des Anlage-Verzeichnisses passen. Schreibe ich dort den Gesamtwert rein, so wäre es dann eine Doppelt-Erfassung, wenn ich den Bürostuhl bei "Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter" angebe.


    Wie gebe ich den Bürostuhl korrekterweise an?


    Anbei sind zwei Screenshots, einmal der Auszug aus der Hilfe und einmal die Maske, welches das Beispiel besser darstellt.


    VG kreos1


  • Welches Buhl-Programm? Steuer 2020 gibt es nicht, da musst du schon etwas konkreter werden (z. B. steuer:web oder steuer:sparbuch ...).

    Aus deinem Foto sieht man nicht, wo genau der Bürostohl zugeordnet wird. Anlagevermögen ist alles. Gibt es in deinem Programm keine Unterteilung wie Büroausstattung, Geschäftsaustattung, GWG, Sammelposten?

  • Das heißt lediglich "Steuer 2020" und ist laut Programminformation von Buhl Tax Service GmbH aus Neunkirchen. Scheint ein günstigerer Ableger zu sein, gibt es jährlich bei Aldi.


    Weiterer Screenshot anbei über weitere Auswahlmöglichkeiten. Den Bürostuhl muss ich doch lediglich in das Verzeichnis aufnehmen und ihn anschließend in die Betriebsausgaben "Aufwendungen für geringwertiges Wirtschaftsgut" eintragen? Die Berechnung scheint dann aber nicht richtig zu greifen ... (?)


  • Bei Büroausstattung bist du aber falsch! Entweder GWG oder Büroausstattung mit Abschreibung über mehrere Jahre. GWG (hier wird sogar nur Sammelposten angeboten) ist ja gerade ein Vorteil wegen der sofortigen Abschreibung. Sammelposten heißt aber, Verteilung über 5 Jahre (das ist der Unterschied zwischen Sammelposten - 250 bis 1.000 Euro - und GWG - 250 bis 800 Euro). Bei einem Bürostuhl wärst du mit Sammelposten dann günstiger dran als mit Büroausstattung mit 13 Jahren.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Frage zum Programm Steuer 2020, welches von Buhl stammt.

    Das heißt lediglich "Steuer 2020" und ist laut Programminformation von Buhl Tax Service GmbH aus Neunkirchen. Scheint ein günstigerer Ableger zu sein, gibt es jährlich bei Aldi.

    Was dann aber die Programmversion 2021 ist. Ein nicht unwichtiges Detail. Ansonsten machen wir hier für Derivate eigentlich keine Hilfestellung, da man nie weiß, wie diese sich dann doch vom teuren Original unterscheiden.

    Und da muss man dann halt im weiteren Verlauf selber durch.

  • In der "Billiglösung" sind wohl GWG als Alternative zu den Sammelposten nicht vorgesehen (oder es wurde eine Frage zur Wahl GWG oder Sammelposten mit Sammelposten beantwortet). Dann wie @nesciens schreibt: eher Sammelposten als Büroausstattung.