Umsatzsteuerzahlungen im Rahmen des OSS (One-Stop-Shop) buchen

  • Hallo,

    ich habe mich im Juni erfolgreich für das OSS Verfahren registriert, welches ab dem 01.07.2021 gestartet ist. Inzwischen habe ich auch eine Meldung über die vereinnahmte Umsatzsteuer für Fernverkäufe im BOP übermittelt und nun eine Zahlungsaufforderung vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Soweit ist alles einleuchtend.


    Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich das Geld jetzt überweise, muss ich natürlich den Abfluss verbuchen. Auf welches Konto muss diese Buchung erfolgen? Wird das auf 1780/3820 gebucht oder gibt es dafür ein eigenes Konto, welches ich bisher nicht gefunden habe?


    Vielen Dank vorab

  • Ich würde hier eine Kopie von 1780/3820 machen, um diese Vorauszahlungen wegen der UStE nicht mit den "deutschen" Vorauszahlungen in einen Topf zu werfen.

  • Hallo nesciens,

    vielen Dank für den Tipp! Das klingt nach einem pragmatischen Ansatz.

    Allerdings kommt bei mir gerade die Frage auf, ob es dann nicht auch in die Berechnung der jährlichen Umsatzsteuererklärung läuft. Oder müsste ich diesen Bezug manuell herstellen?


    VG

  • Du musst die Zuordnung zur UStE herausnehmen, denn dort gehören die Zahlungen nicht hin. Nur in die EÜR

  • Du musst die Zuordnung zur UStE herausnehmen, denn dort gehören die Zahlungen nicht hin. Nur in die EÜR

    Danke, das leuchtet ein. Wenn ich das Konto dann angelegt habe, springt mir das allerdings nicht gleich ins Auge. Wo muss ich denn diese Zuordnung zur UStE herausnehmen?


    Ich bin hier tatsächlich nur ein "dummer" Anwender. Vielen Dank also für die Geduld

  • Du musst die Zuordnung zur UStE herausnehmen, denn dort gehören die Zahlungen nicht hin. Nur in die EÜR

    Danke, das leuchtet ein. Wenn ich das Konto dann angelegt habe, springt mir das allerdings nicht gleich ins Auge. Wo muss ich denn diese Zuordnung zur UStE herausnehmen?


    Ich bin hier tatsächlich nur ein "dummer" Anwender. Vielen Dank also für die Geduld

    Ich habe genau das gleiche Problem. Hast du inzwischen eine Lösung gefunden?

  • Habt Ihr das mal ausprobiert? Ich wage zu behaupten, es funktioniert einfach.

    ansonsten die Antwort auf Eure Frage: in der Kontenübersicht rechte Maustaste, die Steuerformular-Zuordnungen; da unter USt-erkl. nichts steht, wird der dortige Saldo gar nicht dort übernommen, unter EÜR sehr wohl (steht auch so drin)

    der Vorauszahlungsabzug in der USt-erkl. stammt auch nicht aus der Buchhaltung, sondern aus den Meldungen zur USt-VA (deshalb steht im Formular auf der letzten Seite auch Vorauszahlungssoll und nicht Vorauszahlungen, so wird auch die Zahlung im Januar/Februar im Folgejahr für den Dezember mitgezählt)

  • Nach dem ich auch keine Hilfe vom Support erhalten habe (nur Hinweis. dass Sie nicht steuerberatend tätig werden dürfen) habe ich mir alles in Ruhe nachvollzogen.

    Es dürfte kein Problem darstellen die Ust-Zahlung die mit OSS erkärt wurden einfach als Ausgabe/Eingangsrechnung mit auf das Konto1780 (Umsatzsteuer-Vorauszahlung) zu buchen.

    Sie laden dann NICHT in der Ust.-Erklärung. Dort laden nur die Beträge der Ust-Erklärungen die per Elster aus dem Programm heraus versandt wurden. In der EÜR werden sie dann richtigerweise als Ust-Zahlung addiert.

    OSS-Verkäufe ins EU-Ausland werden auch richtig in der EÜR mit den verschiedenen Steuersätzen als Betriebseinnahmen aufgeschlüsselt - so stimmt alles wieder.

  • wenn die USt-VA im Jahr der Anmeldung auch bezahlt wurden, stimmt beides natürlich (zufällig) überein

    Ausprobieren bedeutet also, Meldung erstellen und vor der Zahlung sich das Formular ausfüllen lassen bzw. Saldo auslesen und Formular ausfüllen lassen, wenn im Januar/Februar die Dezember-USt abgeführt wurde

    also ich habe es ausprobiert mit oben genanntem Ergebnis

    davon abgesehen, handelt es sich nicht um einen Srcreenshot aus WISO Meine Büro, aber das sollte in allen Programmen identisch sein

  • geht es noch umständlicher??

    Ausprobieren bedeutet also, Meldung erstellen und vor der Zahlung sich das Formular ausfüllen lassen bzw. Saldo auslesen und Formular ausfüllen lassen, wenn im Januar/Februar die Dezember-USt abgeführt wurde

    oder liegt es tatsächlich daran?!!

    WISO Meine Büro

    Das Konto 1780 wird nicht automatisch bebucht sondern durch den Nutzer der dort die Gezahlte oder erstattete Zahlung vom oder ans Finanzamt einträgt

    Das ist bei den, mir bekannten BH-Softwarevarianten so. Selbst beim automatischen Online-Kontoauszugabgleich.

    wenn ich bei er Buchung Bild 1 150,-- eingegeben hätte würde als Vorauszahlung eben 150,-- stehen.

    Nur irgendwann würde selbst das Finanzamt bei einer USt.-Verprobung (welche die wenigsten Unternehmer hier durchführen) wach.

  • "Das Vorauszahlungssoll dient als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuerabschlusszahlung (bzw. Erstattung) und ist daher von jedem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer*in in der Steuererklärung anzugeben. Genauer gesagt handelt es sich um die Summe aller für ein Jahr an das Finanzamt gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorauszahlungen bereits an das Finanzamt getätigt wurden oder noch ausstehen. "


    Quelle: https://www.accountable.de/blo…t-das-vorauszahlungssoll/


    oder direkt aus der Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums:

    (Text kopieren hat leider nicht funktioniert)


    Also, wenn Dein Programm das anders machen sollte, ... Aber ich kann mir das nicht vorstellen, wäre ja ein eigenartiger Fehler.

  • das kommt doch nicht auf das Programm an.

    Die Bilder sind aus EÜR - Steuer:Sparbuch.

    Da steht nur dass

    Genauer gesagt handelt es sich um die Summe aller für ein Jahr an das Finanzamt gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorauszahlungen bereits an das Finanzamt getätigt wurden oder noch ausstehen. "

    und dass diese Summe das Ergebnis der anrechenbaren Beträge (geleistete u.Erstattungen) ist.

    Es steht aber nicht da, wie diese Summe ermittelt und eingetragen werden muss. (kann man auch mit Taschenrechner o. Exceltabelle machen)

    Im Programm wird da unter anderem auch das Konto 1780 herangezogen. In Elsterformular musst man eben die errechneten Beträge (Taschenrechner) händisch eintragen.

  • das kommt doch nicht auf das Programm an.

    genau das meinte ich mit


    Also, wenn Dein Programm das anders machen sollte, ... Aber ich kann mir das nicht vorstellen, wäre ja ein eigenartiger Fehler.


    Im Programm wird da unter anderem auch das Konto 1780 herangezogen.

    eben nicht, dann wären die Zahlen falsch

    Wenn das Steuer:Sparbuch auf die Voranmeldungen zugreifen kann, wird es die Beträge summieren. Wenn es das nicht kann, sollte es besser nichst eintragen, damit man sich das selbst ausrechnet.