Eigenrechnung

  • Nein - du kannst dir nicht selber eine Rechnung schreiben. Für Sachentnahmen gibt es die entsprechenden Vorlagen Privatentnahme von Waren. Du erstellst hierfür einen Eigenbeleg (z. B. Lagerentnahme o.Ä.)

  • Hallo

    Danke für die Antwort.

    Vieleicht sollte ich weiter ausholen.

    Folgende Situation.

    Ich habe bei mir eine neue Heizung eingebaut. Diese habe ich bei meinem Grosshändler bestellt und selber bei mir eingebaut. (Bin Selbständiger Heizungsbauer).

    Um eine Förderung zu bekommen verlangt die Kfw eine Rechnung vom Installationsunternehme. (Bin ich selber)

    Würde ich die Heizung beim Kunden Einbauen würde dieser die Förderung bekommen.

    Selber bekomme ich keine Förderung weil ich mir selber keine Rechnung Stellen kann.

  • Folgende Situation.

    Das ändert doch nichts daran, dass Du Dir als Einzelunternehmer nicht selber eine Rechnung stellen darfst. Du solltest Dich einmal mit dem Begriff der unentgeltlichen Wertabgabe im eigentlichen Sinne beschäftigen. Und zu dieser kann ggf. auch noch mehr als das bloße genutzte Material gehören. ;)

  • Es ist erlaubt eine Rechnung an einen Verwanten, egal welcher Verwandschftsgrad zu stellen. Es müssen alle rechnungserforderlichen Grundsätz eingehalten werden, Überweisung etc. Es müssen ortsübliche Preise verlangt werden, die Gewinnerzielungsabsicht muss erkennbar sein.
    Die Frau kann bei Haushaltsnahen Dienstleistungen sogar die steuerliche Förderung nutzen. Es muss halt alles eingehalten werden, als wenn die Frau jemand anders wäre. Da gibt es mehrere Berichte die man googlen kann.
    Ist im Prinzip das Gleiche Thema, die Ehefrau als Mitarbeiterin anzustellen. Da bleibt das Geld wahrscheinlich auch in der Familie.

  • Da fehlen aber vor so einem Tipp noch ein paar Rückfragen zum Sachverhalt, denn ganz so einfach wäre das nicht. Nicht umsonst gibt es gerade für solche Dinge Steuerberater. Und es wurden und werden wegen solcher Dinge nicht ohne Grund Verfahren geführt. Ich wäre da ganz vorsichtig mit solchen Hinweisen, denn da kann ganz schnell auch ein Bumerang draus werden.


    Wie gesagt, den Steuerberater vorher fragen.


    Meine ganz persönliche Meinung, aber auch ein ernst gemeinter Tipp.


    Ist im Prinzip das Gleiche Thema, die Ehefrau als Mitarbeiterin anzustellen. Da bleibt das Geld wahrscheinlich auch in der Familie.

    Nein, wirklich nicht das Gleiche. Auch nicht im Prinzip. Ganz anderer Sachverhalt mit ganz anderen Tatbeständen, die zu erfüllen sind. Zeigt wieder die Wichtigkeit der steuerberatenden Berufe.


    Es geht übrigens auch nicht selten um den § 42 AO in solchen Fällen. Und den § 10 Absatz 5 UStG darf man auch nie aus dem Auge lassen.


    @mk01 möge wirklich seinen steuerlichen Berater fragen. Denn auch die von mir angesprochene unentgeltliche Wertabgabe hat hinsichtlich der Ermittlung ihrer Bemessungsgrundlage so ihre Tücken.

  • Um eine Förderung zu bekommen verlangt die Kfw eine Rechnung vom Installationsunternehme. (Bin ich selber)

    Das Problem steckt ja in den Förderrichtlinien. Die Umsetzung, um diese zu erfüllen, dürfen aber natürlich auch nicht gegen andere Gesetze verstoßen. Ich verstehe nicht, wieso Du nicht bei der KfW für solche Fälle nachfragst (bist bestimmt nicht der Erste). Im dümmsten Fall ist es nach dem Einbau dafür schon zu spät, Deshalb klärt man das vorher, aber nun ist es wie es ist.

  • Danke für die Anworten.

    Steuerberater gefragt: Niemals Eigenrechnung. Wusste ich vorher.

    Fördersevice gefragt: Brauchen Rechnung.

    Kollegen gefragt:Schreiben Eigenrechnung.


    So nachdem ich mit der KfW Telefoniert habe war allees ganz einfach.

    Für solche Fälle (Selbsständiger Heizungsbauer baut bei sich selber eine neue Heizung ein) reicht die Eingangsrechnung.


    MfG MK01