Hallo,
Bei uns gilt in der Einrichtung wo ich arbeite die AVR, darin steht das die Arbeitszeitzeit schon bei Anforderung ab dem Anruf in der Rufbereitschaft als Arbeitszeit gilt, somit ist die fahrt zum Einsatzort keine Privatfahrt sondern eine Dienstfahrt da die Fahrzeit vergütet wird.
Zu erwähnen ist noch der Einsatzort ist gleich die der Arbeitsstelle, aber der Ausgangsort ist variabel da der Aufhaltens Ort während der Rufbereitschaft im gewissen Maße frei wählbar ist.
Für die Fahrten müssen wir unser privat PKW benutzten, die AVR sieht nicht vor das der Arbeitgeber für die gefahrene Kilometer aufkommen muss, nur die Fahrzeit selbst wird als Arbeitszeit vergütet.
Jetzt stellt sich berechtigt die frage kann man diese zusätzliche "Dienstfahrten" als Dienstfahrt per Kilometerpauschale (hin und zurück) Steuerlich absetzen?
Viele Grüße
Uwe