Steuerfreie Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamt)

  • Mein Sohn, der Anfang 2020 als Bundesfreiwilligendienstler gearbeitet hat und seit April 2020 Student ist, hat 2020 als Küster- und Bürohilfe mehrfach an verschiedenen Tagen für zwei Kirchengemeinden gearbeitet.


    Dafür hat er 2020 fünf Mal Geld überwiesen bekommen (insgesamt deutlich unterhalb der Höchstgrenze von 720 Euro).

    Die Kirchengemeinden haben ihm als Nachweis sogenannte Auszahlung-Anordungen mit dem Vermerk "Überweisung steuerfreie Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26 a EStG" übergeben und das Geld dann auf sein Konto überwiesen.


    Nun meine Fragen:

    1. Gehören die Angaben in die Anlage N oder ist in die Anlage S (er ist wie gesagt Student und hat voher ein BFD mit Lohnsteuerbescheinigung absolviert)?


    2. Im Wiso Steuer Steuer-Sparbuch kann man unter "Nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Einrichtungen" verschiedene Spalten auswählen (u.a. Datum, Monat, Zeitraum).

    Welche Spaltenform ist hier sinnvoll? In den Auszahlungs-Anordnungen stehen unter "Zeitraum" verschiedene Angaben (z.B. "Juni 2020" aber auch sechs verschiedene Tage, an denen er stundenweise tätig war). Die Belege tragen dann natürlich noch ein Datum mit Unterschrift. Außerdem gibt es noch die Kontoauszüge mit dem Datum, an dem das Geld letztlich auf seinem Konto eingetroffen ist. Welches Datum ist im der Steuererklärung anzugeben?


    3. Außerdem hat er einmalig 50 Euro für eine Teilnahme an einem Poetry-Slam überwiesen bekommen (hat nichts mit den Tätigkeiten für die Kirchengemeinden zu tun).

    Muss das auch irgendwo angegeben werden (ich dachte an "Sonstige Einkünfte" Anlage SO, Leistungen, Zeile 10)?


    Viele Grüße

  • 1. eher doch S - er bezieht ja weder Lohn noch Gehalt oder ähnliches

    2. Das liegt an dir - die Tabelle wird nicht mit über Elster versandt. Sie ist eher ein Nachweis für dich selber, wie der Betrag ermittelt wird

    3. SO wäre hier richtig, wobei es eine Geringfügigkeitsgrenze gibt. Die müsste abe rin den steuerlichen Erläuterungen genannt sein - ich habe sie im Moment nicht im Kopf.