Arbeitszimmer: Fehlerhafte Info in Programm-Hilfe?

  • Hallo zusammen,


    es geht um die Infos in der "WISO Hilfe" zum Steuer-Sparbuch 2021 steht (Stand 23.10.21)

    im Abschnitt "Kosten für das Arbeitszimmer bei Ehepartnern",

    dort im Abschnitt "[...] Arbeitszimmer im Miteigentum des das Arbeitszimmer Nutzenden und seines Ehepartners"

    .. und dort bei den grundstücksorientierten Aufwendungen:


    a)

    Dort ist eine Tabelle, die nahelegt, dass die Abziehbarkeit davon abhänge, wer zahlt.

    Ich habe aber anderenorts gelesen, dass es darauf seit VZ 2018 nicht mehr ankomme, sondern vielmehr generell auf den Miteigentumsanteil des Nutzers.

    Was ist richtig?


    b)

    Die Lösung des Beispiels kann ich so oder so nicht nachvollziehen.

    Unterstellt werden grundstücksorientierte Aufwendungen i. H. v 3.000 €.

    Das AZ mache 60% der Wohnungsfläche aus und gezahlt werde vom Gemeinschaftskonto.

    Angeblich sind 1.500 € abziehbar.

    Ich meine aber, es müssten 3.000 € x 60 % Flächenanteil x 50 % Miteigentumsanteil sein, also 900 €, oder?

    Und auch nach der Sichtweise der Hilfe-Info (Zitat: "-> 100 % der grundstücksorientierten Aufwendungen sind abziehbar, allerdings begrenzt auf den Miteigentumsanteil an den Räumlichkeiten [...]") sollte es doch beim "Räumlichkeiten" eigentlich nur um den Arbeitszimmeranteil gehen, oder? Dann käme man auch nur auf die 900 €.


    Einfach eine veraltete Hilfe? Oder liege ich irgendwie falsch?

    Besten Dank