PV Anlage > Anlagevermögen (Welches Konto und wie Teilrechnungen zusammenfassen)

  • Hallo!


    wir betreiben seit diesem Jahr eine PV Anlage und ich bereite gerade mit Wiso SteuerMac alles vor. Beim Anlagevermögen hänge ich gerade. Eine PV ist ja nach meiner Recherche ein

    selbständig bewegliches Wirtschaftsgut. Ist das richtig und - wie heißt die Kontonummer für das Anlagevermögen? In der Vorschlagsliste war es nicht enthalten.
    Des weiteren noch etwas zu Teilrechnungen: Die Inbetriebnahme der Anlage ist ja glaube ich der Zeitpunkt an dem die Abschreibung beginnt. Soll ich dann im Anlageverzeichnis alle Teilrechnungen auch wenn sie aus anderen Monaten stammen zusammenfassen und zwar unter dem Datum an dem die Anlage in Betrieb genommen wurde? Ich wüsste zumindest nicht, wie man sonst den Beginn der Abschreibung festlegen könnte.


    danke!

    Andre

  • Wieso arbeitest du mit dem EÜR-Modul? Ist die Anlage so groß, dass die vereinfachte Eingabe im Einkommensteuermodul mit der speziellen Hilfe für PV-Anlagen nicht ausreicht?

    Die PV-Anlage ist ja wohl eine technische Anlage (außer sie ist im Dach verbaut, dann gehört sie zum Gebäude). Aktiviert werden alle Kosten, die für die Anschaffung und Inbetriebnahme notwendig sind, also die Summe aller Teilrechnungen, den Anschlusskosten und ähnliches. Auch für die EÜR müsste es reichen, wenn du die Summe bei der letzten Zahlung einträgst - vorher sind es, da Anschaffungskosten, auch keine vorweggenommenen Werbungskosten. Auch die könnten bei Beginn des Betriebes in einem eingetragen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Soll ich dann im Anlageverzeichnis alle Teilrechnungen auch wenn sie aus anderen Monaten stammen zusammenfassen und zwar unter dem Datum an dem die Anlage in Betrieb genommen wurde?

    Entweder bucht man richtig oder man lässt es. Siehe auch @neida.

  • @neida danke dir. Ich habe das gar nicht gesehen - es geht ja jetzt erst mal um die Ersattung der Vorsteuer und die Ust-VA. Daher dachte ich ich müsste den Weg über die EÜR gehen.

  • Da dachtest du falsch.

    Das was du als erstmal erledigen wolltest sind Themen der Umsatzsteuer und das hat wenig bis nichts mit der EÜR/ESt zu tun.


    Die in das ESt-Modul integrierte Bearbeitung für vereinfachte EÜR und USt erleichtert das in gemeinsamen Abfragemasken nur.

    Anfänger sehen dadurch nicht klar was USt oder ESt relevant ist.