Fahrtkosten zur vermieteten Wohnung des pflegebedürftigen Eigentümers

  • Hallo,

    habe verstanden, dass man als Angehöriger (der einzige) eines Pflegebedürftigten (Grad 3) keine Fahrtkosten geltend machen kann (100km einfach) um ihn zu besuchen & administrative Aufgaben wahrzunehmen. (Es gibt ja den regulären Pflegedienst, der für die Pflege kommt)


    Darüber hinaus befindet sich am Wohnort des Pflegebedürftigten ein von ihm vermietetes Haus, bei dem ebenfalls häufige Fahrten notwendig sind. (also die gleichen 100km)

    Gibt es eine Absetzmöglichkeit für ihn oder mich für diese Fahrten ?

    Der Pflegebedürftigte kann sich in keinster Weise mehr um das Haus kümmern.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eine Absetzmöglichkeit für ihn oder mich für diese Fahrten ?

    Der Pflegebedürftigte kann sich in keinster Weise mehr um das Haus kümmern.

    Für Dich nicht. Und für ihn gelten dieselben Regeln, wie sie für jeden anderen Steuerbürger insoweit auch gelten.