Hallo,
Ich habe die letzten 2 Jahre ebenfalls die Nachzahlung einfach so mitabgesetzt. Man bekommt ja eine Aufforderung der Nachzahlung zB von 200€ für 2020. Jetzt frage ich mich, ob und wie man solch eine Nachzhalung absetzen darf? Denn müsste es dort nicht auch eine Aufschlüsselung geben? Das stelle ich mir aber unmöglich vor.
Auch zahlt man ja die Nachzahlung eigentlich erst im Folgejahr. Also hier in 2021 die Nachzahlung für 2020. Kann man diese also auch für das Jahr 2020 mitabsetzen? Denn das wäre ja widersprüchlich zum Zu- und Abflussprinzip?