Nebenkosten Nachzahlung absetzen?

  • Hallo,


    Ich habe die letzten 2 Jahre ebenfalls die Nachzahlung einfach so mitabgesetzt. Man bekommt ja eine Aufforderung der Nachzahlung zB von 200€ für 2020. Jetzt frage ich mich, ob und wie man solch eine Nachzhalung absetzen darf? Denn müsste es dort nicht auch eine Aufschlüsselung geben? Das stelle ich mir aber unmöglich vor.


    Auch zahlt man ja die Nachzahlung eigentlich erst im Folgejahr. Also hier in 2021 die Nachzahlung für 2020. Kann man diese also auch für das Jahr 2020 mitabsetzen? Denn das wäre ja widersprüchlich zum Zu- und Abflussprinzip?

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Nebenkosten Nachzhalung absetzen?“ zu „Nebenkosten Nachzahlung absetzen?“ geändert.
  • Jetzt frage ich mich, ob und wie man solch eine Nachzhalung absetzen darf

    Maximal die in der NK-Abrechnung (hoffentlich) aufgeführten Werte für § 35a EStG. Dies sind bei weitem nicht alle Posten in der Abrechnung, es werden ja "nur" die Lohnkosten für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegedienstleistungen (in Pflegeheimen) berücksichtigt.

    Ich hoffe für dich, dass du nicht in eine Stichprobe gerätst

  • Maximal die in der NK-Abrechnung (hoffentlich) aufgeführten Werte für § 35a EStG. Dies sind bei weitem nicht alle Posten in der Abrechnung, es werden ja "nur" die Lohnkosten für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegedienstleistungen (in Pflegeheimen) berücksichtigt.

    Nun ja... Habe mir meine Frage in zwischen durch logisches Denken selbst beantwortet. Wundere mich nur über diese Antwort, die ich auch nicht ganz verstehe. EIne Nachzhalung kann man natürlich NICHT absetzen. Denn meistens geht es da ja um Wasser oder Strom. Die absetzbaren Dinge für Hausmeiter etc. sind ja fixe Vorauszahlungen. Da kann sich ja nichts urplötzlich erhöhen.

    • Offizieller Beitrag

    EIne Nachzhalung kann man natürlich NICHT absetzen. Denn meistens geht es da ja um Wasser oder Strom.

    Eben. Aber Basis der Nachzahlung ist die Nebenkostenabrechnung und nur aus dieser entnimmst Du die relevanten Beträge. Viele Vermieter weisen diese Beträge auch explizit aus. Eigentlich müssen es alle:


    Die absetzbaren Dinge für Hausmeiter etc. sind ja fixe Vorauszahlungen. Da kann sich ja nichts urplötzlich erhöhen.

    Na ja, Lohnkosten können steigen, der Rasen wird nur 2 mal gemäht statt sonst 3 mal usw. Da kann schon Dynamik drin sein, aber ja: im Normalfall ergibt sich die Nachzahlung durch einen höheren Verbrauch.


    Aber wie schon im anderen Thread erwähnt, in dem Artikel Nebenkosten in der Steuererklärung angeben ✔️So geht`s (buhl.de) findest Du alle notwendigen Infos dazu.