Kleinunternehmerin verzweifelt an Ausgaben, wie setze ich "Kleinkram" ab?

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr ein kleines Unternehmen gegründet mit dem ich verschiedene Internetdienstleistungen mache (Bloggen, ContentCreator, Bildbearbeitung, Websitegestaltung usw.) also noch ein recht "neues" Gewerbe, was irgendwie schwer zu googlen ist. Aktuell hänge ich am Absetzen meiner Ausgaben, vielleicht könnt ihr mir verraten unter was ich die Sachen absetzen kann. Ich verzweifel langsam.

    1. verschiedene Kabel, Kartenleser, Stative, Halterungen und andere Kleinteile bis ca 30€ Sind das Hilfsmittel, die unter "Waren, Rohstoffe, Hilfsmittel..." angegeben werden?

    2. PC-Teile: ich musste meinen PC Aufrüsten, damit er Videorendern und Streamen schafft. Der Prozessor war mit 300€ am teuersten, die restlichen Einzelteile kosteten so ca 150€ im Durchschnitt. Muss das gesammelt werden und dann als PC abgeschrieben werden?

    3. Objektive für die Kamera (1 für 120€ und 1 für 150€) und Lampen für Film und Foto (115€)
    4. ActionCam für 80€ und Webcam für 100€

    Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Feli

    Ich nutze Tax 2021 Professional und bin Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregel.

  • Ich würde alles auf Betriebsausgaben Konto 4900 sonstige betrieblichen Ausgaben buchen. Ist aber nicht ganz korrekt da alles eigentlich keine GWG geringewertige Wirtschaftsgüter sind, weil alle Teile die Du aufführst nicht als eigenständiges Gerät funktionieren. Darum müsste eigentlich eine Sammelabschreibung PC/Notebook und Kamera gemacht werden und die ganzen "Kleinteile" dann da mit rein. Aber ich gehe jetzt davon aus, dass weder Dein PC noch Deine Kamera im Betriebseigentum sind und abgeschrieben werden? Evtl darüber nachdenken PC und Kamera ins Betriebsvermögen zu nehmen und abzuschreiben


    existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Rechnungswesen/Einzelunternehmen-private-Gegenstaende-in-Betriebsvermoegen-einbringen.html


    GWG: Sonderregelung für Kleinunternehmer
    Ab 2018 steigt die allgemeine Netto-Wertgrenze für GWG-Anschaffungen auf 800 Euro. Besonders interessant ist dies für Kleinunternehmer.
    www.invoiz.de

  • Vielen Dank für Deine Antwort.
    Das Problem beim Sammelposten ist halt, dass der über 5 Jahre geht. Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit? Und es sind keine vollständigen Geräte, spielt das keine Rolle bei der AfA? Die Kamera ist geliehen, ich habe nur die Objektive dazu gekauft, bis ich mir eine eigene leisten kann und am PC habe ich die Grafikkarte, Netzteil und anderen Kleinkram von einem anderen PC übernommen.
    Bis auf die PC-Teile und die Objektive sind das aber doch eigenständige Güter die ich dann unter GWG buchen kann, oder? Ein Stativ oder die Beleuchtung ist ja nicht abhängig.

  • ich habe letztes Jahr ein kleines Unternehmen gegründet

    hallo

    ich finde Du solltest Dich als Betriebsgründerin einmal mit einer/Deiner Handwerkskammer kurz schließen.

    Ja, auch wenn Du "kein Handwerk" betreibst, stellen die Kammern die Ohren beim Finanzamt auf, weil schließlich irgendwann Mitgliedsbeiträge erhoben werden, auch wenn Du kein Mitglied sein möchtest.

    Folglich hast Du auch das Recht, dort Fragen bzgl. Deiner Gründung zu stellen.

    Google-wissen recht und schön, aber wenn es Probleme beim Jahresabschluss gibt, kannst Du Dich schlecht auf Google berufen.

  • ich habe nur die Objektive dazu gekauft, bis ich mir eine eigene leisten kann

    so etwas nennt sich NSNSB und muss entsprechend den Regeln für das (nicht vorhandene) Anlagegut "Fotoapparat" gebucht werden


    am PC habe ich die Grafikkarte, Netzteil und anderen Kleinkram von einem anderen PC übernommen.

    diese Teile sind zum PC hinzuzuaktivieren, sie sind schließlich nicht selbständig nutzbar.

    sind das aber doch eigenständige Güter die ich dann unter GWG buchen kann, oder? Ein Stativ oder die Beleuchtung ist ja nicht abhängig.

    wäre ich mir nicht so sicher - das Stativ ist schließlich nicht für alle Kameras geeignet und die Beleuchtung? Ist doch auch recht speziell und nicht Alltagsbeleuchtung. Und wenn du GWG wählst, musst du dies für alle Teile in einem Jahr so machen. Pro Jahr musst du entscheiden zwischen GWG und Sammelposten.

    Vielleicht hilft auch dies etwas weiter https://lexwiki.de/faq/anlage-…etzung-fuer-abnutzung-afa

  • Danke für eure Antworten.

    lavender Was kann ich bei der Handwerkskammer denn da fragen? Beziehungsweise in wie fern können die mir helfen?

    @neida herzlichen Dank. Ich habe keinen aktiven PC, weil ich nur meinen Altbestände hier aufgerüstet habe. Muss ich die Teile dann trotzdem über mehrere Jahre abschreiben? Ich hatte sie jetzt unter Wartung und Instandhaltung gebucht.

  • Was kann ich bei der Handwerkskammer denn da fragen? Beziehungsweise in wie fern können die mir helfen?

    Wie Du Deine Betriebs u. Geschäftsausstattung (BGA) einbringen kannst u.s.w.

    Eben das, was Du hier auch fragst. z.B. Einlegen von Privat als BGA

    Nur dass Antworten der HWK verbindlicher sind. (Soviel Zeit sollten sich Betriebsgründer schon nehmen)

  • erstehe ich das richtig, dass da Leute sind, die einem bei der Steuer helfen?


    Nein nicht bei/in Steuersachen/Angelegenheiten . Dazu gibt es, wie der Namen schon sagt, Steuerberater.

    Aber bei Fragen bzgl. der Betriebsgründung.

    Warum sagt einem das keiner?

    Dir sagt ja auch keiner dass Du Dich selbständig machen kannst. (Bis auf der Ära Schröder wo es um Arbeitslosenzahlenreduzierung ging)