Wo kann ich eine Schenkung eintragen

  • Hallo,

    ich habe letztes Jahr ein Haus mit Grundstück geschenkt bekommen von meinen Eltern. Das Haus ist aber mit vollem Niesbrauch für meine Eltern, ich habe also keine Einnahmen aus der Schenkung.

    Muss ich das überhaupt in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo kann ich das tun? Der Wert liegt unterhalb 400.000 € laut Gutachten.


    Gruß aus dem Münsterland

    • Offizieller Beitrag

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    Ich würde für beide Parteien einmal dringend eine gemeinsame Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe anraten. Normalerweise sollte eine solche intensive Beratung vor dem Abschluss irgendwelcher Verträge erfolgen.

  • Muss ich das überhaupt in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo kann ich das tun? Der Wert liegt unterhalb 400.000 € laut Gutachten.

    Dieser Wert ist nur für die Schenkungsteuer von Bedeutung.

    Einkommensteuerlich ist die Frage wichig, ob mit der Immobilie Erträge erzielt werden (sollen). Steuerliche Beratung vor solchen Übertragungen sollte eigentlich immer erfolgen.

  • Also brauche ich das in der Einkommensteuererklärung nicht angeben, da je keine Gewinne erzielt werden?

    Vor der Schenkung wurde mir versichert, dass ich keine steuerlichen Nachteile aus dem Übertrag habe, es wurde also vorher steuerlicher Rat einbezogen (ist halt nur schon wieder 18 Monate her).


    Ich dachte aber, dass ich das in der Einkommenstuererklärung angeben muss, da es ja mein Eigentum ist.


    Danke für euere Hilfestelleung

  • Wer hat dir versichert, dass du keine steuerlichen Nachteile hast? Der Schenker? Der Notar?

    Ich habe nicht ganz umsonst in Klammer sollen geschrieben, denn es könnte ja sein, dass du nach Ende des Nießbrauchs Einkommen erzielen willst mit der Immobilie. Aber was hier machbar ist und was nicht, dürfen wir dir hier nicht sagen. Generell zumindest kann hier durchaus ein Eintrag möglich sein ("vorgezogene Werbungskosten" z.B.). Aber wie schon gesagt, ein Steuerberater kann hier weiterhelfen.