Kranken-, Pflege- u. Arbeitslosenversicherung wo für 2020 eintragen

  • Moin aus dem hohen Norden!


    Ich bin ein wenig am verzweifeln, weil ich keine klare Antworten für Einträge in meiner Steuerklärung für 2020 finde.


    Ich bin nicht selbständiger Arbeitnehmer und habe die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung unter Daten erfassen > Nichtselbständige Arbeit > Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.


    ABER: Müssen diese Einträge nicht woanders eingetragen werden?!? ...jedenfalls erinnere ich mich, dass für die Steuerklärung 2019 in dem ELSTER Programm diese Beträge extra eingetragen wewrden mussten.


    Ist das für 2020 immer noch so? Wenn ja, wo? Wenn nicht, reichen die Einträge unter Lohnsteuerbescheinigungen?!


    Danke Euch!

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    Liebe Grüße aus dem hohen Norden

    Skogtroll