Arbeitszimmer im neu gekauften EFH - Kauf- und Kaufnebenkosten absetzen

  • Hallo,

    wir haben Ende 2020 ein EFH gekauft und sind Anfang 2021 dort eingezogen.

    Das bedeutet, die ganzen Kosten für Haus, Notar, Makler usw. sind 2020 angefallen.

    Das Arbeitszimmer nutze ich aber erst seit 2021.

    Kann ich dann in der Steuererklärung von 2021 alle Kosten von 2020 eintragen?

    Oder muss ich diese jetzt noch in der Erklärung von 2020 für das damals zukünftige Arbeitszimmer mit angeben?

    Danke!

  • Oder muss ich diese jetzt noch in der Erklärung von 2020 für das damals zukünftige Arbeitszimmer mit angeben?

    ob das bei einem zukünftigen Arbeitszimmer, ähnlich den vorweg genommenen Betriebsausgaben bei einer Betriebsgründung gilt, kann ich nicht beurteilen. Da gibt der § 9 EStG (Werbungskosten) mehr her.

  • Hmm, ich finde nur die Info, das die vorweggenommenen Betriebsausgaben nur bei einer Betriebsgründung möglich sind.

    Wenn ich aber das Arbeitszimmer im Programm anlegen will, dann muss ich dort einen Nutzungszeitraum eintragen, damit ich die Ausgaben für das Zimmer auch ansetzen kann. Diesen Nutzungszeitraum gibt es ja aber nicht.

    Komme grade leider nicht weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Oder muss ich diese jetzt noch in der Erklärung von 2020 für das damals zukünftige Arbeitszimmer mit angeben?

    Teilweise ggf. ja. Du musst halt zwischen Anschaffungskosten und sofort abziehbaren streng unterscheiden. Es gelten dieselben Abgrenzungskriterien wie immer und eben auch der § 11 EStG. Und viele der von Dir Eingangs genannten Sachen sind, zumindest teilweise sicherlich nur im Wege der AfA zu berücksichtigen, die dann erst ab Fertigstellung/Anschaffung greift.


    ob das bei einem zukünftigen Arbeitszimmer, ähnlich den vorweg genommenen Betriebsausgaben bei einer Betriebsgründung gilt, kann ich nicht beurteilen. Da gibt der § 9 EStG (Werbungskosten) mehr her.

    M.E. ja, denn man kann ja nicht eine Einkunftsart schlechter stellen als andere. Also vorweggenommene Werbungskosten ggf. in dem Rahmen, in dem das Arbeitszimmer später auch zu berücksichtigen ist.

  • Ach, ich hab ne ganz wichtige Info vergessen! Es geht nicht um nichtselbstständige Arbeit, sondern um freiberuflichkeit die schon existiert! Da gehen ja die vorweggenommenen Werbungskosten nicht. Also wären das eigentlich vorweggenommene Betriebskosten. Die gibt es aber nur bei einer Betriebsgründung. Hmm, oder hab ich nen Denkfehler? Sind das einfach Betriebsausgaben?

  • Ach, ich hab ne ganz wichtige Info vergessen! Es geht nicht um nichtselbstständige Arbeit, sondern um freiberuflichkeit

    Ach, habe ich auch die wichtige Info ganz vergessen!

    Wurde der Arbeitszimmeranteil als Betriebsvermögen/Anlagegut denn aktiviert ?

    (Steuerberater geben auf "Ach-Nachträge" verbindlich Auskunft)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Arbeitszimmer im neugekauften EFH - Kauf- und Kaufnebenkosten absetzen“ zu „Arbeitszimmer im neu gekauften EFH - Kauf- und Kaufnebenkosten absetzen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Hmm, oder hab ich nen Denkfehler?

    Du solltest Dich in diesem Zusammenhang dringendst an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • Ach, wißt ihr, ich hatte in einer anderen Sache dieser Steuererklärung (es ging dabei um den Verkauf von GmbH-Anteilen, keine Lapalie) insgesamt drei! Steuerberater um Rat gefragt.

    3x bekam ich gänzlich unterschiedliche Antworten.

    Alle waren von ihren Aussagen überzeugt.

    Erst zwei Gespräche mit zwei verschiedenen Finanzämtern konnte die Sache aufklären und nur eine der Antworten der Steuerberater war wie sich herausstellte richtig und hätte mir KEINEN Ärger eingebracht.

    Seither gebe ich ehrlich gesagt nicht mehr soviel auf die Aussage der Steuerberater und versuche selbst die richtigen Antworten zu finden.

    Denn ich möchte ja auch später keinen Ärger mit dem Finanzamt.

  • Seither gebe ich ehrlich gesagt nicht mehr soviel auf die Aussage der Steuerberater und versuche selbst die richtigen Antworten zu finden.

    Aber nur diese sind zur Beratung in steuerlichen Fragen berechtigt. Im Forum hier ist das verboten! Also musst du entweder die Gesetzesmaterialien studieren oder doch zumindest den einen mit der "richtigen" Antwort konsultieren. Steuerrecht ist häufig auch Auslegungssache und die beiden anderen müssen nicht unbedingt falsch gelegen haben - ein anderes Finanzamt sieht das vielleicht auch anders.

    Aber die Frage der Aufteilung von Anschaffungskosten eines Gebäudes und sofort abziehbaren Werbungskosten ist recht eindeutig inzwischen geklärt. Das kannst du auf den Webseiten von vielen Beratern, Fachverlagen etc. nachlesen.

    Bei freiberuflichen Tätigkeiten gibt es vorweggenommene Betriebsausgaben (hier wird nicht von Werbungskosten gesprochen).