Hallo,
wir haben Ende 2020 ein EFH gekauft und sind Anfang 2021 dort eingezogen.
Das bedeutet, die ganzen Kosten für Haus, Notar, Makler usw. sind 2020 angefallen.
Das Arbeitszimmer nutze ich aber erst seit 2021.
Kann ich dann in der Steuererklärung von 2021 alle Kosten von 2020 eintragen?
Oder muss ich diese jetzt noch in der Erklärung von 2020 für das damals zukünftige Arbeitszimmer mit angeben?
Danke!