Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Job Ticket

  • Hallo,


    Ich bekomme von meiner Arbeitgeber eine Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungpauschale anzurechnen sind. Das sind 60 Euro pro Monat für ein ÖPNV Abo (Job Ticket). Das ticket kostet pro Monat 62,60 Euro. Die 720 Euro (12 x 60 Euro) sind in der Lohnsteuerbescheinigung sichtbar (Ziele 17). Ich habe schon in die SW Lohnsteuerbescheinigung maske eingetragen.


    Bei mir liegt eine doppelte Haushaltfuehrung. Deswegen würde ich gerne die Kosten für die Familienfahrten (DB und Bahncard 50) und auch die Unterkunft in die Werbungkosten Maske unter die doppelte Haushaltfuehrung maske eintragen.


    Es ist aber mir nicht klar wo sollte ich die Kosten für den Job ticket eintragen. Arbeitgeber hat das Ticket finanziell bis 60 Euro unterstützt. Die 2.60 Euro bis 62.60 Euro, muss ich selbe bezahlen. Ich trage dann die Job Ticket Kosten (62.60 pro Monat x 12) unter Heimfahrten zu Familie (doppelte Haushaltfuehrung maske) eingetragen. Das Problem ist dann, dass die SW nicht die Werbungkosten mit 720 Euro mindert, obwohl die 720 Euro sind schon beim Lohnsteuerbescheinigung zeile 17 eingetragen. Ist das ein Bug? oder mache ich etwas falsch?


    Da um eine steuerfreie Arbeitgeberlesitungen geht, bin ich nicht beunruhigt, wenn ich die Kosten eintrage (in Gesamt 751.2 Euro), aber gleichzeitig wird nicht die steuerfrei lesitung (720) in die Gesamt Werbungkosten abgezogen...


    Ich habe die folgende Hinweis, aber da steht dass es muss nur hier die steuerfreie leistungen eingetragen wenn nicht in die Lohnsteuerbescheid zu sehen ist...



  • Das Jobticket kürzt doch nur deine Kosten für die Wege von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte, also auch dort als Ersatz durch den Arbeitgeber eintragen. Nur wenn das Jobticket darüber hinaus auch noch die Fahrtkosten nach Hause abdeckt (unwahrscheinlich, kann aber sein), darfst du keine Fahrtkosten ansetzen, die du nicht hattest, was hier aber nicht vorliegt. Die Kosten für die Heimfahrten sind nicht identisch mit den Kosten für die Fahrten von der (Zweit-)wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte.


    Du solltest dich vielleicht beim ersten Mal von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist aber mir nicht klar wo sollte ich die Kosten für den Job ticket eintragen.

    Die Antwort hast Du Dir doch eingangs schon selber gegeben:

    Ich bekomme von meiner Arbeitgeber eine Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungpauschale anzurechnen sind.

  • Das Jobticket kürzt doch nur deine Kosten für die Wege von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte, also auch dort als Ersatz durch den Arbeitgeber eintragen. Nur wenn das Jobticket darüber hinaus auch noch die Fahrtkosten nach Hause abdeckt (unwahrscheinlich, kann aber sein), darfst du keine Fahrtkosten ansetzen, die du nicht hattest, was hier aber nicht vorliegt. Die Kosten für die Heimfahrten sind nicht identisch mit den Kosten für die Fahrten von der (Zweit-)wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte.


    Du solltest dich vielleicht beim ersten Mal von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

    Danke für die Antwort.


    Eigentlich ja. Ich benutze das Jobticket als Teil von die Heimfahrten. Job ticket von "Zweitwohnung/Airbnb/Hotel" oder "1. Tätigkeitsstätte" nach Hauptbahnhof und von da bis zu Hause mit DB. In diese Sinne wäre das Job Ticket als Teil von die Werbungkosten für die doppelte Haushaltführung abzusetzen.


    Die Antwort hast Du Dir doch eingangs schon selber gegeben:

    Ich habe jetzt mein Beitrag nochmal gelesen...und Voila!

    Ich bekomme von meiner Arbeitgeber eine Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungpauschale anzurechnen sind.

    "die auf die Entfernungpauschale anzurechnen sind"...und was ist mit der Entfernungspauschale gemeint? Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte...


    Das Problem, oder meine Verwirrung, ist das die Entfernungpauschale ist auch unter die doppelte Haushatführung Maske gennant. Da, aber, gehe ich davon aus, dass nicht über die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt, aber es geht um die Auwendung für die Heimfahrten zur Familie zwischen dem eigenen Haustand und der Unterkunft am Beschäftigungsort.


    Deswegen, die steuerfreie leistungen von AG (Zeile 17) könnte auch hier gelten. D.h., dass ich hier die Aufwendung von das JobTicket benutzen könnte (plus Bahncard 50 und DB Tickets) unter die "Heimfahrten zur Familie bei Nutzung öffentlicher Verkerhsmittel". Das Problem, das sehe ich, ist dass ich nur 6 Familienfahrten (in Januar, März, und September) gemacht habe, und ich habe aber trotzdem das Jobticket jedes Monat bezahlt. Wenn ich nicht gefahren bin, zum Beispiel im April, Mai, Juni, Juli, etc., darf ich nicht die Kosten für Monatskarten angeben. Bei mir macht eine Unterschied, wenn ich dann die Kosten für das Jobticket jedes Monat eintrage, dann wird die "Heimfahrten zur Familie bei Nutzung öffentlicher Verkerhsmittel" berüchsichtigt.


    Ich sehe eine ähnliches Problem bei jemand die eine BahnCard 100 hat. Na ja, zu komplitziert für mich. Oder vielleich bin ich nicht so klever. Ein Advanced user mode oder Standard user mode von die SW wäre hier hilfreich.