Hallo,
Ich bekomme von meiner Arbeitgeber eine Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungpauschale anzurechnen sind. Das sind 60 Euro pro Monat für ein ÖPNV Abo (Job Ticket). Das ticket kostet pro Monat 62,60 Euro. Die 720 Euro (12 x 60 Euro) sind in der Lohnsteuerbescheinigung sichtbar (Ziele 17). Ich habe schon in die SW Lohnsteuerbescheinigung maske eingetragen.
Bei mir liegt eine doppelte Haushaltfuehrung. Deswegen würde ich gerne die Kosten für die Familienfahrten (DB und Bahncard 50) und auch die Unterkunft in die Werbungkosten Maske unter die doppelte Haushaltfuehrung maske eintragen.
Es ist aber mir nicht klar wo sollte ich die Kosten für den Job ticket eintragen. Arbeitgeber hat das Ticket finanziell bis 60 Euro unterstützt. Die 2.60 Euro bis 62.60 Euro, muss ich selbe bezahlen. Ich trage dann die Job Ticket Kosten (62.60 pro Monat x 12) unter Heimfahrten zu Familie (doppelte Haushaltfuehrung maske) eingetragen. Das Problem ist dann, dass die SW nicht die Werbungkosten mit 720 Euro mindert, obwohl die 720 Euro sind schon beim Lohnsteuerbescheinigung zeile 17 eingetragen. Ist das ein Bug? oder mache ich etwas falsch?
Da um eine steuerfreie Arbeitgeberlesitungen geht, bin ich nicht beunruhigt, wenn ich die Kosten eintrage (in Gesamt 751.2 Euro), aber gleichzeitig wird nicht die steuerfrei lesitung (720) in die Gesamt Werbungkosten abgezogen...
Ich habe die folgende Hinweis, aber da steht dass es muss nur hier die steuerfreie leistungen eingetragen wenn nicht in die Lohnsteuerbescheid zu sehen ist...