Hallo eine Frage,
wenn man im Jahr 2020 aufgrund Kurzarbeit seine Steuererklärung zum 2.11. abgeben muss. Gilt diese Frist auch für die Steuererklärung der Vorjahre (wenn in diesen JAhren keine Steuerpflicht bestand aufgrund Krankengeld, KuG, Arbeitslosengelt etc.). Bzw. bin ich rechtlich verpflichtet diese am 2.11 abzugeben oder wäre da eine längere Frist möglich.
Und wo und in welchem Jahr trage ich eine Rückerstattung der Kirchensteuer ein? Wenn ich in einem Jahr mehrere Steuererklärungen abgebe.
Vielen Dank bereits im Voraus
Menibas