Frist Abgabe Steuererklärung und Kirchensteuer

  • Hallo eine Frage,


    wenn man im Jahr 2020 aufgrund Kurzarbeit seine Steuererklärung zum 2.11. abgeben muss. Gilt diese Frist auch für die Steuererklärung der Vorjahre (wenn in diesen JAhren keine Steuerpflicht bestand aufgrund Krankengeld, KuG, Arbeitslosengelt etc.). Bzw. bin ich rechtlich verpflichtet diese am 2.11 abzugeben oder wäre da eine längere Frist möglich.


    Und wo und in welchem Jahr trage ich eine Rückerstattung der Kirchensteuer ein? Wenn ich in einem Jahr mehrere Steuererklärungen abgebe.


    Vielen Dank bereits im Voraus

    Menibas

    • Offizieller Beitrag

    Gilt diese Frist auch für die Steuererklärung der Vorjahre (wenn in diesen JAhren keine Steuerpflicht bestand aufgrund Krankengeld, KuG, Arbeitslosengelt etc.). Bzw. bin ich rechtlich verpflichtet diese am 2.11 abzugeben oder wäre da eine längere Frist möglich.

    Freiwillige Steuererklärung: Warum sollte ich abgeben? (buhl.de)

  • Steuererklärung der Vorjahre (wenn in diesen JAhren keine Steuerpflicht bestand aufgrund Krankengeld, KuG, Arbeitslosengelt etc.).

    Genau dann ist eine Erklärung eine Pflicht! Du musst abgeben bei Lohnersatzleistungen und die Fristen hierfür sind vorbei (Quelle § 46 Abs. 2 EStG). 2019 war 31.7.2020 Ultimo, 2018 31.5.2019 wie auch für die Jahre davor jeweils 31.5. des Folgejahres.

  • Vielen Dank. Ich frage morgen beim Finanzamt nach. Verlieren kann ich ja nichts,


    Ich bin davon ausgegangen die Abgabe der Steuererklärung bezieht sich auf die jeweiligen Veranlagungsjahre. D.h. für das Veranlagungsjahr 2020. Denn wenn ich 2020 ab September in Kurzarbeit geschickt wurde, hatte ich ja eigentlich keine Chance mehr die Steuererklärung für 2019 oder 2018 abzugeben, weil ich dann mit angeordneter Kurzarbeit adhoc schon die Frist versäumt hätte.


    Es gibt den Hinweis bei Lohnersatzleistungen, dass man abgeben muss im Folgejahr da die steuerfreien Lohnersatzleistungen sich auf die Progression auswirken. D.h. es könnte zu einer Lohnsteuernachzahlung für 2020 kommen. Nicht aber fuer die Vorjahre (ohne Abgabepflicht).


    Mal schauen,


    Vielen Dank und schönen Abend.

  • Jetzt verwirrst du mich. In deiner Frage steht doch, dass KUG etc in den Vorjahren bezogen wurde, jetzt sagst du, erst 2020.

    Die Fristen gelten grundsätzlich immer für das Jahr, für das die Erklärung gemacht wird. Was war denn nun? Steuererklärungen sind immer jahresbezogen (Ausnahmen wie Verlustrückträge einmal nicht berücksichtigt)