ESt2020: Hauskauf durch Zwangsversteigerung, jetzt Vermietung, Restschuldenzahlungen?

  • Hallo, ich hoffe, es kann mir hier jemand einen Tipp geben.

    Wir kauften Ende 2019 ein bewohntes Haus durch Zwangsversteigerung, der Vorinhaber zog daraufhin aus, wir hatten aber bis in das Jahr 2020 nun locker 1000 Euro Restschulden des Vorinhabers zu bezahlen (Stromkosten).
    Seit März 2020 ist das Haus an neue Bewohner vermietet.
    Können wir diese 1000 Euro irgendwie in die Überschussrechnung der Anlage V berücksichtigen? Als normalen Aufwand?
    Oder können diese Zahlungen in die Anschaffungskosten eingerechnet werden? Oder vielleicht noch irgendeine andere Option?

    Ich konnte hierzu leider nichts eindeutiges finden.

    Danke sehr!

  • Zahlungen des Jahres 2019 könnt ihr nicht 2020 als Betriebsausgaben absetzen, es gilt § 11 EStG. Und m.E. nach sind diese Zahlungen Teil der Anschaffungskosten - genaues kann und darf euch nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Zahlungen des Jahres 2019 könnt ihr nicht 2020 als Betriebsausgaben absetzen, es gilt § 11 EStG. Und m.E. nach sind diese Zahlungen Teil der Anschaffungskosten -

    Würde ich auch so sehen, sollte ja Teil des Bargebotes sein. Wobei ich da keine großartige Erfahrungswerte habe.