Hinterbliebenenrente aus Riester-Rentenvertrag eines Verstorbenen - Besteuerung ?

  • Mein in 2020 verstorbener Mann hinterlässt einen Riester-Renten Vertrag in Form einer fondsgebundenen Lebensversicherung. ich kann nun mir das Kapital auszahlen lassen, mit der Konsequenz, dass alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen oder alternativ eine lebenslange Rente beantragen. Habe ab Todestag 3 Jahre Zeit für die Entscheidung.


    Die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile kann ich nachvollziehen / ausrechnen, da alle Steuerbescheide noch vorliegen.


    Ich frage mich nun, wie die Rente (ca. 1.200 EUR p.A.) versteuert wird. Ich versuche dies anhand der Steuererklärung 2020 zu simulieren. Erfasse ich diese als "Leibrente aus privaten Rentenversicherungen", so dass nur der Ertragsanteil (in meinem Fall 30 %) zu versteuern ist ? Am Ende muss ich sogar gar keine Steuern zahlen, da der Rest unter den Härteausgleich fällt. Liege ich hier richtig ? Oder muss diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte versteuert werden ?

  • Generell ist und bleibt es eine Rente, da Rechtsnachfolge. Du trittst in die "Fußstapfen" deines Mannes.


    Für eine Härteausgleich sehe ich keine Möglichkeit, wo sollte hier eine außergewöhnliche Härte liegen? Du bekommst jährlich Geld und zahlst hiervon wie alle Steuerzahler einen kleinen Anteil als Steuer. Die Höhe richtet sich nach deinen sonstigen Einkünften.

    Wenn du auszahlen läßt, ist m. E. noch zu klären, wann die fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen wurde.


    Du solltest einen steuerlichen Berater konsultieren, der dir hier sehr genauer Handlungsempfehlungen geben kann. Wir dürfen das hier nicht (nur allgemein gültige Aussagen sind erlaubt).

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Hinerbliebenenrente aus Riester-Rentenvertrag eines Verstorbenen - Besteuerung ?“ zu „Hinterbliebenenrente aus Riester-Rentenvertrag eines Verstorbenen - Besteuerung ?“ geändert.