Kosten Berufsverband im Ausland (Kanada) absetzbar?

  • Hallo,


    ich würde gern wissen ob auch Kosten für einen Berufsverband im Ausland - in meinem Fall Kanada - als Werbungskosten abgesetzt werden können.

    Es ist eine Pflichtmitgliedschaft im juristischen Bereich (Rechtsanwaltskammer).


    In Deutschland vollumfänglich als Arbeitnehmer steuerpflichtig und kein weiterer Steuersitz.


    Ich konnte leider nirgends eine Antwort finden, auch in "LStR R 9.3 – Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden" nicht. Ist die Antwort so einfach, dass es nichts dazu gibt?


    Danke

  • Warum benötigst du als Arbeitnehmer einen Berufsverband in Kanada? Normalerweise würde ich eine deutsche Pflichtmitgliedschaft erwarten - möglicherweise ist diese für Einkünfte in Kanada notwendig, hängen aber dann m. E. nicht mit Einkünften in Deutschland zusammen

  • Als kanadischer Anwalt (kanadischer Abschluss, Mitgliedschaft Rechtsanwaltskammer Kanada), der in Deutschland arbeitet.

    Da kann man nicht einfach Mitglied einer deutschen Rechtsanwaltskammer werden, schon mangels Abschluss in Deutschland.


    Natürlich als Anwalt im Unternehmen im internationalen Umfeld wichtig. Sonst wäre die Qualifikation weg.


    Wüsste aber nicht so richtig was das mit dem Thema zu tun hat :/

  • Das heißt, du beziehst für diese Tätigkeiten dein Gehalt in Deutschland? Dann dürften es m. E. nach Werbungskosten sein (findest du unter Berufsverbänden).

    Wüsste aber nicht so richtig was das mit dem Thema zu tun hat

    Sehr viel - wenn keine Einkünfte in Deutschland damit erzielt werden, keine Werbungskosten. Höchstens im Rahmen der Berücksichtigung über die Anlage AUS oder N-AUS, dort ebenfalls als Werbungskosten. Wenn es allerdings nur darum geht, deine Qualifikation in Kanada zu wahren, könnte sich das Finanzamt wieder sträuben, da nicht direkt mit den Einkünften in Deutschland im Zusammenhang.


    Zum anderen: als angestellter Anwalt bist du doch in der Regel über diesen Mitglied der deutschen Rechtsanwaltskammer (so ist es zumindest bei den Steuerberatern). Aber da kennst du dich sicher besser aus als ich.

  • Entschuldigung, da habe ich wohl ein paar Details vergessen.


    In Deutschland im Unternehmen als "Legal Counsel" angestellt, aber eben nicht als "deutscher Anwalt", aber die Zulassung (wenn auch in Kanada) wird eben benötigt.


    Vielen Dank.