Abweichende Steuernummer bei Gewerbebetrieb wird nicht übernommen

  • Hallo Freunde,


    ich habe eine Frage zu diesem Thema. Der Fall liegt so, daß die Steuerpflichtige seit vielen Jahren freiberuflich tätig ist. Dazu wird die Einkommensteuereklärung ganz normal erstellt, dazu hat sie natürlich eine eine Steuernummer.


    Nun kommt 2020 ein zweites Gewerbe hinzu. Keine freiberufliche Tätigkeit, sondern Gewerbe nach Gewerbe VO o.ä. Dazu wird ihr vom Finanzamt eine separate Steuernummer zugeteilt. Die Anlage G dazu wird auch brav ausgefüllt, und im Kästchen angekreuzt: "Ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden" JA. Die wird auch brav eingegeben.


    Beim Kontrollausdruck der Formulare taucht sie jedoch nicht auf, sondern es steht überall die Steuernummer der "normalen" Einkommensteuererklärung (und Freiberuflerin) drin, auch in der Anlage G, wo sie nicht hingehört.


    Der Support ist der Meinung daß die Anlage G die Steuernummer der Privatperson nutzt, das ist in diesem Falle jedoch nicht richtig. Überstimmen läßt sich das Programm nicht, der Support schweigt.


    Was kann man hier tun? Mache ich was falsch? Ist das ein Bug? Sehr viel Zeit habe ich ja nun nicht mehr.


    Danke für alle Tips und Hinweise!


    AnjaZoe

    • Offizieller Beitrag

    Der Support ist der Meinung daß die Anlage G die Steuernummer der Privatperson nutzt, das ist in diesem Falle jedoch nicht richtig. Überstimmen läßt sich das Programm nicht, der Support schweigt.

    Der Support braucht sich nicht "überstimmen" zu lassen, da er mit seiner Meinung vollkommen richtig liegt.


    Ist das ein Bug?

    Nein. Wohn-und Geschäftssitz sind in beiden Fällen identisch? Welche Steuerarten denn, oder nur EÜR? Dann machen die das mit den Steuernummern eigentlich intern, sofern in demselben FA alles abläuft.


    Was kann man hier tun?

    Du nutzt die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls? Dann kannst Du nichts machen und musst da so durch. Nutzt Du das gesonderte EÜR-Modul, dann könnte man deren Ergebnis z.B. in die Zeile 7 der Anlage G 2020 eintragen.

  • Also nochmal kurz zusammengefasst:


    Einkommensteuer als Freiberufler; Wohnsitz ist ungleich Geschäftssitz. Eine Steuernummer (nennen wie sie A). Vereinfachte EÜR im Est Modul. Soweit so gut. Umsatzsteuervoranmeldung und -Erklärung auch per WISO.


    Dann kommt ein Gewerbebetrieb hinzu; per Erbfall. Wurde bisher per Steuerberater und Bilanz erledigt. Die Bilanz macht - aus welchen Gründen auch immer die hier ohne Belang sind - nach wie vor der Steuerberater (e-Bilanz). Wohnsitz des Unternehmers bleibt gleich.


    Nach der Gewerbeanmeldung teilt das FA für dieses Gewerbe eine eigene Steuernummer zu. "Das FA hat Ihnen die Steuernummer B zugeteilt, bitte geben Sie die Steuernummer B an wenn Sie sich an das Finanzamt wenden".


    Warum gibt es dann diese Aufforderung von FA, warum gibt es im WISO die (theoretische) Möglichkeit, eine eigene Steuernummer eintzutragen, wenn es dann vom Programm ignoriert wird? Wieso hat das Programm Recht und das FA Unrecht?

  • Es wird doch auch im Modul Einkommensteuer nach einer abweichenden Betriebssteuernummer gefragt?

    Richtig, die kann man auch wunderbar eingeben, aber leider erscheint sie nirgends. Die Anlage G verwendet nach wie vor die bisherige Steuernummer für priv. und freiberuflich.

  • Ja, da komme ich aber nur hin wenn ich (a) eine EÜR machen würde und (b) diese im separaten EÜR Modul. Hier trage ich aber "nur" die zwei, drei Zahlen von der Bilanz des SB ein :( Und ich kann zwar wiegesagt die Steuernummer eingeben, die wird aber in diesem Falle - warum auch immer - ignoriert.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da komme ich aber nur hin wenn ich (a) eine EÜR machen würde und (b) diese im separaten EÜR Modul.

    Wer sagt das? Geht ganz normal über "Beteilung und gesonderte Feststellung":



    Das haben wir aber auch schon mehrfach im Forum erläutert und sollte, mit geeigneten Suchwörtern, über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.


    Und ich kann zwar wiegesagt die Steuernummer eingeben, die wird aber in diesem Falle - warum auch immer - ignoriert.

    Weil es da eben falsch ist. ;)

  • Hallo, erstmal Danke für die Geduld!


    das mit der gesonderten Feststellung habe ich tatsächlich beim Suchen nicht gefunden, danke für den Hinweis. Aber das ist glaube ich dennoch nicht das richtige; abgesehen davon, taucht dann zwar die vom FA zugewiesene Steuernummer in der Zeile 7 auf, aber erstens muß ich den Gewinn aus der Verpachtung ja in Zeile 4 eintragen (wo er bei meinem ursprünglichen Ansatz ja auch auftaucht), und die Steuernummer im Kopf ist immer noch die der Privatperson / Freiberufler. :wacko:


    Ich kann es jetzt einfach so einreichen und warten, was das FA sagt, oder aber ich vergesse WISO und mache alles über Elster Online; macht aber auch keinen Spaß.

    • Offizieller Beitrag

    aber erstens muß ich den Gewinn aus der Verpachtung ja in Zeile 4 eintragen

    Wer sagt das?


    die Steuernummer im Kopf ist immer noch die der Privatperson / Freiberufler

    Das ist die Einkommensteuererklärung von Dir als Privatperson und deshalb taucht oben zurecht Dein Name und Deine Einkommensteuernummer auf.

  • Wer sagt das? Ich bin ja keine Steuerexpertin; ich habe mir die bisherigen Steuererklärungen des Verstorbenen angesehen: Die Einkommensteuer (Rentner) hat die Steuernummer A, die Anlage G die Steuernummer B (jeweils im Formularkopf). Der StB hat die Daten, die in die Anlage G eingetragen werden geschickt, die Bilanz macht er wie gesagt wie bisher noch mit. (Für das laufende Jahr mag sich das ändern, mal sehen).


    Wenn das Programm die Steuernummer B zwar abfragt, aber nirgends einträgt, kann ich die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer B für das Gewerbe ja
    nirgends kundtun. Außer vielleicht in der e-Bilanz vom StB.


    Mag sein daß die Vorlagen aus den Vorjahren falsch ausgefüllt waren, das ist das woran ich mich orientiert habe.


    Ich versuche es jetzt so daß ich die Steuernummer B im Feld Art des Betriebs mit angebe, dann mal abwarten was das FA sagt.

  • Es werden hier ein paar Dinge durcheinander geworfen.

    a) wird für den Gewerbebetrieb eine Erklärung zur gesonderten Feststellung abgegeben? Wenn ja, ist der Weg wie von miwe4 beschrieben der Richtige

    b) wenn direkt in der eigenen Steuererklärung auch die EÜR erstellt wird, dann gibst du wie von mir beschrieben die Steuernummer als abweichende Betriebssteuernummer ein. In der EÜR siehst du dann die abweichende Nummer, aber nie in der Anlage G, denn diese gehört zu deiner eigenen Einkommensteuererklärung.

    Ich mache dies nun schon seit Jahren so und habe keine Probleme mit dem Finanzamt (und habe sogar drei Steuernummern).