Nebenberuflich selbstständig - Arbeitszimmer

  • Hallo,


    ich habe hier zum häuslichen Arbeitszimmer schon was gelesen, möchte aber dennoch einen Thread öffnen.


    Frau, Kind und ich wohnen in einer Mietwohnung mit 3 Zimmern. 1 Zimmer nutze ich im Prinzip ausschließlich als Arbeitszimmer. Das AZ hat ca. 15% der Gesamtfläche.

    Ich bin Vollzeit angestellt und arbeite ca. 50% der Zeit zuhause im „Mobile Office“ aus meinem AZ und 50% im Büro.

    Nebenbei bin als Webentwickler/Programmierer selbstständig, wo ich meine Arbeit zu 100% von zuhause verrichte. Ich nehme damit im Jahr <10.000€ ein und bin damit Kleinunternehmer.


    Ich mache meine Steuererklärung selbst. Wie setze ich die Kosten für mein AZ (15% von Miete, Strom, Internet etc.) am besten ab? In der EÜR oder in der Einkommensteuererklärung?


    Vielen Dank im Voraus.

    Lg

    • Offizieller Beitrag

    Mietwohnung mit 3 Zimmern. 1 Zimmer nutze ich im Prinzip ausschließlich als Arbeitszimmer

    Bei "im Prinzip" wird bei einer Dreizimmerwohnung mit drei Personen im Haushalt schon jeder hellhörig. Und dann stellt sich die Frage, was ist die Restnutzung und vor allem, wie ist der Raum ausgestattet?


    Wie setze ich die Kosten für mein AZ (15% von Miete, Strom, Internet etc.) am besten ab? In der EÜR oder in der Einkommensteuererklärung?

    Na genau so wie die tatsächliche Nutzung gegeben ist. Da hat man keine Auswahl, sondern man muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.

  • Okay, ein Denkfehler von mir. Es geht ums Steuerjahr 2020, mein Kind ist 2021 geboren :)

    Also 2020: 2 Personen, 3 Zimmer.


    Ausgestattet ist das Zimmer (9qm) mit einem Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Drucker, Tastatur, Maus, PC, Regal mit Aktenordnern. Sehr viel mehr passt da auch nicht rein.


    Wenn ich 15% der jährlichen Kosten für Miete, Strom und Internet nehme, komme ich auch ca. 1450€. Da ich das Zimmer beruflich sowohl für meine angestellte als auch selbstständige Arbeit nutze, frage ich mich, ob ich diese 1450€ in der EÜR oder in der Einkommensteuererklärung angebe.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, ein Denkfehler von mir. Es geht ums Steuerjahr 2020, mein Kind ist 2021 geboren :)

    Also "im Prinzip" auf 2021 bezogen? Dann da wohl mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.


    Wenn ich 15% der jährlichen Kosten für Miete, Strom und Internet nehme, komme ich auch ca. 1450€. Da ich das Zimmer beruflich sowohl für meine angestellte als auch selbstständige Arbeit nutze, frage ich mich, ob ich diese 1450€ in der EÜR oder in der Einkommensteuererklärung angebe.

    Wie schon gesagt:

    genau so wie die tatsächliche Nutzung gegeben ist.

    Und daraus ergibt sich, was bei welcher Einkunftsart überhaupt und ggf. in welchem Umfang abgezogen werden kann.


    Du nutzt doch sicherlich eine Steuersoftware. Da sollten doch genau diese Sachen im Detail abgefragt werden und daraufhin dann eine Programmberechnung erfolgen.

  • Wo hast du denn die 15% her? Du musst den Anteil ermitteln aus dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmer zur Gesamtfläche! Das musst du doch aus so in den Masken zum Arbeitszimmer eingeben, denn diese Daten werden über Elster abgefragt.

    Und dann musst du aufteilen auf beruflichen Anteil und nichtselbständigen Anteil. Für beide muss dann geprüft werden, ob ein Arbeitszimmer angesetzt werden kann (Kriterien für ein absetzbares Arbeitszimmer sind für jede Tätigkeit zu prüfen) und danach, ob voller Ansatz oder nur Höchstbetrag, wobei hier dann wohl nicht einmal der Höchstbetrag für die einzelnen Tätigkeiten ausgeschöpft werden kann, denn die tatsächlichen Kosten begrenzen den Ansatz.