Neuer Laptop - Vollständig absetzen trotz Kleinunternehmerstatus?

  • Hallo,


    ich bin nebenberuflich als Softwareentwickler als Kleinunternehmer selbstständig und mache im Jahr ca. 10.000€ damit.


    Jetzt hat mein alter Laptop den Geist aufgegeben, die Leistung war eh nicht mehr genügend. Ich möchte mir ein neues Gerät anschaffen, was ca. 2500€ Brutto kostet.


    Ich habe mitbekommen, dass man für 2021 den Kaufpreis vollständig absetzen kann. Gilt das für mich als Kleinunternehmer auch? Wo gebe ich das in der EÜR an? Es ist ja kein GWG.


    Danke!

  • Gilt das für mich als Kleinunternehmer auch?

    Die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG hat mit der Einkommensteuer rein gar nichts zu tun.

    Der Laptop wird zu 100% für meine selbstständige Arbeit genutzt, privat reicht mir mein iPad.


    Deswegen war mein Gedanke diesen als Betriebsausgabe in der EÜR abzusetzen und nicht in meiner Einkommensteuererklärung.

  • Ich bin leider noch unerfahren, was Abschreibungen angeht, würde mich deswegen über jede Hilfe freuen.


    Verstehe ich es richtig?

    Beispiel: Einnahmen 10.000€, Laptop (100% Nutzung für die selbstständige Arbeit) gekauft 10.2021 für 2500€ brutto.

    EÜR Gewinn = 7500€ (wenn man andere Ausgaben für dieses Beispiel ignoriert) ?


    Oder muss ich die 2500€/12 Monate teilen und dann anteilig auf 2021 und 2022 verteilen, weil Kaufdatum im Oktober?

  • Du musst den Laptop auf alle Fälle aktivieren, da die Grenze selbst für Sammelposten überschritten ist.

    Wie dann abgeschrieben wird (ab 1.1.2021 gelten abweichende Regeln für Computer) ist noch etwas strittig - die Regel spricht von einem Jahr. Hier solltest du unbedingt steuerlichen Rat einholen.

  • Du musst den Laptop auf alle Fälle aktivieren, da die Grenze selbst für Sammelposten überschritten ist.

    Wie dann abgeschrieben wird (ab 1.1.2021 gelten abweichende Regeln für Computer) ist noch etwas strittig - die Regel spricht von einem Jahr. Hier solltest du unbedingt steuerlichen Rat einholen.

    Was bedeutet in dem Kontext aktivieren? Wie gesagt, habe da genau Null Erfahrung leider.

  • Solche Essentials haben mit Programmbedienung nichts zu tun und für steuerliche Beratung (um die du hier bittest) sind die Steuerberater qua Gesetz zuständig. Mehr als hier gesagt wurde ist nicht möglich.

    Aktivieren ist das Aufnehmen in das Bestandsverzeichnis, das vom Gesetz gefordert wird. Näheres in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Für Abschreibungen gelten die §§ 7 ff. EStG.