Wohin mit meiner Trivialsoftware? WISO ist da widersprüchlich.

  • Hallo, wo trage ich meine meine 80€ Software ein? Wiso sagt, man muss es unter immaterielle Wirtschaftsgüter eintragen. Dort steht aber hat es weniger als 800€ gekostet handelt es sich um Trivialsoftware und muss bei GWG angegeben werden. Bei GWG angelangt steht in der Hilfe:

    "WICHTIG: Endscheidend für ein GWG ist die selbständige Nutzbarkeit. Handelt es sich um einen Gegenstand- der für sich selbst genommen- nicht benutzt werden kann, ist die Sofortabschreibung für GWG ausgeschlossen."

    Meine Software kann ich ohne Computer nicht nutzen ergo ist GWG ausgeschlossen!

    Wohin denn jetzt mit der Software? Und warum schafft es Wiso nicht einfache Anleitungen oder Erklärungen zu schreiben? ||

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Wohin mit meiner Trivialsoftware? Wiso ist da widersprüchlich.“ zu „Wohin mit meiner Trivialsoftware? WISO ist da widersprüchlich.“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Handelt es sich um einen Gegenstand- der für sich selbst genommen- nicht benutzt werden kann, ist die Sofortabschreibung für GWG ausgeschlossen."

    Ist Software ein "Gegenstand? ?(


    Und warum schafft es Wiso nicht einfache Anleitungen oder Erklärungen zu schreiben? ||

    Muss man um 80€ (BMG/Aufwand) jetzt wirklich so einen Aufwand betreiben? Das Programm hat doch gesagt, was Du machen sollst:

    Dort steht aber hat es weniger als 800€ gekostet handelt es sich um Trivialsoftware und muss bei GWG angegeben werden.

    Und wenn man den Betrag entsprechend betitelt, ist dem Prüfer vollkommen egal, ob das Buchungskonto, das Du bei der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls ja noch nicht einmal hast, zutreffend ist.

  • Die Einkommensteuerrichtlinien sind hier übrigens sehr hilfreich - Trivialsoftware wird ausdrücklich genannt beim Thema GWG, aber hier liegt der Preis ja noch unter 250 € und es wurde nicht das Programm (= der Programmcode) gekauft, sondern nur das Recht, dieses für eine bestimmte Zeit zu nutzen.

  • Die Einkommensteuerrichtlinien sind hier übrigens sehr hilfreich - Trivialsoftware wird ausdrücklich genannt beim Thema GWG, aber hier liegt der Preis ja noch unter 250 € und es wurde nicht das Programm (= der Programmcode) gekauft, sondern nur das Recht, dieses für eine bestimmte Zeit zu nutzen.

    Danke. Aber in der Wisohilfe steht doch, dass eine Sofortabschreibung für GWG ausgeschlossen weil nicht selbstständig nutzbar....

  • Aber in der Wisohilfe steht doch, dass eine Sofortabschreibung für GWG ausgeschlossen weil nicht selbstständig nutzbar....

    Zitat

    Computerprogramme sind grundsätzlich auch dann, wenn sie auf einem Datenträger gespeichert und demnach aus materiellen und immateriellen Elementen zusammengesetzt sind, immaterielle Wirtschaftsgüter. Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung selbstständige Software aller Kategorien grundsätzlich als immaterielles Wirtschaftsgut behandelt. Die Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten ist u.a. für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG von Bedeutung.