Verrechnungskonto 1370

  • Hallo Zusammen,


    ich grenze Gas, Wasser und Stromkosten für die Eigentümer immer jahrweise im Verbrauchsjahr ab (nicht Abflussprinzip). Dazu nutze ich das Verrechnungskonto 1370. Bsp. Gutschrift Stromversorger 2020 Buchung Strom gegen Verrechnungskonto mit Wertstellung 2020. 2021, wenn die Gutschrift auf das Hausgeldkonto fließt dann Hausgeld gegen Verrechnungskonto mit Wertstellung = Zahlungsdatum.


    Ich würde das Verrechnungskonto gerne mal abgleichen. Wie würde man die Buchungen sinnvoll gestalten, wenn man zumindest jahrweise das Verrechnungskonto auf Saldo 0 haben möchte? Oder geht das überhaupt sinnvoll?


    Vielen Dank und schönen Gruß

  • Du weißt, dass du damit den Eigentümern eine korrekte Einkommensteuererklärung "vermasselst". Für die Eigentümer gilt das Geldflußprinzip des § 11 EStG. Mit deiner Abgrenzerei werden keine Zahungen erfasst, sondern die Nebenkosten für die Mieter.


    Abgleichen geht bei dieser Bucherei nur immer durch Abhaken der zugehörigen Posten. Da dies eine nicht vorgesehene Art der Buchung ist, gibt es auch keine Hilfestellung.

  • Ich hake da mal nach.


    Heizungsabrechnung Eigentümer / Mieter. Für diesen Bereich ist alles geregelt: Leistungsabrechnung an beide. Also die Zahlenwerte eines externen Abrechners (zB Techem) sind für Eigentümer und Mieter identisch. WISO HV kann das konsequent verarbeiten.


    Wasser / Abwasser Abrechnung. Auch hier Abrechnung über externen Dienstleister (zB Techem) . Hier müssen für die Hausgeldabrechnung Eigentümer ausschließlich die Kosten aus dem Kalenderjahr (Abflussprinzip) verrechnet werden. Für die Mieterabrechnung aber die Kosten für den Abrechnungszeitraum (Leistungsprinzip). Für die unterschiedlichen Gesamtkosten müssten Techem zwei Kostenwerte mitgeteilt werden: Kosten aus den Jahreszahlen und Kosten für den Abrechnungszeitraum. Techem müsste dann zwei Kostenaufteilungen erstellen. Nur dann könnte man korrekte Abrechnungen für die Eigentümer und Mieter abliefern.

    Das habe ich bisher nicht praktiziert. Ich glaube auch, dass Techem das gar nicht so machen kann. Ich habe bisher nur die Kosten aus dem Abrechnungszeitraum an Techem gemeldet. Diese wurden von Techem auf die aktuellen Nutzer im Abrechnungszeitraum aufgeteilt und von mir an die Eigentümer weitergeleitet. Die Eigentümer haben dann mit ihren Mietern auf Basis dieser Zahlen abgerechnet. Bisher gab es noch keinen Ärger.


    Es ist so nicht richtig, aber wie macht ihr das?