Einkommensteuer: Krankenkassenbeitrag Nachzahlung wo angeben?

  • Hallo


    Wo trägt man eine KV Nachzahlung ein?


    Ich hatte letztes Jahr eine Nachzahlung für die Krankenkasse nach rückwirkender Neuberechnung des Beitrags. (Selbstständigkeit) Soweit ich das auf Webseiten finden kann, sind derlei Nachzahlungen in vollem Umfang absetzbar. Ich weiss aber nicht genau an welcher Stelle.


    Vielen Dank und LG aus dem Norden :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiss aber nicht genau an welcher Stelle.

    Dahin, wo die "normalen" Krankenkassenbeiträge auch stehen.


    Abgesehen davon sollten die doch durch die Krankenkasse ebenfalls dem FA elektronisch übermittelt worden sein und entsprechend z.B. beim Belegabruf im Veranlagungszeitraum der Zahlung (§ 11 EStG) mit abgerufen werden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer: KK Nachzahlung wo angeben?“ zu „Einkommensteuer: Krankenkassenbeitrag Nachzahlung wo angeben?“ geändert.