Zählereinstellung für NK BK Abrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade ein kleines Problem. Folgender Sachverhalt MFH mit 9 Parteien 7 davon mit Wasserzählern und 2 haben noch s.g. alte Verträge Brutto-Kaltmiete dort sind auch noch keine Wasserzähler installiert.

    Ich habe die Wasserzähler im Programm bei den jeweiligen Mietern angelegt. Nun buche ich die Trinkwasserkosten im Programm ein als Trinkwasser NK.


    Bei der Vorschau der Nebenkostenabrechnung sehe ich nun das der Hauptzähler 600 m³ im Jahresverbrauch zählt und die 7 Zwischenzähler haben insgesamt 450 m³ gezählt.

    Die Gesamtkosten von den 600 m³ werden aber nun auf die 7 Parteien umgelegt komplett.


    Normal wäre doch 600 m³ ganzes Objekt

    Gesamtkosten Trinkwasser / 600 m³ (ganzes Objekt) x Anteil Mieter (Zwischenzähler)


    Trinkwasser Gesamtkosten 1200 € für 600 m³

    1200 € / 600 m³ = 2 € x 120 m³ Verbrauch = 240 € Anteil Wasserkosten


    Im Programm teilt er die 1200 € aber durch die 450 m³ Verbrauch der 7 Zwischenzähler daraus ergibt sich


    dann 1200€ / 450 m³ = 2,67 € x 120 m³ Verbrauch = 320 €


    Kann mir da jemand weiterhelfen

    Bitte


    Danke

    Torsten

  • Kann mir da jemand weiterhelfen

    Zuerst einmal die Frage, welches Programm nutzt du, den Vermieter oder den Hausverwalter 365?


    Bei dem HV 365 kann ich dir helfen, beim Vermieter nicht.


    Deine Berechnungen kann ich noch nicht richtig nachvollziehen. Davon ausgehend, dass dort 9 Parteien wohnen und nur 7 einen Kaltwasserzähler haben, kann man laut Betriebskostenverordnung - was auch logisch ist - nicht nach Verbrauch abrechnen. Hier käme, wenn kein anderer Umlageschlüssel wie Personen x Tage im Mietvertrag steht - die Wohnfläche zur Anwendung.


    Daher, bevor wir hier fachsimpeln, welche Vorgaben hast du in dem Objekt.

  • Folgender Sachverhalt MFH mit 9 Parteien 7 davon mit Wasserzählern und 2 haben noch s.g. alte Verträge Brutto-Kaltmiete dort sind auch noch keine Wasserzähler installiert.

    Errjot hats ja schon erwähnt, in der Konstellation kannst Du nicht nach Verbrauch abrechnen. Bzw. darfst es nicht.

    Nur wenn alle mit einem Zähler ausgestattet sind, geht das.

    Solange musst Du sinnvollerweise über Personentage den Verbrauch umverteilen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Folgender Sachverhalt MFH mit 9 Parteien 7 davon mit Wasserzählern und 2 haben noch s.g. alte Verträge Brutto-Kaltmiete dort sind auch noch keine Wasserzähler installiert.

    Errjot hats ja schon erwähnt, in der Konstellation kannst Du nicht nach Verbrauch abrechnen. Bzw. darfst es nicht.

    Nur wenn alle mit einem Zähler ausgestattet sind, geht das.

    Solange musst Du sinnvollerweise über Personentage den Verbrauch umverteilen.

    Kann Torger nach Betriebskostenverordnung im vorliegenden Fall lediglich die Differenz 150m³ auf die zwei Wohnungen nach Personen x Tage verteilen, oder müssen alle 9 Wohnungen aufgrund von 2 fehlenden Wasserzählern nach Personen x Tage umgelegt werden?

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade ein kleines Problem. Folgender Sachverhalt MFH mit 9 Parteien 7 davon mit Wasserzählern und 2 haben noch s.g. alte Verträge Brutto-Kaltmiete dort sind auch noch keine Wasserzähler installiert.

    Hast du mal geprüft, ob ggf. in den Wohnungen Zwischenzähler installiert sind? Also das im Zählerraum zwei der sieben Wasserleitungen zwei Wohnungen versorgen und die hintere Wohnung einen Zwischenzähler hat, sodass man den Verbrauch aus der Differenz ermitteln müsste? Ich habe den Fall in einem Objekt, wo aus einer großen Wohnung zwei kleine gemacht wurden. Da wurde dann nur noch ein Zwischenzähler im Bad installiert und keine Leitung bis in den Keller gebaut...

  • Im Programm teilt er die 1200 € aber durch die 450 m³ Verbrauch der 7 Zwischenzähler daraus ergibt sich


    dann 1200€ / 450 m³ = 2,67 € x 120 m³ Verbrauch = 320 €


    Kann mir da jemand weiterhelfen

    Ich glaube, mit dieser Rechnung sollten eigentlich Messungenauigkeiten ausgeglichen werden. Also das der Hauptwasserzähler z. B. 1050m³ gemessen hat, und die Summe aller Wohnungszähler nur 1000 wäre. Dann müssten jeder vom Zwischenzähler gemessene Kubikmeter mit dem Preis von 1,05 Kubikmeter berechnet werden, damit der Vermieter auf seine Kosten kommt.

  • damit der Vermieter auf seine Kosten kommt

    Bitte einfach einmal die Verbrauchswerte des Hauptwasserzählers und die der Wohnungswasserzähler eintragen und dann eine Abrechnung machen. In der Regel ist auf Seite 4 - Seite 3 wenn keine Heizkosten abgerechnet werden - der Abrechnung die Lösung zu finden!

  • Folgender Sachverhalt MFH mit 9 Parteien 7 davon mit Wasserzählern und 2 haben noch s.g. alte Verträge Brutto-Kaltmiete dort sind auch noch keine Wasserzähler installiert.

    Errjot hats ja schon erwähnt, in der Konstellation kannst Du nicht nach Verbrauch abrechnen. Bzw. darfst es nicht.

    Nur wenn alle mit einem Zähler ausgestattet sind, geht das.

    Solange musst Du sinnvollerweise über Personentage den Verbrauch umverteilen.

    Kann Torger nach Betriebskostenverordnung im vorliegenden Fall lediglich die Differenz 150m³ auf die zwei Wohnungen nach Personen x Tage verteilen, oder müssen alle 9 Wohnungen aufgrund von 2 fehlenden Wasserzählern nach Personen x Tage umgelegt werden?

    Alle!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Alle!

    Genau!


    Vielen sind die physikalischen Eigenschaften eines Hauptwasserzählers sowie eines Wohnungswasserzählers, ob vertikal oder horizontal angeordnet, nicht bekannt. Darüber gibt es genaue Verfahrensweisen, was aber nur auf EINEN fehlenden Wasserzähler zutrifft.

  • Meister errjot, kannst du uns eine kleine Einführung geben, über die physikalischen Eigenschaften eines Hauptwasserzählers sowie Wohnungswasserzählers, ob vertikal oder horizontal angeordnet? Und was ist bei kreuzweiser oder diagonaler Anordnung?

    Nein, Scherz beiseite. Was gibt es da für abrechnungsrelevantes Wissen?

  • Was gibt es da für abrechnungsrelevantes Wissen?

    Nun ein Hauptwasserzähler hat zwei Flügelräder und daher wird dort bei ca. 7 Liter in der Stunde angefangen zu zählen. Ein Wohnungswasserzähler hat nur ein Flügelrad und bei waagrechtem Einbau fängt dieser erst bei ca. 12 l/h und bei senkrechter Anordnung ab ca. 20 l/h an zu zählen.


    Daher sind die Verbrauchswerte der Wohnungswasserzähler immer weniger als die eingekaufte laut Hauptwasserzähler. Diesen Umstand hat der Gesetzgeber in der Art zugelassen, dass die Differenz HWZ zu WWZ maximal 20% betragen darf.


    Bei korrekter Erfassung der Wohnungswasserzähler berechnet das Programm diese Messdifferenzen dann zu jedem Wohnungswasserzähler dazu, damit auch die Kosten für den Wasserverbrauch auch wieder "eingenommen" wird.

    Wenn ein Wasserzähler fehlt, da gibt es eine Formel bzw. Berechnungsgrundlage, wie das ermittelt wird.


    Das was bei den GDM (Gelddruckmaschinen Messdienstleister) gemacht wird, da sind alle Verbräuche so aufgelistet, dass 100% Hauptwasserzähler auch 100% Wohnungszähler ausfallen. Und wenn, wie ich es schon oftmals gemacht habe, man die effektiven Verbrauchszahlen nachgeht sieht man, dass da die Addition des einen oder anderen Zählers nicht stimmt.


    Hoffe das der Meister ;) etwas Aufschluss geben konnte. Und beigefügt ein Bild einer Berechnung, wenn nur ein Zähler fehlt.

  • Ähmm also ich hole mal etwas mehr aus. Ich nutze Hausverwalter 365


    Es gibt einen Hauptwasserzähler der Berliner Wasserbetriebe dort sind ca. 580 m³ im Jahr fällig.

    Über die Wasseruhren der 6 Mietparteien laufen rund 400 m³ die restlichen 180m³ zahlt der Eigentümer.


    Insgesamt gibt es im in dem MFH 8 Mietparteien 6 davon zahlen BK/ NK Vorauszahlungen.

    2 Altmieter haben sehr alte Mietvertrage über 40 Jahre :) und zahlen eine Bruttomiete und bekommen auch keine NK/Betriebskostenabrechnung.


    Alle anderen haben eigene Wasseruhren in den Wohnungen und diese werden auch nach jeweiligem Verbrauch nach m³ abgerechnet so war es bisher in den letzten 10 Jahren.

    Dieses Jahr wurden alle Zwischenzähler erneuert damit wir die Eichfristen von 6 Jahren einhalten.


    Die 2 fehlenden Wohnungen kann ich erst mit Zählern ausstatten wenn die Mieter entweder versterben oder ausziehen (eher unwahrscheinlich)


    Ich stelle mir gerade die Frage wie soll ich denn die Abrechnung nun machen

  • Ich stelle mir gerade die Frage wie soll ich denn die Abrechnung nun machen

    Nun ist es schwer hier die Wege aufzuzeigen, die du machen könntest, damit eine saubere Abrechnung herauskommt. Das ist der Nachteil hier, wenn man helfen will und dann an bestimmte Grenzen stößt. Das kann man nämlich per Buchstaben hier nicht angeben, zumal das ja auch schnell erledigt werden so.


    Wie bei vielen anderen denen ich helfen konnte geht das von meiner Seite nur, wenn wir das über Fernwartung machen würden. Heißt, du lässt mich auf deinen Bildschirm schauen und ich sage dir was du wo und wie machen musst.


    Wenn du damit einverstanden bist, dann gib mir eine Email auf errjot@t-online.de damit ich mich melden kann. Du solltest aber dann vorher am besten den AnyDesk herunterladen, der ist schnell installiert und sicher. Dann würden wir das sicherlich in einer Stunde schaffen. Gerne auch am späteren Abend, kein Problem.

  • Das ist bitter für den Eigentümer. Die Messdifferenzen aller Wasseruhren gehen dann nämlich zu seinen Lasten.
    https://www.minol.de/differenz…n-mit-wasserzaehlern.html


    Wenn nicht alle Einheiten mit Zählern ausgestattet sind, darfst Du eigentlich auch nicht nach Verbrauch abrechnen.


    Ich würde versuchen die Wohnungen ohne Zähler auszustatten, und einen Nachtrag zum MV vereinbaren. Bei Kaffee+Kuchen mit den Leuten reden...

    Ansonsten bleibt nur die Differenzmessung, und der Eigentümer trägt eben die Wasserkosten. Wieviel er dann auf die Mieter verteilt,

    ist ja egal bei diesen alten Verträgen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Das ist bitter für den Eigentümer. Die Messdifferenzen aller Wasseruhren gehen dann nämlich zu seinen Lasten.

    Da muss ich dir "leider" widersprechen ;)


    Das was die GDM schreibt, halte ich für ein Märchen, wenn ich mir die Messmethode ansehe. Im Hausverwalterfachbuch von Haufe, und den Fachleuten glaube ich mehr als den GDM, sieht es anders aus.


    Bei einer Differenz von 10% würde die Berechnung so aussehen:


    Das heißt, die GDM hat 70 m³ berechnet, das sind rund 9 m³ mehr als die Fachleute laut dieser Formel berechnen. Nur haben die einfach 10% so abgezogen ohne die Zwischenberechnung.


    Dann kommt die Berechnung mit 20%:



    Hier sieht man die verschiedenen Differenzen, die die GDM nicht beachtet hat.


    Sollte ich eine Abrechnung machen, wo eine solche Konstellation vorliegt und NUR ein Wasserzähler fehlt, dann berechne ich die Differenz so wie im ersten Bild angegeben.

    Die 20% die die angeben ist ja die maximal gesetzlich erlaubte Messdifferenz wenn alle Zähler vorhanden sind, aber die Wohnungswasserzähler halt nicht so genau messen, wie ein Hauptzähler.


    Ebenfalls siehts du das nicht richtig, dass die Messdifferenzkosten der Eigentümer trägt. Mit dem HV wird doch die berechnete Differenz anteilig auf alle Wohnungswasserzähler verteilt, was bedeutet, dass dadurch aber nicht die Verbrauchsstände geändert werden. Das hat zur Folge, dass der Eigentümer auch die 100% Wasser- und Abwasserkosten umgelegt bekommt.


    Ich denke, da gibst du mir recht, oder :/