EÜR Entfernungspauschale

  • Hallo,

    bei Eintrag in dem in der Buchungsvorlage 1% Regelung KFZ befindlichen Feld "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" erhöht sich der Gewinn, je weiter die Distanz ist. D.h.. wenn bspw. an 200 Tagen, 100km gefahren wurden - erhöht sich der Gewinn um 6.000€, bei 10km um 600€. Das ist unlogisch, da die Entfernungspauschale eigentlich bei Betriebskosten abgesetzt werden kann, also den Gewinn mindern müsste? Auch kann man die für die Berechnung eigentlich notwendigen Jahres-Fahrten-km nirgendwo eingeben, oder habe ich etwas übersehen?


    Vielen Dank für die schnelle Unterstützung

    Petra