Angabe teilweiser steuerfreier Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen - EÜR Anlage S

  • Huhu,


    auch ich habe das Problem, die Aufwandsentschädigung in WISO anzugeben. Die Suchfunktion hat mir leider nicht geholfen.


    Ich bin bis zur Aufwandsentschädigung öff. Kassen gekommen und habe meinen ganzen Betrag für zwei Monate (Nov.+Dez., 626,00 €) angegeben. 400,00 € sind steuerfrei, den Rest von 226,00 €:

    "Die verbleibenden steuerpflichtigen Einkünfte müssen zusätzlich unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Laufende Einkünfte" erfasst werden." Diesen Punkt konnte ich nicht finden. Inzwischen bin ich auf die EÜR gestoßen und habe es unter Anlage S Zeile 10 eingetragen (226,00 €) in Verbindung mit den bereits eingetragenen öff. Kassen, Zeile 46. Ist das so korrekt?


    Mein Problem ist allerdings die EÜR. Unter was fällt diese Aufwandsentschädigung? Auf der "Jahres-Abrechnung" für das ganze Jahr steht: "Lohn- bzw. umsatzsteuerpflichtige Bezüge" (226,00 €). Ich hätte es jetzt als sonstige natürliche Person, umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung eingetragen und unter Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer. Bei allem anderen muss ich wohl eine USt-Anmeldung abgegeben? Aber irgendwie steht das im Widerspruch zu den Angaben auf der "Jahres-Abrechnung".


    Bei diesen Angaben "meckert" das Programm nicht mehr. Allerdings fordert es mich auf, eine Betriebsnummer oder Adresse des Betriebes anzugeben, wenn keine Steuernummer vorliegt. Liegt alles nicht vor bzw. gibt es nicht, auch lt. Stadt. Und als Adresse kann ich schlecht meine eigene angeben?

    • Offizieller Beitrag

    auch ich habe das Problem, die Aufwandsentschädigung in WISO anzugeben. Die Suchfunktion hat mir leider nicht geholfen.

    Ich weiß nicht, wie oft wir das schon behandelt haben. In der Summe wohl zigfach.


    Aufwandsentschädigung öff. Kassen

    Dann darfst Du auch nicht einfach unter Aufwandsentschädigung suchen, sondern solltest schon differenzieren. Hier z.B. nach der betragsmäßig denkbaren Möglichkeit Gemeinderat.


    Und auch Dein Steuerprogramm hat eine wunderbare Programmhilfe/-suche, die Dich nach Eingabe entsprechender Suchworten direkt ans Ziel führt.



    Du musst halt nur alles entsprechend Deiner Tätigkeit eingeben und anpassen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Angabe Aufwandsentschädigung, EÜR Anlage S“ zu „Angabe teilweiser steuerfreier Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen - EÜR Anlage S“ geändert.