Anlage V: Entnahme aus Instandhaltungsrücklage

  • Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich vermiete. Mit dem Hausgeld wird gleichzeitig ein Teil in die Instandhaltungsrücklage eingezahlt. Wenn aus dieser Rücklage Gelder abfließen, also Rechnungen für Instandhaltungen bezahlt werden, so können diese Kosten in der Anlage V aufgeführt werden.

    Mein Programm "Steuer 2020" fragt hier jedoch jede einzelne Rechnung ab. Inklusive Rechnungsdatum, Rechnungsteller und Zweck der Zahlung. Wenn ich die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft frage, scheint kein anderer vor solchen Fragen zu stehen. Ich muss dann immer die Hausverwaltung manuell bitten, mir die einzelnen Rechnungen in Kopie zu geben. Warum habe nur ICH dieses Problem? Ist wohlmöglich das Steuerprogramm von Buhl fehlerhaft, indem es die Angaben zu den einzelnen Rechnungen beim Erhaltungsaufwand zum Pflichtfeld macht und man nicht pauschal eine Gesamtsumme eintragen kann?

  • Ich glaube eher, dass die anderen pragmatisch an die Sache herangehen (ich übrigen auch). Einfach eine Zeile mit "von Hausverwaltung aus der Instandhaltungsrücklage verbraucht") anlegen mit Datum 31.12. und Gesamtbetrag