Veranlagung zur Einkommensteuer 2020 - Gewerbesteuererklärung für Verlust aus gewerblichen Einkünften

  • Hallo an alle,


    ich bin neuer Kleinunternehmer im Kleingewerbe und habe mein Geschäft noch nicht lang, bisher lief es schleppend und zu Beginn gibt es entsprechend Ausgaben die ich noch nicht mit Gewinnen ins Postive wenden konnte. Ich habe bei der Steuererklärung die "Kleinunternehmer-Regelung" angegewendet, somit wird auf die Umsätze keine Umsatzsteuer fällig. Die Ausgaben für Anschaffung und alles habe ich als Einnahmen-Überschuss-Rechnung in WISO Sparbuch verarbeitet und über ELSTER ans Finanzamt geschickt.


    Nun habe ich ein Rückschreiben vom Finanzamt zur abgegebenen Steuererklärung erhalten und es werden weiteren Bearbeitung noch Angaben benötigt. Ich habe die komplette Passage mal angehängt, siehe Screenshot.


    Meine Fragen wären jetzt:


    - Was ist diese Gewerbesteuererklärung und kann ich das diesmal auch selber in WISO Sparbuch bearbeiten und einfügen oder brauche ich einen Steuerberater?

    - Wenn ich das mache, widerspricht sich meine "Kleinunternehmer-Regelung" mit dem Gewerbesteuer-Verlust-Vortrag?

    - Der letzte Satz "Dies ist freiwillig" irritiert mich. Muss ich die Gewerbesteuererklärung jetzt doch nicht einreichen? Mit welchen möglichen Folgen oder Auswirkungen?

    - Welche Begründung empfehlt ihr für die fehlenden Einnahmen? Klar ist immer invidivuduell, aber ich bin neu dabei, erstmal hohe Investitionen, außerdem fiel auch Corona mit ein, weshalb es ganz anders lief wie erwartet. Ich möchte mir hier trotz der Umstände nicht noch ein Eigentor schießen.


    Danke für die Unterstützung


    Grüße


    • Offizieller Beitrag

    Was ist diese Gewerbesteuererklärung ...

    Eine Betriebsteuerart für Gewerbetreibende, sofern gewisse Freibeträge nach dem GewStG überschritten werden. Dazu bist Du aber sicherlich bei Deiner Gewerbeanmeldung von der zuständigen Behörde durch Merkblätter etc. informiert worden.


    ... kann ich das diesmal auch selber in WISO Sparbuch bearbeiten und einfügen oder brauche ich einen Steuerberater?

    Selbstverständlich hat das Sparbuch ein Modul, mit dem man eine GewSt-Erklärung erstellen kann. Du solltest Dir Deine Software auch mal etwas intensiver anschauen.


    - Wenn ich das mache, widerspricht sich meine "Kleinunternehmer-Regelung" mit dem Gewerbesteuer-Verlust-Vortrag?

    Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung und die Gewerbesteuer haben rein gar nichts miteinander zu tun. Wie es die Bezeichnungen schon zeigen, handelt es sich um zwei verschiedene Steuerarten.



    Der letzte Satz "Dies ist freiwillig" irritiert mich. Muss ich die Gewerbesteuererklärung jetzt doch nicht einreichen? Mit welchen möglichen Folgen oder Auswirkungen?

    Weil ein Verlustvortrag von Vorteil ist, wenn man vielleicht in den nächsten Jahren die Freibeträge des GewStG überschreiten sollte.


    Welche Begründung empfehlt ihr für die fehlenden Einnahmen? Klar ist immer invidivuduell,

    Eben und eine Steuerberatung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Also einfach genau so schreiben wie es halt ist und was der Grund dafür war.

  • Hallo alle,


    vielen Dank für die Erläuterung. Es ist alles etwas neu für mich und ich versuche mich in die Themen einzuarbeiten und zu verstehen. Soweit kann ich die Erklärung von Miwe4 nachvollziehen.


    Die Einnahmeüberschussrechnung habe ich soweit und darin Angaben zu

    - Betriebsvermögen und

    - Gewinnermittlung die Werte (in €) werden angezeigt bei "Abzüglich Betriebsausgaben"


    Ich habe allerdings in WISO Sparbuch gesucht und auch die Hilfe genutzt um letztlich die Gewerbesteuererklärung zu erstellen. Ich finde allerdings dieses Modul mit der Bezeichnung nicht, in dem ich diese Eingaben machen kann.


    Folgendes habe ich gefunden welches da nicht unbedingt passend ist:

    1) Verlustvortrag in der Rubrik "Sonstige Angaben":


    2) Über das Suchfeld komme ich zu folgenden Hilfetext für die Gewerbesteuererklärung :



    - Das würde ich ja gerne machen, allerdings finde ich nirgends wie im ersten Punkt die Möglichkeit >Eingabemaske das Ankreuzfeld "Daten in die Gewerbesteuererklärung 2020 übernehmen" aktiviert lassen<

    - sowie auch unter dem zweiten Punkt gibt es bei mir auch nicht >Klicken Sie hierzu in der Registerkarte Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf die Schaltfläche Übernahme in Gewerbesteuererklärung<


    Weshalb sehe ich das nicht? Wie muss ich klicken bzw. gibt es eine Voraussetzung damit ich mit der Eingabe der Gewerbesteuererklärung starten kann?


    Vielen Dank

  • Ganz am Anfang - nicht erst bei der Feststellungserklärung (siehe Anlage)

    Vielen Dank, jetzt habe ich es :) Die Zeit wird echt knapp für die Rückmeldung an das Finanzamt.


    Ich denke die Module Hinzurechnungen, Kürzungen, Allgemeine Kürzungen treffen wenig auf mich zu.

    Reicht es für die Gewerbesteuererklärung bzw. konkret für den "Gewerbesteuer Verlust Vortrag" aus die regulären Angaben zum Unternehmen zu machen (oben) und lediglich die Eingaben im untersten Modul "Verlustvortrag" zu machen? (siehe Anlage/Screenshot)



    Ich freue mich auf eure Rückmeldung. Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Reicht es für die Gewerbesteuererklärung bzw. konkret für den "Gewerbesteuer Verlust Vortrag" aus die regulären Angaben zum Unternehmen zu machen (oben) und lediglich die Eingaben im untersten Modul "Verlustvortrag" zu machen? (siehe Anlage/Screenshot)

    Nein, denn dazu müsste erst einmal ein zum 31.12.2019 gesondert festgestellter Verlustvortrag bestehen. Du hast Dein Gewerbe nach Deinen Angaben doch erst 2020 eröffnet.

  • Nein, denn dazu müsste erst einmal ein zum 31.12.2019 gesondert festgestellter Verlustvortrag bestehen.

    Und wie wäre dann die richtige Vorgehensweise für die erstmalige Gewerbesteuererklärung entsprechend der Rückmeldung vom Finanzamt (siehe Screenshot oben)?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Und wie wäre dann die richtige Vorgehensweise für die erstmalige Gewerbesteuererklärung entsprechend der Rückmeldung vom Finanzamt (siehe Screenshot oben)?

    Die erforderlichen Angaben im Programm unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen Deines Unternehmens machen und dabei eben Zeile für Zeile vorgehen.

  • unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen Deines Unternehmens machen und dabei eben Zeile für Zeile vorgehen.

    Ich hatte ja geschrieben, dass ich unter Module "Hinzurechnungen, Kürzungen, Allgemeine Kürzungen" wenig zutreffendes sehe für mich als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung). Ich hatte keine Hinzurechnungen oder Kürzungen usw...

    Ich würde daher auf Modul "Verlustvortrag" fokussieren


    Besteht die Notwendigkeit dort trotzdem Angaben zu machen, welche? Meinst du eine andere Sektion oder Module?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte ja geschrieben, dass ich unter Module "Hinzurechnungen, Kürzungen, Allgemeine Kürzungen" wenig zutreffendes sehe für mich als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung). Ich hatte keine Hinzurechnungen oder Kürzungen usw...

    Du musst das eintragen, was für Dich in Betracht kommt. Was das ist, können wir nicht beurteilen, da wir Deine Besteuerungsgrundlagen nicht kennen.


    Ich würde daher auf Modul "Verlustvortrag" fokussieren

    Es gibt kein Modul "Verlustvortrag". Und die entsprechende Eingabemaske kommt bei Gewerbebeginn in 20020, wie oben schon ausgeführt, nicht in Betracht, da dies zum 31.12.2019 gesondert festgestellte Verlustvorträge betrifft.

    Reicht es für die Gewerbesteuererklärung bzw. konkret für den "Gewerbesteuer Verlust Vortrag" aus die regulären Angaben zum Unternehmen zu machen (oben) und lediglich die Eingaben im untersten Modul "Verlustvortrag" zu machen? (siehe Anlage/Screenshot)

    Nein, denn dazu müsste erst einmal ein zum 31.12.2019 gesondert festgestellter Verlustvortrag bestehen. Du hast Dein Gewerbe nach Deinen Angaben doch erst 2020 eröffnet.


    Du liest aber schon was man Dir schreibt, oder? ?(

  • müsste erst einmal ein zum 31.12.2019 gesondert festgestellter Verlustvortrag bestehen.

    Ich tue mir etwas schwer mit diesem Satz. Bedeutet der, dass schon in 2019 ein Verlust hätte vorhanden sein müssen oder, dass ich hier aktiv auch schon einen Verlustvortrag erstellen und einreichen müsste?


    Der Bereich ist ja vorhanden und die Eingabemasken auch, dann kann ich doch das erstellen oder nicht?


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    Wie gesagt, mit den Begrifflichkeiten und Zusammenhängen tue ich mir noch etwas schwer.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Bedeutet der, dass schon in 2019 ein Verlust hätte vorhanden sein müssen oder, dass ich hier aktiv auch schon einen Verlustvortrag erstellen und einreichen müsste?

    Wenn Du 2019 noch kein Gewerbe hattest, was möchtest Du da denn eintragen?

  • Du vermengst hier zwei Jahre, was nicht geht. 2019 gab es den Gewerbebetrieb nicht, also auch keinen Verlust im Jahre 2019, der in das Jahr 2020 als Verlustvortrag eingetragen werden könnte.

    Du gibst den in der EÜR ermittelten Verlust unter "Gewinn" in der ersten Zeile ein mit einem Minuszeichen davor (da ja ein Verlust). Die folgenden Zeilen solltest du prüfen, dürften aber mit 0,00 richtig sein. Das gilt auch für Hinzurechnungen und Kürzungen. Aber du musst schon jede Zeile ansehen (und die Fragezeichen davor auch einmal anklicken, dort gibt es Erläuterungen zu den einzelnen Posten). Am Ende kommt dann das heraus, was das FA mit einem Bescheid über den verbleibenden Verlust zum 31.12.2020 feststellen wird, Den überträgst du dann im nächsten Jahr in die Zeile Verlustvortrag.

  • Vielen Dank für Eure Erläuterungen! Das hilft mir weiter. Ich werde mich heute Abend nochmal damit intesiver beschäftigen.


    Eine Frage die ich jetzt habe. Die gute Dame vom F-Amt wollte eine Unterschrift auf dem Papierschreiben a la "urschriftlich mit den angeforderten Unterlagen zurück".


    - Kann ich das trotzdem in WISO Sparbuch bearbeiten und dann über ELSTER elektronisch an das Finanzamt übertragen und muss ich dann einen speziellen Modus anwenden (z.B. Rückmeldung Unterlagen an F-Amt oder Ähnliches) oder einfach weiterbearbeiten und nochmals an das Finanzamt schicken?

    - Sie wollte ja auch noch die Antwort mit Begründung für den Verlust, wie kann ich das rückmelden?

    - Oder ist die Gewerbesteuererklärung in WISO Sparbuch "ausdruckbar" sodass ich es als Rückantwort per Briefpost schicken sollte?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage die ich jetzt habe. Die gute Dame vom F-Amt wollte eine Unterschrift auf dem Papierschreiben a la "urschriftlich mit den angeforderten Unterlagen zurück".

    Du sprichst in Rätseln, zumindest für mich.

  • Ich habe jetzt nochmal Unterlagen durchsucht und mir die Steuererklärung von letzten Jahr angeschaut. In Anlage EUR finde ich Werte in € für Steuerpflichter Gewinn/Verlust. Soll heißen ich habe schon in 2019 mein Gewerbe gehabt und einen vergleichsweisen kleinen Verlust gehabt. Ich habe allerdings in 2019 auch noch keine Gewerbesteuererklärung gemacht.


    2019: Gewerbegründung und -x € steuerpflichter Gewinn/Verlust

    2020: vergleichsweise etwas höherer -x € steuerpflichter Gewinn/Verlust

    Du gibst den in der EÜR ermittelten Verlust unter "Gewinn" in der ersten Zeile ein mit einem Minuszeichen davor (da ja ein Verlust).

    Wie verfahre ich jetzt wenn ich 2019 den initialen Verlust habe, Verlustbeträge 2019 und 2020 addieren und in Eingabemaske Gewinn mit - eintragen?


    Die folgenden Zeilen solltest du prüfen

    Mache ich, ok.

    Aber du musst schon jede Zeile ansehen (und die Fragezeichen davor auch einmal anklicken, dort gibt es Erläuterungen zu den einzelnen Posten).

    Mach ich auch.


    Am Ende kommt dann das heraus, was das FA mit einem Bescheid über den verbleibenden Verlust zum 31.12.2020 feststellen wird, Den überträgst du dann im nächsten Jahr in die Zeile Verlustvortrag.

    Ok, werde ich machen und bin gespannt :)


    erst einmal ein zum 31.12.2019 gesondert festgestellter Verlustvortrag bestehen. Du hast Dein Gewerbe nach Deinen Angaben doch erst 2020 eröffnet.

    Situation hat sich geändert, siehe bitte oben Richtigstellung.

    Besteuerungsgrundlagen Deines Unternehmens machen und dabei eben Zeile für Zeile vorgehen

    Gut, wie Rückmeldung von "neida" und passt für mich, werde ich so machen :)

  • Nochmal zu meinem früheren Post #14:


    Die gute Dame (Bearbeiterin) vom Finanzamt schreibt in ihrem Rückschreiben an mich, und fragt nach der Gewerbesteuererklärung und der Begründung für den Verlust, zusätzlich möchte sie eine Unterschrift auf dem Papierschreiben mit Hinweis "urschriftlich mit den angeforderten Unterlagen zurück".


    Also letztlich ist meine grundsätzliche Frage, kann ich die Rückantwort für beides (Gewerbesteuererklärung und der Begründung für den Verlust) elektronisch zurücksenden (mit WISO und Elster) oder muss ich das tatsächlich per Briefpost an sie schicken?


    Daraus dann meine konreten Fragen:


    - Kann ich das trotzdem in WISO Sparbuch bearbeiten und dann über ELSTER elektronisch an das Finanzamt übertragen und muss ich dann einen speziellen Modus anwenden (z.B. Rückmeldung Unterlagen an F-Amt oder Ähnliches) oder einfach weiterbearbeiten und nochmals an das Finanzamt schicken?

    - Sie wollte ja auch noch die Antwort mit Begründung für den Verlust, wie kann ich das rückmelden?

    - Oder ist die Gewerbesteuererklärung in WISO Sparbuch "ausdruckbar" sodass ich es als Rückantwort per Briefpost schicken sollte?


    Ich hoffe jetzt ist es klarer ;)


    Viele Grüße

  • erst einmal ein zum 31.12.2019 gesondert festgestellter Verlustvortrag bestehen. Du hast Dein Gewerbe nach Deinen Angaben doch erst 2020 eröffnet.

    Situation hat sich geändert, siehe bitte oben Richtigstellung.

    Nur wenn du einen Feststellungsbescheid bekommen hast - das ist ein gesonderter Bescheid, den du erhalten haben musst. Wenn nicht, gibt es keine ins Folgejahr übertragbaren Verluste.

    Nochmal zu meinem früheren Post #14:


    Die gute Dame (Bearbeiterin) vom Finanzamt schreibt in ihrem Rückschreiben an mich, und fragt nach der Gewerbesteuererklärung und der Begründung für den Verlust, zusätzlich möchte sie eine Unterschrift auf dem Papierschreiben mit Hinweis "urschriftlich mit den angeforderten Unterlagen zurück".


    Also letztlich ist meine grundsätzliche Frage, kann ich die Rückantwort für beides (Gewerbesteuererklärung und der Begründung für den Verlust) elektronisch zurücksenden (mit WISO und Elster) oder muss ich das tatsächlich per Briefpost an sie schicken?

    Aus deinen Ausführungen sieht man nicht welches Schreiben die Bearbeiterin konkret meint. Unterschreiben kannst du nur solche Briefe, die du selber verfasst hast oder Empfangsquitttungen etc. Vielleicht meint sie so etwas, das müsste dann aber den dir zurückgesandten Unterlagen beiliegen. Die Gewerbesteuererklärung muss qua Gesetz über Elster mit Zertifikat übersandt werden - Papier gilt als nicht abgegeben! Am besten greifst du zum Telefonhörer und sprichst mit ihr - Unklarheiten sollte man vor weiteren Arbeiten/Schreiben beseitigen.


    Woraus der Verlust resultiert, wissen wir nicht. Aber aus deinen Schilderungen könnten es z.B. Kosten für den Aufbau deines Gewerbes sein. Sie möchte wahrscheinlich wissen warum du bestimmte Kosten angesetzt hast und Nachweise dafür bekommen.


    Die Gewerbesteuererklärung ist zwingend per Elster abzugeben. Die Drucke haben einen Vermerk "nicht für das Finanzamt".

  • Nur wenn du einen Feststellungsbescheid bekommen hast - das ist ein gesonderter Bescheid, den du erhalten haben musst. Wenn nicht, gibt es keine ins Folgejahr übertragbaren Verluste.

    Vielen Dank, also in meimer Papierpost habe ich den Feststellungsbescheid nicht gefunden. Ich öffne jetzt gerade WISO Steuer Sparbuch 2020 Software und lade mir den elektronischen Steuerbescheid von letzten Jahr herunter (Steuerbescheid herunterladen und prüfen) falls das funktioniert. Dann sollte eventuell ein Feststellungsbescheid dabei sein, oder? Ansonsten bleibt mir nichts Anderes übrig wie ohne fortzufahren.


    Ok, also das hat leider nicht funktioniert, da der Steuerbescheid nur wenige Monate auf dem Server abrufbar ist. Somit konnte ich nichts abrufen und habe nur einen regulären Steuerbescheid für 2019 zur Hand.

    Aus deinen Ausführungen sieht man nicht welches Schreiben die Bearbeiterin konkret meint.

    Ja, das ist mir selber ein Rätsel, aber ich denke sie bezieht sich auf die Einkünfe aus Gewerbebetrieb und die Begründung für den Verlust. Auf etwas Anderes wird kein Bezug von ihr genommen.


    Im Scrennshot habe ich jetzt auch den Button "Mit dem Finanzamt kommunizieren" gefunden, siehe bitte Anhang. Könnte ich hierüber ein PDF oder meine Verlustbegründung an das Finanzamt schicken (natürlich dann in WISO Steuer Sparbuch 2021) in Bezug auf meine aktuelle Steuererklärung.

    Geht es hierüber?


    Viele Grüße